Bescheinigung über Eheschließung beantragen
Beschreibung
Über Ihre Eheschließung erhalten Sie vom Standesbeamten bei der Anmeldung der standesamtlichen Trauung eine Bescheinigung. Sie benötigen diese beispielsweise für den Pfarrer, der die kirchliche Trauung vornimmt. Die Bescheinigung wird nur im Zusammenhang mit der Eheschließung erteilt. Sie muss nicht gesondert beantragt werden.
Einen Nachweis über die Eheschließung geben auch die Eheurkunden. Diese werden zum Beispiel zur Änderung von Ausweispapieren oder in Rentenangelegenheiten gebraucht. Die Eheurkunden können auch später noch von den Ehegatten, ihren Vorfahren und Abkömmlingen sowie sonstigen Personen, die ein rechtliches Interesse nachweisen können, bestellt werden.
Online-Dienst
Urkundenportal Stadt Köthen (Anhalt)
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Standesamt der Eheschließung
Ansprechpartner
Stadt Köthen (Anhalt) - Standesamt (323)
Beschreibung
- Beurkundung von Personenstandsfällen (Geburt, Heirat, Sterbefall)
- Anmeldung der Eheschließung
- Beratung zur Namensführung in der Ehe
- Durchführung von Eheschließungen
- Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen bei Eheschließungen im Ausland
- Nachträgliche Bestimmung des Ehenamens/ Partnerschaftsnamens und Doppelnamens
- Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe/ Lebenspartnerschaft
- Nachbeurkundung von Geburten, Eheschließungen/ Lebenspartnerschaften und Sterbefällen im Ausland
- Ausstellung von Personenstandsurkunden/ beglaubigten Abschriften/ Bescheinigungen
- Anerkennung von Vater-/ Mutterschaften
- Beurkundung und Beglaubigung von Erklärungen, Einwilligungen oder Zustimmungen zur Namensführung Aufnahme von Erklärungen zur Namensangleichung nach § 94 BVFG/ Art. 47 EGBGB
- Kirchenaustritt
Adresse
Hausanschrift
395, 422, 424, 428, 470, 472
Bus: Köthen, Bärteichpromenade
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Bankverbindung
Stadt Köthen (Anhalt)
Empfänger: Stadt Köthen (Anhalt)
IBAN: DE69 8005 3722 0302 0117 14
BIC: NOLADE21BTF
Bankinstitut: KSK Anhalt-Bitterfeld
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Bescheinigung der Eheschließung ist gebührenfrei, wenn sie zum Nachweis der Namensführung in der Ehe zusammen mit der Eheurkunde erteilt wird. Für die Ausstellung von Eheurkunden werden Gebühren erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt