Haltung gefährlicher Hunde beantragen
Beschreibung
Hunde, für die zuständige Stelle die Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt hat, dürfen nur mit einer Erlaubnis gehalten werden. Die Erlaubnis zur Haltung eines solchen Hundes ist bei der zuständigen Stelle schriftlich zu beantragen.
Drei Monate nach der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall hat die Hundehalterin oder der Hundehalter die Unterlagen vorzulegen, die erforderlich sind, um das Vorliegen der Erlaubnisvoraussetzungen zu prüfen.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Mücheln (Geiseltal) - Ordnung und Sicherheit
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: "Hinter den Scheunen" / Altstadt
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Parkplatz: Mühlstraße
Anzahl: 30
Gebühren: nein
Parkplatz: vor dem Rathaus (mit Parkscheibe 2 h)
Anzahl: 12
Gebühren: nein
Mücheln Bahnhof, Eptinger Rain
Regionalbahn: Elster-Geiseltal-Netz
Mücheln, Bürgermeister-Fritsch-Straße
Bus: 721
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Rollstuhlfahrer:innen haben nur barrierefreien Zugang zur Stadtinformation und zum Einwohnermelde- und Standesamt
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 034632 40152
Telefon Festnetz: 034632 40151
Telefon Festnetz: 034632 40154
E-Mail: ordnungsamt@muecheln.de
Formulare
Aufnahme der Hundehaltung für nach dem 01.03.2009 geborene Hunde (PDF, 639 KB)
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer:innen und Gehbehinderte melden sich bitte vorher telefonisch an.
Stadt Mücheln (Geiseltal) - Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: "Hinter den Scheunen" / Altstadt
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Parkplatz: Mühlstraße
Anzahl: 30
Gebühren: nein
Parkplatz: vor dem Rathaus (mit Parkscheibe 2 h)
Anzahl: 12
Gebühren: nein
Mücheln Bahnhof, Eptinger Rain
Regionalbahn: Elster-Geiseltal-Netz
Mücheln, Bürgermeister-Fritsch-Straße
Bus: 721
Rollstuhlfahrer:innen haben nur barrierefreien Zugang zur Stadtinformation und zum Einwohnermelde- und Standesamt
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer:innen und Gehbehinderte melden sich bitte vorher telefonisch an.
erforderliche Unterlagen
- Führungszeugnis (Belegart „O“) zur Vorlage bei einer Behörde
- Nachweis der Zuverlässigkeit, persönlichen Eignung und Sachkunde
- Wesenstest
- Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung
- Kennnummer desTransponders
Der Nachweis über den Wesenstest ist innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Hundes vorzulegen.
Voraussetzungen
Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die Hundehalterin oder der Hundehalter:
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde nachweist,
- durch einen Wesenstest nachweist, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist (Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten),
- den Hund unveränderlich kennzeichnet (Transponder),
- den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachweist.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Über die näheren Details des Erlaubnisverfahrens und die während des Verfahrens geltenden speziellen Pflichten zum Halten und Führen des Hundes erteilt die zuständige Stelle Auskunft.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall: Gebühr ab 50.0 EUR bis 250.0 EUR
Sachkundeprüfung zu Haltung eines im Einzelfall gefährlichen Hundes: Gebühr ab 25.0 EUR bis 137.0 EUR
Erteilung einer Bescheinigung über die Beantragung einer Erlaubnis zum Halten eines im Einzelfall gefährlichen Hundes: Gebühr ab 5.0 EUR bis 30.0 EUR
Erteilung einer Bescheinigung über den Nachweis des Wesenstests: Gebühr ab 10.0 EUR bis 75.0 EUR
Erteilung oder Versagung einer Erlaubnis zum Halten eines im Einzelfall gefährlichen Hundes: Gebühr ab 50.0 EUR bis 200.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt