Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I melden
Beschreibung
Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) abhanden gekommen oder diese unbrauchbar bzw. unleserlich geworden ist, müssen Sie dies unverzüglich melden und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen.
Hinweis:
Wird nach Ausstellung der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I die in Verlust geratene Bescheinigung wieder aufgefunden, muss der Halter oder der Eigentümer sie unverzüglich abgeben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Ansprechpartner
Landkreis Mansfeld-Südharz - Straßenverkehrsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Folgen Sie dem Parkleitsystem der Stadt Sangerhausen "Innenstadt Süd"
Anzahl: 50 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Folgen Sie dem Parkleitsystem der Stadt Sangerhausen "Innenstadt Süd"
Anzahl: 50 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Folgen Sie dem Parkleitsystem der Stadt Sangerhausen "Innenstadt Süd"
Anzahl: 50 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: 08:30 bis 15:00 Uhr Di: 08:30 bis 17:30 Uhr Mi: Verwaltungstag - Termine nur mit konkreter Vereinbarung Do: 08:30 bis 15:00 Uhr Fr: 08:30 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Welche Unterlagen werden zur An-, Um- bzw. Abmeldung eines Kraftfahrzeuges benötigt?
Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung der Meldebehörde Ihres Wohnorts (nicht älter als drei Monate),
Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren für die Kraftfahrzeugsteuer,
Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief), oder CoC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) oder eine Typ-Datenbestätigung vom Kraftfahrt-Bundesamt,
eVB-Nr. (elektr. Versicherungs-Nr./7-stellig) bitte bei Ihrer Versicherung erfragen
zusätzlich bei Beantragung:
durch Vertreter (Bevollmächtigten):
Vollmacht zur Anmeldung des Fahrzeugs und das Original oder die beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder den Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde Ihres Wohnorts
Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren für die Kraftfahrzeugsteuer,
Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten von der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden darf, ob Kraftfahrzeugsteuerrückstände bestehen für Firmen (GmbH, AG, OHG):
Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Vollmacht des Geschäftsführers
für Vereine:
Auszug aus dem Vereinsregister, Personalausweis und Vollmacht des benannten Vertreters/der Vertretenden
für Gesellschaft des bürgerlichen Rechts:
Gesellschaftervertrag und Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt)
für Minderjährige:
schriftliche Einverständniserklärung der /des Erziehungsberechtigten und die Vorlage der Personalausweise der Erziehungsberechtigte
erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher formgebundener Antrag bei der zuständigen Zulassungsbehörde mit der Angabe der Halter- und Fahrzeugdaten.
Der Antrag kann auch erst bei der Zulassungsbehörde ausgefüllt werden. -
Gültiger Personalausweis (keine Kopie) des Fahrzeughalters oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnortes. Die Meldebescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein.
Handelt es sich bei dem Fahrzeughalter nicht um eine natürliche Person sind weitergehende Unterlagen zur Feststellung des Halters notwendig
Zusätzlich bei Beschädigung:
- Die beschädigte Zulassungsbescheinigung ist der Zulassungsbehörde vorzulegen. Es wird ein Ersatz ausgestellt.
Zusätzlich bei Verlust:
- Den noch vorhandenen Teil II der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugbrief ).
- Versicherung an Eides Statt (eine telefonische oder schriftliche Benachrichtigung der Zulassungsbehörde ist nicht ausreichend); ggf. Verlusterklärung.
- Bei Diebstahl Anzeigebestätigung der Polizei.
- Untersuchungsbericht der letzten noch nicht abgelaufenen Hauptuntersuchung (entfällt, wenn die erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war).
- Prüfprotokoll der letzten noch nicht abgelaufenen Sicherheitsprüfung (wenn vorgeschrieben).
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Im Einzelfall können zur Grundgebühr zusätzlichen Kosten hinzukommen.: Gebühr 10.90 EUR
Gebühr für die Abnahme einer Versicherung an Eides statt über den Verlust durch Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde: Gebühr 30.70 EUR
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Fahrzeugschein ersetzen, Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen, Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzen