Eheurkunde Ausstellung

    Eheurkunde Ausstellung beantragen

    Sie benötigen eine Eheurkunde? Ihre Eheurkunde erhalten Sie beim Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Eheregister aus.

    Beschreibung

    Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine neue Eheurkunde, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dem Sie geheiratet haben.

    Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin. Sie enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und davor, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, den Ort und Tag der Eheschließung sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Ehegatten.

    Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:

    • Eheurkunde
    • Internationale Eheurkunde
    • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.

    Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen als Ausdruck aus dem elektronischen Register. 

    Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.

    Hinweise für Zeitz: Spezialisierung

    Allgemeine Informationen

    Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine neue Eheurkunde, können Sie diese beim Standesamt beantragen, in dem Sie geheiratet haben.

    Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin. Sie enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und davor, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten sowie den Ort und Tag der Eheschließung.

    Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder die Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Tod eines Ehegatten, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden, welche die entsprechenden Folgebeurkundungen beinhaltet.

    Ein Nachweis über Ihre Eheschließung kann in folgenden Formen ausgestellt werden:

    • deutsche Eheurkunde
    • internationale (mehrsprachige) Eheurkunde
    • beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.

    Seit 1. Januar 2009 werden keine beglaubigten Abschriften aus dem Familienbuch mehr ausgestellt. Das Standesamt führt die Daten der Familienbücher als Heiratseinträge weiter.

    Sollten Sie einen Nachweis benötigen, fordern Sie bitte jeweils eine Eheurkunde an.

    Allgemeine Informationen

    Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine neue Eheurkunde, können Sie diese beim Standesamt beantragen, in dem Sie geheiratet haben.

    Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin. Sie enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und davor, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten sowie den Ort und Tag der Eheschließung.

    Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder die Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Tod eines Ehegatten, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden, welche die entsprechenden Folgebeurkundungen beinhaltet.

    Ein Nachweis über Ihre Eheschließung kann in folgenden Formen ausgestellt werden:

    • deutsche Eheurkunde
    • internationale (mehrsprachige) Eheurkunde
    • beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.

    Seit 1. Januar 2009 werden keine beglaubigten Abschriften aus dem Familienbuch mehr ausgestellt. Das Standesamt führt die Daten der Familienbücher als Heiratseinträge weiter.

    Sollten Sie einen Nachweis benötigen, fordern Sie bitte jeweils eine Eheurkunde an.

    Online-Dienste

    Eheurkunde digital beantragen

    ID: L100008_405486879

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 21.12.2023

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Lebenspartnerschaftsurkunden digital beantragen

    ID: L100008_405486880

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 21.12.2023

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Zuständigkeit

    Im Regelfall stellt das Standesamt die Eheurkunde aus, das das Eheregister mit dem Eheeintrag führt.

    Hinweise für Zeitz: Spezialisierung

    Zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, das das Eheregister mit dem Eheeintrag führt. Das ist in der Regel das Standesamt, bei dem die Ehe geschlossen wurde.

    Zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, das das Eheregister mit dem Eheeintrag führt. Das ist in der Regel das Standesamt, bei dem die Ehe geschlossen wurde.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Altmarkt 1

    06712 Zeitz

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 bis 12:00 Uhr Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr  Mittwoch nach Vereinbarung Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr  Freitag nach Vereinbarung Sonnabend Ruhetag Sonntag Ruhetag Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung. Die Öffnungszeiten zwischen 23.12.2024 und 06.01.2025 entnehmen Sie bitte dem Haupttext.  11.11.2021 

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3441 83-223

    Fax: +49 3441 83-460

    E-Mail: standesamt@stadt-zeitz.de

    Version

    Technisch erstellt am 07.05.2021

    Technisch geändert am 05.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
    • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
    • für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel

    Hinweise für Zeitz: Spezialisierung

    Erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:

    • Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: in Kopie)
    • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (im Original oder in Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
    • für andere Personen: einen Nachweis des rechtlichen Interesses (beispielsweise Erbschein, ein Schreiben des zuständigen Nachlassgerichts oder einer anderen Stelle, die die Vorlage der Urkunde fordert.)
    Erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:

    • Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: in Kopie)
    • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (im Original oder in Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
    • für andere Personen: einen Nachweis des rechtlichen Interesses (beispielsweise Erbschein, ein Schreiben des zuständigen Nachlassgerichts oder einer anderen Stelle, die die Vorlage der Urkunde fordert.)

    Formulare

    Formulare:
    Onlineverfahren möglich:
    Schriftform erforderlich:
    Persönliches Erscheinen bei mündlicher Antragstellung nötig:

    Hinweise für Zeitz: Spezialisierung

    ONLINE: Eheurkunden digital beantragen

    Link zum OZG-Antragsservice Eheurkunde digital beantragen

    Der Prozess zur digitalen "Beantragung von Eheurkunden" ermöglicht verheirateten Personen und Personen (mit berechtigtem Interesse) die Beantragung einer Eheurkunde beim registerführenden Standesamt. Dies gilt ebenfalls, wenn die Personen im Ausland geheiratet haben und die Eheschließung durch das ausgewählte Standesamt der Kommune nachbeurkundet wurde.

    Die digitale Beantragung von Eheurkunden steht folgenden Nutzergruppen zur Verfügung:

    • Eine Beantragung ist für natürliche Personen (Mindestalter 16 Jahre) und juristische Personen möglich.

    Antragsberechtigt sind:

    • die Ehepartner, sowie deren Vorfahren (Eltern, Großeltern etc.) oder Nachkommen (Kinder, Enkel etc., Mindestalter 16 Jahre).
    • Personen, die eine schriftl. Vollmacht der vorgenannten Personen vorlegen.
    • Personen, die ein rechtliches Interesse an der Erteilung der Urkunde glaubhaft machen (z.B. Erbschein, Schreiben des zust. Nachlassgerichtes oder einer anderen Stelle, die die Vorlage der Urkunde fordert). Entsprechende Nachweise sind vorzulegen.

    Die Authentifizierung kann über Bund ID (Online-Ausweis) erfolgen oder über den Upload eines Ausweisdokumentes (vorzugsweise Personalausweis). Juristische Personen können sich mittels ELSTER Unternehmenskonto authentifizieren.

    Der Onlinedienst ist kostenpflichtig. Die Bezahlung beim Standesamt Zeitz erfolgt über Vorkasse. Der E-Payment-Service ist derzeit im Aufbau.

    Bitte nutzten Sie für die Überweisung der Gebühren folgende Bankverbindung:

    Sparkasse Burgenlandkreis
    IBAN: DE 61 8005 3000 3200 0000 30
    BIC: NOLADE21BLK
    Verwendungszweck: 7710007284 / Name, Vorname des Antragsstellers

    Zur Beschleunigung des Verfahrens können Sie einen Screenshot / Foto des Überweisungsauftrages hochladen (optional). Am Ende des Onlinedienstes besteht dazu die Möglichkeit.

    ONLINE: Eheurkunden digital beantragen

    Link zum OZG-Antragsservice Eheurkunde digital beantragen

    Der Prozess zur digitalen „Beantragung von Eheurkunden“ ermöglicht verheirateten Personen und Personen (mit berechtigtem Interesse) die Beantragung einer Eheurkunde beim registerführenden Standesamt. Dies gilt ebenfalls, wenn die Personen im Ausland geheiratet haben und die Eheschließung durch das ausgewählte Standesamt der Kommune nachbeurkundet wurde.

    Die digitale Beantragung von Eheurkunden steht folgenden Nutzergruppen zur Verfügung:

    • Eine Beantragung ist für natürliche Personen (Mindestalter 16 Jahre) und juristische Personen möglich.

    Antragsberechtigt sind:

    • die Ehepartner, sowie deren Vorfahren (Eltern, Großeltern etc.) oder Nachkommen (Kinder, Enkel etc., Mindestalter 16 Jahre).
    • Personen, die eine schriftl. Vollmacht der vorgenannten Personen vorlegen.
    • Personen, die ein rechtliches Interesse an der Erteilung der Urkunde glaubhaft machen (z.B. Erbschein, Schreiben des zust. Nachlassgerichtes oder einer anderen Stelle, die die Vorlage der Urkunde fordert). Entsprechende Nachweise sind vorzulegen.

    Die Authentifizierung kann über Bund ID (Online-Ausweis) erfolgen oder über den Upload eines Ausweisdokumentes (vorzugsweise Personalausweis). Juristische Personen können sich mittels ELSTER Unternehmenskonto authentifizieren.

    Der Onlinedienst ist kostenpflichtig. Die Bezahlung beim Standesamt Zeitz erfolgt über Vorkasse. Der E-Payment-Service ist derzeit im Aufbau.

    Bitte nutzten Sie für die Überweisung der Gebühren folgende Bankverbindung:

    Sparkasse Burgenlandkreis
    IBAN: DE 61 8005 3000 3200 0000 30
    BIC: NOLADE21BLK
    Verwendungszweck: 7710007284 / Name, Vorname des Antragsstellers

    Zur Beschleunigung des Verfahrens können Sie einen Screenshot / Foto des Überweisungsauftrages hochladen (optional). Am Ende des Onlinedienstes besteht dazu die Möglichkeit.

    Voraussetzungen

    Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen: 

    • Antragsberechtigte sind Sie unter folgenden Bedingungen:
      • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
      • Sie sind die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht.
      • Sie sind die Eltern der Ehegatten.
      • Sie sind Kind der Ehegatten.
    • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
    • Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, müssen Sie diese vorher in Deutschland nachbeurkunden lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung

    Verfahrensablauf

    Sie können die Ausstellung einer Eheurkunde persönlich oder schriftlich beantragen.

    Ausstellung einer Eheurkunde persönlich beantragen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
    • Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

     
    Ausstellung einer Eheurkunde schriftlich beantragen:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Ihre Meldeanschrift
      • Ort und Datum der Schließung der Ehe und gegebenenfalls Begründung der Lebenspartnerschaft
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
      • den Grund der Beantragung
      • gegebenenfalls weitere Nachweise, zum Beispiel für das rechtliche Interesse 
    • Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
    • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sowie die Eheurkunde.

    Kosten

    Für die Ausstellung einer Eheurkunde können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.

    Hinweise für Zeitz: Spezialisierung

    Gebühren (Kosten)

    10,00 Euro für jede Erstausfertigung

    5,00 Euro für jede weitere Ausfertigung derselben Urkunde im Rahmen derselben Anforderung

    Gebühren (Kosten)

    10,00 Euro für jede Erstausfertigung

    5,00 Euro für jede weitere Ausfertigung derselben Urkunde im Rahmen derselben Anforderung

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 25.10.2021

    Version

    Technisch erstellt am 25.06.2009

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Stichwörter

    Heiratsurkunde, Ehe, Heirat, Trauung, Eheurkunde, Ausstellung einer Eheurkunde, Hochzeit, Partnerschaftsurkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020