Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Verlängerung des Bewohnerparkausweises beantragen

    Beschreibung

    Ihren Anwohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.

    Hinweise für Halle (Saale): Verlängerung des Bewohnerparkausweises beantragen

    Bewohner in diesem Sinne sind Personen, die in diesen Zonen meldebehördlich registriert sind und dort tatsächlich wohnen (Hauptwohnung). Jeder Bewohner (m/w/d) erhält einen Bewohnerparkausweis für ein auf ihn als Halter (m/w/d) zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.

    Bewohner in diesem Sinne sind Personen, die in diesen Zonen meldebehördlich registriert sind und dort tatsächlich wohnen (Hauptwohnung). Jeder Bewohner (m/w/d) erhält einen Bewohnerparkausweis für ein auf ihn als Halter (m/w/d) zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.

    Online-Dienst

    Online-Antrag auf Erteilung, Verlängerung oder Ersatzausstellung Bewohnerparkausweis

    ID: L100008_399678464

    Beschreibung

    Verlängerung, Erstantrag und Ersatzausstellung Bewohnerparkausweis

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Bargeldlose Zahlung

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

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    Version

    Technisch erstellt am 07.02.2023 (von: Weigend, Michael)

    Technisch geändert am 08.01.2024 (von: Weigend, Michael)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Zuständigkeit

     Die Zuständigkeit liegt bei den Straßenverkehrsbehörden.

    Ansprechpartner

    Team Bürgerservicestelle Marktplatz 1

    Beschreibung

    Gehört zu: Geschäftsbereich Finanzen und Personal > Fachbereich Einwohnerwesen > Abteilung Bürgerservice mit Wohnberechtigungsschein

    Die Vorsprache in der Bürgerservicestelle "Marktplatz 1" ist nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Sie können nachfolgende Möglichkeiten zur Terminvereinbarung nutzen: 

    Zugeordnete Bereiche:

    Namensänderungsbehörde

    Wohnberechtigungsscheine

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    06108 Halle (Saale)

    Öffnungszeiten

    Mo: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Di: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Mi: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin) Do: 08:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin) Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin) Sa: 09:00 - 12:00 Uhr (jeden 1. und 3. Samstag) (nur mit Termin) So: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 2214619

    Fax: +49 345 2214617

    E-Mail: einwohnerwesen@halle.de

    Formulare

    Erklärung über die Fahrzeugüberlassung zur dauerhaften Nutzung
    Erklärung zur Überlassung eines Firmen-/Dienstfahrzeuges für die private Nutzung
    Bewohnerparkzonen
    Hinweis Übersichtkarte über die Bewohnerparkzonen in Halle (Saale):

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, Personalausweis

    Version

    Technisch erstellt am 01.03.2018 (von: Webservice, Stadt Halle)

    Technisch geändert am 14.11.2024 (von: Buschendorf, Anja)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Team Bürgerservicestelle Am Stadion 6

    Beschreibung

    Gehört zu: Geschäftsbereich Finanzen und Personal > Fachbereich Einwohnerwesen > Abteilung Bürgerservice mit Wohnberechtigungsschein

    Die Vorsprache in der Bürgerservicestelle "Am Stadion 6" ist nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Sie können nachfolgende Möglichkeiten zur Terminvereinbarung nutzen: 

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Stadion 6

    06122 Halle (Saale)

    Öffnungszeiten

    Mo: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin) Di: 09:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin) Mi: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin) Do: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin) Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin) Sa: geschlossen So: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 2214619

    Fax: +49 345 2214617

    E-Mail: einwohnerwesen@halle.de

    Formulare

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, Personalausweis, Reisepass

    Version

    Technisch erstellt am 01.03.2018 (von: Webservice, Stadt Halle)

    Technisch geändert am 14.11.2024 (von: Buschendorf, Anja)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    • bisherige Anwohnerparkausweis
    • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Hinweise für Halle (Saale): Verlängerung des Bewohnerparkausweises beantragen

    Erstbeantragung (Ersterteilung)

    • Antrag aud Erteilung eines Bewohnerparkausweises (vom Antragsteller auszufüllen)
    • Personalausweis
    • Fahrzeugschein
    • Führerschein
    • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller nicht Fahrzeughalter ist

    Verlängerung

    • siehe Erstbeantragung

    Der bisherige Bewohnerparkausweis muss nicht abgegeben werden

    Ersatz

    • siehe Erstbeantragung
    • Anmerkung: Eine erneute Einreichung der Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller nicht Fahrzeughalter ist, ist nicht erforderlich.

    Kennzeichenwechsel oder Änderung des Bewohnerparkgebietes auf dem Bewohnerparkausweis

    • siehe Erstbeantragung

    Der bisherige Bewohnerparkausweis muss abgegeben werden.

    Erstbeantragung (Ersterteilung)

    • Antrag aud Erteilung eines Bewohnerparkausweises (vom Antragsteller auszufüllen)
    • Personalausweis
    • Fahrzeugschein
    • Führerschein
    • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller nicht Fahrzeughalter ist

    Verlängerung

    • siehe Erstbeantragung

    Der bisherige Bewohnerparkausweis muss nicht abgegeben werden

    Ersatz

    • siehe Erstbeantragung
    • Anmerkung: Eine erneute Einreichung der Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller nicht Fahrzeughalter ist, ist nicht erforderlich.

    Kennzeichenwechsel oder Änderung des Bewohnerparkgebietes auf dem Bewohnerparkausweis

    • siehe Erstbeantragung

    Der bisherige Bewohnerparkausweis muss abgegeben werden.

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
    • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
    • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

    In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

    Hinweise für Halle (Saale): Verlängerung des Bewohnerparkausweises beantragen

    Ihren Antrag auf Ersterteilung, Verlängerung oder Ersatzausstellung eines Bewohnerparkausweises können Sie in Halle (Saale) online, persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person in beiden Bürgerservicestellen (Marktplatz und Am Stadion 6) stellen bzw. stellen lassen.

    Die Nutzerführung für die Beantragung per Online-Verfahren ist einfach und intuitiv; weitere nützliche Informationen zur Online-Beantragung erhalten Sie über die Hinweisefelder direkt im Antrag zum Bewohnerparkausweis.

    Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung in folgenden Fällen nur vor Ort und persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen kann, da eine besondere Prüfung der Sachverhalte unter Ihrer Mitwirkung erfoderlich ist:

    • Fahrzeug hat kein deutsches Kennzeichen
    • Änderng Ihrer Anschrift nach Umzug innerhalb von Halle (Saale)
    • Änderung des Kennzeichens

    Ihren Antrag auf Ersterteilung, Verlängerung oder Ersatzausstellung eines Bewohnerparkausweises können Sie in Halle (Saale) online, persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person in beiden Bürgerservicestellen (Marktplatz und Am Stadion 6) stellen bzw. stellen lassen.

    Die Nutzerführung für die Beantragung per Online-Verfahren ist einfach und intuitiv; weitere nützliche Informationen zur Online-Beantragung erhalten Sie über die Hinweisefelder direkt im Antrag zum Bewohnerparkausweis.

    Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung in folgenden Fällen nur vor Ort und persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen kann, da eine besondere Prüfung der Sachverhalte unter Ihrer Mitwirkung erfoderlich ist:

    • Fahrzeug hat kein deutsches Kennzeichen
    • Änderng Ihrer Anschrift nach Umzug innerhalb von Halle (Saale)
    • Änderung des Kennzeichens

    Fristen

    Hinweise für Halle (Saale): Verlängerung des Bewohnerparkausweises beantragen

    • Der Bewohnerparkausweis ist max. 12 Monate ab dem Tag der Ausstellung gültig.
    • Bei jedem Wegzug aus einem der Bewohnergebiete bitten wir Sie, den Bewohnerparkausweis mit einem entsprechenden Hinweis an den Fachbereich Einwohnerwesen, Marktplatz 1, 06100 Halle (Saale) zu schicken oder persönlich in einer der oben genannten Bürgerservicestellen abzugeben.
    • Der Bewohnerparkausweis ist max. 12 Monate ab dem Tag der Ausstellung gültig.
    • Bei jedem Wegzug aus einem der Bewohnergebiete bitten wir Sie, den Bewohnerparkausweis mit einem entsprechenden Hinweis an den Fachbereich Einwohnerwesen, Marktplatz 1, 06100 Halle (Saale) zu schicken oder persönlich in einer der oben genannten Bürgerservicestellen abzugeben.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Halle (Saale): Verlängerung des Bewohnerparkausweises beantragen

    Erstbeantragung (Ersterteilung)

    Der Bewohnerparkausweis wird bei Vorlage aller Voraussetzungen sofort erteilt. 

    Verlängerung

    Der Antrag auf Verlängerung ist frühestens 4 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit des alten Bewohnerparkausweises zu stellen. Sollte dieser bereits mehr als 3 Monate abgelaufen sein, ist eine erneute Erstbeantragung möglich.

    Die Gültigkeit des neuen Bewohnerparkausweises schließt sich unmittelbar an das Ablaufdatum des bisherigen Ausweises an, bei Antragstellungen nach Ablauf des Ausweises beginnt die Gültigkeit ab dem Ausstellungsdatum.

    Ersatzbeantragung

    Der Ersatz wird bei Vorlage aller Voraussetzungen sofort erteilt. Die Gültigkeit des ersetzten Bewohnerparkausweises ändert sich nicht und das Ablaufdatum bleibt unverändert.

    Sonderfall: Kennzeichenwechsel oder Änderung des Bewohnerparkgebietes auf dem Bewohnerparkausweis

    Der neue Bewohnerparkausweis wird bei Vorlage aller Voraussetzungen sofort erteilt. 

    Erstbeantragung (Ersterteilung)

    Der Bewohnerparkausweis wird bei Vorlage aller Voraussetzungen sofort erteilt. 

    Verlängerung

    Der Antrag auf Verlängerung ist frühestens 4 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit des alten Bewohnerparkausweises zu stellen. Sollte dieser bereits mehr als 3 Monate abgelaufen sein, ist eine erneute Erstbeantragung möglich.

    Die Gültigkeit des neuen Bewohnerparkausweises schließt sich unmittelbar an das Ablaufdatum des bisherigen Ausweises an, bei Antragstellungen nach Ablauf des Ausweises beginnt die Gültigkeit ab dem Ausstellungsdatum.

    Ersatzbeantragung

    Der Ersatz wird bei Vorlage aller Voraussetzungen sofort erteilt. Die Gültigkeit des ersetzten Bewohnerparkausweises ändert sich nicht und das Ablaufdatum bleibt unverändert.

    Sonderfall: Kennzeichenwechsel oder Änderung des Bewohnerparkgebietes auf dem Bewohnerparkausweis

    Der neue Bewohnerparkausweis wird bei Vorlage aller Voraussetzungen sofort erteilt. 

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Halle (Saale): Verlängerung des Bewohnerparkausweises beantragen

    • 30,70 EUR
    • 10,20 EUR für die Ersatzausstellung
    • 10,20 EUR für Kennzeichenwechsel oder Änderung des Bewohnerparkgebietes auf dem Bewohnerparkausweis (keine Online-Beantragung möglich!)
    • zuzüglich 0,30 EUR Auslagen
    • zuzüglich 2,50 EUR (Porto) für die postalische Übersendung (Zustellung des Bewohnerparkausweises erfolgt per Einwurfeinschreiben) - wird nur bei Online-Beantragung fällig

    Bei der Beantragung über das Internet erfolgt die Begleichung der Gebühr ausschließlich online und die Zusendung des Bewohnerparkausweises per Post.  

    Sie können folgende Bezahlmethoden wählen:

    • Giropay
    • Kreditkarte
    • EC-Lastschrift

    Bei der persönlichen Beantragung sind die Gebühren in bar oder per EC-Karte an den Kassenautomaten in den Bürgerservicestellen zu begleichen.

    • 30,70 EUR
    • 10,20 EUR für die Ersatzausstellung
    • 10,20 EUR für Kennzeichenwechsel oder Änderung des Bewohnerparkgebietes auf dem Bewohnerparkausweis (keine Online-Beantragung möglich!)
    • zuzüglich 0,30 EUR Auslagen
    • zuzüglich 2,50 EUR (Porto) für die postalische Übersendung (Zustellung des Bewohnerparkausweises erfolgt per Einwurfeinschreiben) - wird nur bei Online-Beantragung fällig

    Bei der Beantragung über das Internet erfolgt die Begleichung der Gebühr ausschließlich online und die Zusendung des Bewohnerparkausweises per Post.  

    Sie können folgende Bezahlmethoden wählen:

    • Giropay
    • Kreditkarte
    • EC-Lastschrift

    Bei der persönlichen Beantragung sind die Gebühren in bar oder per EC-Karte an den Kassenautomaten in den Bürgerservicestellen zu begleichen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Halle (Saale): Verlängerung des Bewohnerparkausweises beantragen

    • Gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO können nur in begründeten Einzelfällen mehrere Kennzeichen (max. zwei) in den Bewohnerparkausweis eingetragen werden. Ist der Bewohner Mitglied einer Car-Sharing-Organisation, wird deren Name im Kennzeichenfeld eingetragen. Hierfür müssen bei der Antragstellung sowie bei der Verlängerung aktuelle Nachweise (z. B. Vertrag, Bescheinigung) erbracht werden.
    • Für Lkw, große Transporter und ähnliche Fahrzeuge werden keine Bewohnerparkausweise ausgestellt.
    • Fahrzeuganhänger können nur im Zusammenhang mit einem Fahrzeug auf einem  Bewohnerparkausweis eingetragen werden.
    • Ein besonderer Besucherparkausweis wird nicht ausgestellt.
    • Gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO können nur in begründeten Einzelfällen mehrere Kennzeichen (max. zwei) in den Bewohnerparkausweis eingetragen werden. Ist der Bewohner Mitglied einer Car-Sharing-Organisation, wird deren Name im Kennzeichenfeld eingetragen. Hierfür müssen bei der Antragstellung sowie bei der Verlängerung aktuelle Nachweise (z. B. Vertrag, Bescheinigung) erbracht werden.
    • Für Lkw, große Transporter und ähnliche Fahrzeuge werden keine Bewohnerparkausweise ausgestellt.
    • Fahrzeuganhänger können nur im Zusammenhang mit einem Fahrzeug auf einem  Bewohnerparkausweis eingetragen werden.
    • Ein besonderer Besucherparkausweis wird nicht ausgestellt.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch erstellt am 07.11.2013 (von: Heise, Angela)

    Technisch geändert am 27.10.2023 (von: Bethge, Vanessa)

    Stichwörter

    Parkkarte, Bewohnerparken, Anwohnerparkausweis, Anwohnerparken

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)