Förderschule Aufnahme

    Förderschule Aufnahme anmelden

    Ihr Kind lernt anders und ein Besuch an einer Förderschule ist eine Alternative? Informieren Sie sich hier.

    Beschreibung

    Bei Ihrem Kind wurde ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt und in einer anderen Schulform kann Ihr Kind nicht ausreichend gefördert werden?

    Eine Förderschule bietet Ihrem Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf ein spezielles Lernumfeld.  Trotz einer Behinderung oder anderer Beeinträchtigungen erhält Ihr Kind die Möglichkeit Bildungsangebote in Anspruch zu nehmen. Diese Schulen sind in ihrer pädagogischen Arbeit auf unterschiedliche Schwerpunkte im Förderbedarf ausgerichtet.

    Folgende Förderschulen gibt es in Sachsen-Anhalt:

    • Förderschulen für Blinde und Sehgeschädigte
    • Förderschulen für Gehörlose oder Hörgeschädigte
    • Förderschulen für Körperbehinderte
    • Förderschulen für Lernbehinderte
    • Förderschulen für Sprachentwicklung
    • Förderschulen mit Ausgleichklassen
    • Förderschulen für Geistigbehinderte

    Förderschulen arbeiten mit anderen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen zusammen und unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihr Kind alle Abschlüsse der allgemeinbildenden Schulen erwerben.        

    Online-Dienst

    Schulen in Sachsen-Anhalt

    ID: L100008_408722605

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die entsprechende Förderschule.

    Ansprechpartner

    Förderschule (GB) Erxleben

    Adresse

    Hausanschrift

    Neue Schulstraße 6

    39606 Erxleben

    Hausanschrift

    Neue Schulstraße 6

    39606 Erxleben

    Kontakt

    Fax: 03937 895827

    Telefon Festnetz: 03937 82762

    E-Mail: schule-erxleben@t-online.de

    Kontaktperson

    • Frau Hübner (Schulleiterin)

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ministerium für Bildung

    Adresse

    Hausanschrift

    Turmschanzenstraße 32

    39114 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 391 567-7777

    E-Mail: mb-presse@sachsen-anhalt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Stendal - Schulverwaltungs- und Kulturamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hospitalstraße 1-2

    39576 Stendal

    Haltestellen

    • Haltestelle: Tangermünder Tor
      Linie:
      • Bus: Tangermünder Tor
    • Haltestelle: Tangermünder Tor
      Linie:
      • Bus: Tangermünder Tor
    • Haltestelle: Tangermünder Tor
      Linie:
      • Bus: Tangermünder Tor
    • Haltestelle: Tangermünder Tor
      Linie:
      • Bus: Tangermünder Tor

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 10 14 55

    39554 Stendal

    Postanschrift

    Hospitalstraße 1-2

    39576 Stendal

    Öffnungszeiten

    Für Sprechzeiten bitte die Kontakt-Seite aufrufen.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Allgemeinbildende Schulen in Sachsen-Anhalt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Ihr Kind hat eine Behinderung oder mehrere Beeinträchtigungen und ein sonderpädagogischer Förderbedarf wurde festgestellt und es kann auch mit besonderen Hilfen nicht in der anderen Schulform ausreichend gefördert werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Bei Ihrem Kind wurde ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt.
    • Sie entscheiden unter Beachtung, welche Beeinträchtigungen oder Behinderungen Ihr Kind hat, an welcher Förderschule Sie Ihr Kind anmelden.
    • Sie oder die Lehrkräfte stellen einen Antrag zur Aufnahme an der entsprechenden  Förderschule.

    Fristen

    Die Aufnahme an einer Förderschule kann in der Regel bis zum 6. Schuljahr erfolgen.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Inklusion (Gemeinsamer Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf):

    Gemeinsamer Unterricht bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam in einer Klasse unterrichtet werden. Für die Unterrichtsgestaltung erhalten die Lehrkräfte der besuchten Schule Unterstützung durch Förderschullehrkräfte. Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht können Fördervereinbarungen oder Förderpläne wichtig sein, um den Lernanschluss herzustellen und den Erwerb von schulischen Abschlüssen zu ermöglichen. Die Förderung erfolgt im Unterricht über die Aufgabengestaltung und die Ermutigung. Darüber hinaus können ergänzende Fördermaßnahmen innerschulisch oder außerschulisch angeboten werden, z. B. über Förderstunden oder gezieltes Übungsmaterial, durch ergänzende Unterstützungsangebote im Rahmen der schulischen Möglichkeiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt am 05.06.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Förderschulen, Schulbesuch behinderter Kinder und Jugendlicher, Inklusion, inklusiver Unterricht, Sonderschulen, sonderpädagogischer Förderbedarf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English