Internationaler Führerschein Ausstellung

    Internationalen Führerschein beantragen

    In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.

    Beschreibung

    Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der  Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

    Hinweise für Halle (Saale): Führerschein, Internationaler Führerschein

    Weitere Informationen, wo ein internationaler Führerschein tatsächlich benötigt wird, geben auch Automobilclubs, Botschaften oder Konsulate.

    Weitere Informationen, wo ein internationaler Führerschein tatsächlich benötigt wird, geben auch Automobilclubs, Botschaften oder Konsulate.

    Online-Dienst

    Online-Abfrage zum Bearbeitungsstand Kartenführerschein

    ID: L100008_400568671

    Beschreibung

    Mit der eKOL-FSB Führerscheinauskunft können Sie ermitteln, ob Ihr neuer Führerschein bereits in der Führerscheinstelle zur Abholung bereit liegt.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 23.03.2023 (von: Weigend, Michael)

    Technisch geändert am 18.06.2024 (von: Buschendorf, Anja)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die  zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Zur Beantragung ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich.

    Ansprechpartner

    Team Fahrerlaubnisbehörde

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Stadion 6

    06122 Halle (Saale)

    Öffnungszeiten

    Mo: 09:00 - 12:00 Uhr Di: 09:00 - 18:00 Uhr Mi: geschlossen Do: 09:00 - 15:00 Uhr Fr: 09:00 - 12:00 Uhr Sa: geschlossen So: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 2211399

    Fax: +49 345 2211384

    E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@halle.de

    Version

    Technisch erstellt am 01.03.2018 (von: Webservice, Stadt Halle)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Buschendorf, Anja)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
    • gültiger Führerschein
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)

    Hinweise für Halle (Saale): Führerschein, Internationaler Führerschein

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
    • Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
    • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Halle (Saale): Führerschein, Internationaler Führerschein

    Antragstellung

    persönlich

    Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren.

    Antragstellung

    persönlich

    Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren.

    Fristen

    Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Halle (Saale): Führerschein, Internationaler Führerschein

    Die Ausstellung erfolgt in der Fahrerlaubnisbehörde, Am Stadion 6, bei vorhandenem Kartenführerschein in Ausnahmefällen am Tag der Antragstellung. In allen anderen Fällen dauert die Bearbeitung maximal eine Woche.

    Die Ausstellung erfolgt in der Fahrerlaubnisbehörde, Am Stadion 6, bei vorhandenem Kartenführerschein in Ausnahmefällen am Tag der Antragstellung. In allen anderen Fällen dauert die Bearbeitung maximal eine Woche.

    Kosten

    Hinweise für Halle (Saale): Führerschein, Internationaler Führerschein

    15,00 EUR

    Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Fahrerlaubnisbehörde gezahlt werden.

    15,00 EUR

    Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Fahrerlaubnisbehörde gezahlt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Halle (Saale): Führerschein, Internationaler Führerschein

    • Die Ausstellung eines internationelen Führerscheins kann auch in den Bürgerservicestellen der Stadt Halle (Saale) beantragt werden, wenn ein Kartenführerschein vorhanden ist.
    • Da die Bearbeitungsdauer für die Umstellung eines deutschen Alt-Führerscheines auf den EU-Kartenführerschein ca. 4 Wochen dauert, sollten Sie, sofern Sie noch nicht im Besitz des EU-Kartenführerscheines sind, eine frühzeitige Antragstellung vornehmen.
    • Der internationale Führerschein gilt maximal 3 Jahre.
    • Ein abgelaufener internationaler Führterschein kann nicht verlängert werden, er ist immer neu zu beantragen.
    • Die Ausstellung eines internationelen Führerscheins kann auch in den Bürgerservicestellen der Stadt Halle (Saale) beantragt werden, wenn ein Kartenführerschein vorhanden ist.
    • Da die Bearbeitungsdauer für die Umstellung eines deutschen Alt-Führerscheines auf den EU-Kartenführerschein ca. 4 Wochen dauert, sollten Sie, sofern Sie noch nicht im Besitz des EU-Kartenführerscheines sind, eine frühzeitige Antragstellung vornehmen.
    • Der internationale Führerschein gilt maximal 3 Jahre.
    • Ein abgelaufener internationaler Führterschein kann nicht verlängert werden, er ist immer neu zu beantragen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 30.12.2022

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 12.03.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Übersetzung, Ausland, Wiener Abkommen, internationaler Führerschein, Pariser Abkommen, Internationaler Führerschein, international, Fahrerlaubnis, Führerschein, International

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)