Internationaler Führerschein Ausstellung

    Internationalen Führerschein beantragen

    In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.

    Beschreibung

    Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der  Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die  zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Zur Beantragung ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich.

    Ansprechpartner

    Landkreis Mansfeld-Südharz - Straßenverkehrsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Postfach 101135

    06511 Sangerhausen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Folgen Sie dem Parkleitsystem der Stadt Sangerhausen "Innenstadt Süd"
      Anzahl: 50  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22

    06526 Sangerhausen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Folgen Sie dem Parkleitsystem der Stadt Sangerhausen "Innenstadt Süd"
      Anzahl: 50  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Alte Promenade 27

    06526 Sangerhausen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Folgen Sie dem Parkleitsystem der Stadt Sangerhausen "Innenstadt Süd"
      Anzahl: 50  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: 08:30 bis 15:00 Uhr Di: 08:30 bis 17:30 Uhr Mi: Verwaltungstag - Termine nur mit konkreter Vereinbarung Do: 08:30 bis 15:00 Uhr Fr: 08:30 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 3464 535-4290

    Telefon Festnetz: +49 3464 535-0

    E-Mail: stva@lkmsh.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Welche Unterlagen werden zur An-, Um- bzw. Abmeldung eines Kraftfahrzeuges benötigt?
        Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung der Meldebehörde Ihres Wohnorts (nicht älter als drei Monate),
        Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren für die Kraftfahrzeugsteuer,
        Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief), oder CoC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) oder eine Typ-Datenbestätigung vom Kraftfahrt-Bundesamt,
        eVB-Nr. (elektr. Versicherungs-Nr./7-stellig) bitte bei Ihrer Versicherung erfragen

    zusätzlich bei Beantragung:

    durch Vertreter (Bevollmächtigten):
        Vollmacht zur Anmeldung des Fahrzeugs und das Original oder die beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder den Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde Ihres Wohnorts
        Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren für die Kraftfahrzeugsteuer,
        Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten von der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden darf, ob Kraftfahrzeugsteuerrückstände bestehen für Firmen (GmbH, AG, OHG):
     Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Vollmacht des Geschäftsführers
    für Vereine:
        Auszug aus dem Vereinsregister, Personalausweis und Vollmacht des benannten Vertreters/der Vertretenden
    für Gesellschaft des bürgerlichen Rechts:
        Gesellschaftervertrag und Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt)
    für Minderjährige:
        schriftliche Einverständniserklärung der /des Erziehungsberechtigten und die Vorlage der Personalausweise der Erziehungsberechtigte

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
    • gültiger Führerschein
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
    • Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
    • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.

    Kosten

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 30.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis, Wiener Abkommen, internationaler Führerschein, Internationaler Führerschein, Führerschein, international, International, Übersetzung, Pariser Abkommen, Ausland

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English