Landkreis Mansfeld-Südharz - Straßenverkehrsamt
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Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
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Öffnungszeiten
Mo: 08:30 bis 15:00 Uhr Di: 08:30 bis 17:30 Uhr Mi: Verwaltungstag – Termine nur mit konkreter Vereinbarung Do: 08:30 bis 15:00 Uhr Fr: 08:30 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Zuständigkeit für
Kreis Mansfeld-Südharz (Sachsen-Anhalt)
- Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
- Altfahrzeug entsorgen
- Ausfuhrkennzeichen beantragen
- Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen
- Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr beantragen
- Ersatzführerschein beantragen
- Fahrerlaubnis - Erweiterung beantragen
- Fahrerlaubnis - Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis beantragen
- Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
- Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
- Fahrlehrererlaubnis aus dem Ausland anerkennen lassen
- Fahrlehrererlaubnis beantragen
- Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug
- Feinstaubplakette beantragen
- Internationalen Führerschein beantragen
- Karteikartenabschrift für Führerschein beantragen
- Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Saisonkennzeichen beantragen
- Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus der EU oder dem EWR beantragen
- Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I melden
- Wiederaushändigung des Führerscheins beantragen
- Wiederzulassung für ein Fahrzeug auf einen anderen Halter (Umschreibung) beantragen
- Wunschkennzeichen beantragen
Weitere Informationen
Welche Unterlagen werden zur An-, Um- bzw. Abmeldung eines Kraftfahrzeuges benötigt?
• Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung der Meldebehörde Ihres Wohnorts (nicht älter als drei Monate),
• Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren für die Kraftfahrzeugsteuer,
• Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief), oder CoC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) oder eine Typ-Datenbestätigung vom Kraftfahrt-Bundesamt,
• eVB-Nr. (elektr. Versicherungs-Nr./7-stellig) bitte bei Ihrer Versicherung erfragen
zusätzlich bei Beantragung:
durch Vertreter (Bevollmächtigten):
• Vollmacht zur Anmeldung des Fahrzeugs und das Original oder die beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder den Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde Ihres Wohnorts
• Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren für die Kraftfahrzeugsteuer,
• Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten von der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden darf, ob Kraftfahrzeugsteuerrückstände bestehen für Firmen (GmbH, AG, OHG):
Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Vollmacht des Geschäftsführers
für Vereine:
• Auszug aus dem Vereinsregister, Personalausweis und Vollmacht des benannten Vertreters/der Vertretenden
für Gesellschaft des bürgerlichen Rechts:
• Gesellschaftervertrag und Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt)
für Minderjährige:
• schriftliche Einverständniserklärung der /des Erziehungsberechtigten und die Vorlage der Personalausweise der Erziehungsberechtigte