Personalausweis Meldung wegen VerlustOnline erledigen

    Verlust des eigenen Personalausweises melden

    Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren, müssen Sie dies melden.

    Beschreibung

    Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und kein gültiges Passdokument, Reisepass oder vorläufiger Reisepass, besitzen.

    Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Nach Ihrer Meldung in einem Bürgeramt wird die Polizei über den Verlust automatisch ebenfalls in Kenntnis gesetzt.

    Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.

    Melden Sie den Verlust zuerst bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung eines neuen Personalausweises zusätzlich eine Personalausweisbehörde aufsuchen.

    Wenn Sie den Verlust melden (Polizei oder Bürgeramt), wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen.

    Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.

    Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.

    Hinweise für Halle (Saale): Personalausweis melden wegen Verlust

    • Sowohl der Verlust des Personalausweises als auch dessen Wiederauffinden ist dem Team Bürgerservice des Fachbereich Einwohnerwesen (Meldebehörde) unverzüglich anzuzeigen. 
    • Ist die Online-Funktion des neuen Personalausweises (ab Ausstellungsdatum 01. November 2010) eingeschaltet, ist die Sperrung der Online-Funktion persönlich oder telefonisch bei der ausstellenden Behörde oder über den Sperrnotruf unter 116 116 (Montag bis Sonntag, 0 bis 24 Uhr) und unter Angabe des Sperrkennwortes zu veranlassen. Der Sperr-Notruf ist täglich 24 Stunden und im Inland gebührenfrei erreichbar.
    • Ist das Sperrkennwort nicht mehr bekannt, kann es bei der ausstellenden Personalausweisbehörde erfragt werden. Hierzu ist ein persönliches Erscheinen zur Identifikation notwendig.
    • Die Funktion der qualifizierten elektronischen Signatur ist, sofern sie genutzt wird, bei dem Anbieter separat zu sperren, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.
    • Es ist zu beachten, dass ein Wiederauffinden des Personalausweises, unabhängig vom Ausstellungsdatum, der Meldebehörde oder Ausweisbehörde persönlich anzuzeigen ist.
    • Bei Verlust ist zu prüfen, ob noch weitere Papiere oder Dokumente verloren gegangen sind wie z.B.:                                                                             
      • - Geldkarte - sofortige Benachrichtigung Ihres Kreditinstitutes
      • - Führerschein - Verlustmeldung erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde
      • - ggf. ist eine Diebstahlanzeige bei der Polizei zu erstatten

    In Deutschland wurde am 01. Juli 2005 eine neue Notrufnummer zum Sperren von Bankkarten, Kreditkarten, Handys und anderen elektronischen Berechtigungen eingeführt. Über den Sperr-Notruf 116 116 können im Notfall die abhanden gekommenen Karten und Medien schnell und unkompliziert gesperrt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Herausgeber dem System angeschlossen haben.

    Online-Dienst

    Online-Antrag Verlustanzeige Personaldokumente

    ID: L100008_399676098

    Beschreibung

    Online-Antrag Verlustanzeige Personaldokumente

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Team Bürgerservicestelle Marktplatz 1

    Beschreibung

    Gehört zu:  Geschäftsbereich Finanzen und Personal > Fachbereich Einwohnerwesen > Abteilung Bürgerservice mit Wohnberechtigungsschein

    Die Vorsprache in der Bürgerservicestelle "Marktplatz 1" ist nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Sie können nachfolgende Möglichkeiten zur Terminvereinbarung nutzen: 

    Zugeordnete Bereiche:

    Namensänderungsbehörde

    Wohnberechtigungsscheine

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    06108 Halle (Saale)

    Kontakt

    Fax: +49 345 2214617

    Telefon Festnetz: +49 345 2214619

    E-Mail: einwohnerwesen@halle.de

    Formulare

    Datenschutzhinweis Meldeangelegenheiten

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, Personalausweis

    Version

    Technisch geändert am 02.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Team Bürgerservicestelle Am Stadion 6

    Beschreibung

    Gehört zu:  Geschäftsbereich Finanzen und Personal > Fachbereich Einwohnerwesen > Abteilung Bürgerservice mit Wohnberechtigungsschein

    Die Vorsprache in der Bürgerservicestelle "Am Stadion 6" ist nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Sie können nachfolgende Möglichkeiten zur Terminvereinbarung nutzen: 

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Stadion 6

    06122 Halle (Saale)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 2214619

    Fax: +49 345 2214617

    E-Mail: einwohnerwesen@halle.de

    Formulare

    Fotomustertafel

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, Personalausweis, Reisepass

    Version

    Technisch geändert am 02.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Hinweise für Halle (Saale): Personalausweis melden wegen Verlust

    • wenn vorhanden, ein anderes amtliches Dokument, z. B. Reisepass oder Führerschein zur Identifikation
    • Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Familienbuch im Original
    • soll ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, so wird ein aktuelles biometrisches Lichtbild gemäß Foto-Mustertafel (siehe Merkblatt) sowie das Familienstammbuch oder eine Geburtsurkunde oder eine Heiratsurkunde benötigt. Der vorläufige Personalausweis hat eine Gültigkeit von maximal drei Monaten. Für die Ausstellung wird eine Gebühr von 10,00 EUR fällig. 

    Voraussetzungen

    • Ihr Personalausweis ist verlorengegangen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch.
    • Widerspruch.
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion übernimmt in diesen Fällen die Personalausweisbehörde nach Eingang Ihrer Meldung.

    Verlust beim Bürgeramt melden:

    • Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten.
    • Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.
    • Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Verlustmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Verlust schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle.

    Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:

    • Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
    • Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
    • Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.

    Hinweise für Halle (Saale): Personalausweis melden wegen Verlust

    Antragstellung

    Für die Verlustanzeige benötigen Sie einen Termin, den Sie online oder telefonisch über die Telefonnummern 115 (ohne Vorwahl innerhlab des Stadtgebietes Halle (Saale)) oder 0345-2210 vereinbaren können.

    Fristen

    Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Meldung wird ohne Verzögerung aufgenommen.

    Hinweise für Halle (Saale): Personalausweis melden wegen Verlust

    • sofort

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise für Halle (Saale): Personalausweis melden wegen Verlust

    • Mitteilung des Verlustes/Wiederauffinden eines nPA - gebührenfrei
    • Sperrung der Online-Ausweisfunktion - gebührenfrei

    Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in den Bürgerservicestellen gezahlt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Hinweise für Halle (Saale): Personalausweis melden wegen Verlust

    Von einer Auslandsreise mit einem Reisedokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass), welches einmal als verloren oder gestohlen und später als wiedergefunden gemeldet war, wird abgeraten. Dies kann zu erhelblichen Schwierigkeiten bei der Einreise bis hin zur Einreiseverweigerung oder zum Enzug des Dokumentes an den Grenzkontrollstellen verscheidener Länder führen. Genaue Angaben hierzu finden Sie auf den länderspezifischen Informationsseiten des Auswärtigen Amtes auf www.auswaertiges-amt.de.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 06.05.2024

    Stichwörter

    neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis, Meldung, Anzeigen, Anzeige Verlust Ausweis, Personalausweis verloren, Verlust, Personalausweis Verlust, PA, Perso, ePA

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de