Geburtsurkunde Ausstellung bei HausgeburtenOnline erledigen

    Geburtsurkunde für Hausgeburt beantragen

    Auch bei Hausgeburten ist es möglich, sich eine Geburtsurkunde ausstellen zu lassen.

    Beschreibung

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung können Sie auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt erhalten.

    Online-Dienst

    Jetzt Onlinedienst nutzen

    ID: L100008_399565922

    Beschreibung

    für die Beantragung verschiedener Personenstandsurkunden. Notwendig ist ein Upload vom Personalausweis oder Reisepass (Kopie als Datei in pdf- oder jpg-Format; max. 2 MB)

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • giropay
    • Visa Karte
    • Mastercard
    • Paypal

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt der Gemeinde  und der Stadt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.

    Ansprechpartner

    Standesamt Magdeburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Humboldtstraße 11

    39112 Magdeburg

    Öffnungszeiten

    Montag 09.00 - 12.00 Uhr Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 17.30 Uhr Mittwoch Nur Terminkunden Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr Freitag Nur Terminkunden

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Straßenbahn: Linie: 2, 5, 6, 8, 9 und 10 Haltestelle: Am Fuchsberg, Planckstr. bzw. Halberstädter/Leipziger Str. Linienbus: Linie: 52 und 54 Haltestelle: Planckstr. bzw. Halberstädter/Leipziger Str.

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • bei miteinander verheirateten Eltern
      • Geburtsurkunden
      • Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister
    • bei nicht miteinander verheirateten Eltern
      • Geburtsurkunde der Mutter
      • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
        • Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
        • Geburtsurkunde des Vaters
        • ggf. die Sorgeerklärungen
    • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
    • eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.

    Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie erhalten die Geburtsurkunde auf Antrag.

    Fristen

    • Anzeige der Geburt: innerhalb einer Woche
      • Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
      • Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
    • Nachmeldung des Namens: innerhalb eines Monats

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Stichwörter

    Personenstandsurkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English