Verlust des eigenen Personalausweises melden
Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren, müssen Sie dies melden.
Beschreibung
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und kein gültiges Passdokument, Reisepass oder vorläufiger Reisepass, besitzen.
Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Nach Ihrer Meldung in einem Bürgeramt wird die Polizei über den Verlust automatisch ebenfalls in Kenntnis gesetzt.
Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
Melden Sie den Verlust zuerst bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung eines neuen Personalausweises zusätzlich eine Personalausweisbehörde aufsuchen.
Wenn Sie den Verlust melden (Polizei oder Bürgeramt), wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen.
Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.
Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.
Online-Dienst
Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 8 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Rückseite des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 40 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Irxleben, Hohe Börde
Linie:- Bus: 615, 618
- Haltestelle: Irxleben, Niederndodeleber Str.
Linie:- Bus: 2, 615, 618
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 8 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Rückseite des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 40 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Irxleben, Hohe Börde
Linie:- Bus: 615, 618
- Haltestelle: Irxleben, Niederndodeleber Str.
Linie:- Bus: 2, 615, 618
Kontakt
Fax: 039204 781-440
E-Mail: buergerbuero@hohe-boerde.de
Kontaktperson
Mitarbeiter/in (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 039204 781133
Fax: 039204 781-440
Frau Lena Grünberg (Sachbearbeiter/in)
Telefon Festnetz: 039204 781134
Frau Jacqueline Müller (Sachbearbeiter/in)
Telefon Festnetz: 039207 781135
Internet
erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Voraussetzungen
- Ihr Personalausweis ist verlorengegangen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Einspruch.
- Widerspruch.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen. - verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion übernimmt in diesen Fällen die Personalausweisbehörde nach Eingang Ihrer Meldung.
Verlust beim Bürgeramt melden:
- Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten.
- Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.
- Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Verlustmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Verlust schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle.
Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:
- Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
- Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
- Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.
Fristen
Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird ohne Verzögerung aufgenommen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024
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