Förderschule Aufnahme

    Förderschule Aufnahme anmelden

    Ihr Kind lernt anders und ein Besuch an einer Förderschule ist eine Alternative? Informieren Sie sich hier.

    Beschreibung

    Bei Ihrem Kind wurde ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt und in einer anderen Schulform kann Ihr Kind nicht ausreichend gefördert werden?

    Eine Förderschule bietet Ihrem Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf ein spezielles Lernumfeld.  Trotz einer Behinderung oder anderer Beeinträchtigungen erhält Ihr Kind die Möglichkeit Bildungsangebote in Anspruch zu nehmen. Diese Schulen sind in ihrer pädagogischen Arbeit auf unterschiedliche Schwerpunkte im Förderbedarf ausgerichtet.

    Folgende Förderschulen gibt es in Sachsen-Anhalt:

    • Förderschulen für Blinde und Sehgeschädigte
    • Förderschulen für Gehörlose oder Hörgeschädigte
    • Förderschulen für Körperbehinderte
    • Förderschulen für Lernbehinderte
    • Förderschulen für Sprachentwicklung
    • Förderschulen mit Ausgleichklassen
    • Förderschulen für Geistigbehinderte

    Förderschulen arbeiten mit anderen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen zusammen und unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihr Kind alle Abschlüsse der allgemeinbildenden Schulen erwerben.        

    Online-Dienst

    ST: Schulen in Sachsen-Anhalt

    ID: L100008_408722605

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 23.05.2024 (von: Bethge, Vanessa)

    Technisch geändert am 24.05.2024 (von: Bethge, Vanessa)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die entsprechende Förderschule.

    Ansprechpartner

    "Am Park" (GB) Förderschule Wolmirsleben

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Park 16

    39435 Wolmirsleben

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-615910

    Fax: +49 3471 684-563159

    E-Mail: sekretariat-fs-park@kreis-slk.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 12.11.2019 (von: Pressel, Elke)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Ministerium für Bildung

    Adresse

    Hausanschrift

    Turmschanzenstraße 32

    39114 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 391 567-7777

    E-Mail: mb-presse@sachsen-anhalt.de

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 18.06.2024 (von: Sell, Ina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Salzlandkreis - 23 Fachdienst Bildung, Integrierte Planung, Amt für Ausbildungsförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Breite Straße 22

    06449 Aschersleben

    Aufzug vorhanden

    Hausanschrift

    Salzlandkreis, 23 Fachdienst Bildung und Kultur

    06400 Bernburg (Saale)

    Für Pakete und Päckchen verwenden Sie bitte folgende Anschrift: Salzlandkreis, 23 Fachdienst Bildung, Integrierte Planung, Amt für Ausbildungsförderung, Karlsplatz 37, 06406 Bernburg (Saale).

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag:  09:00 - 12:00 Uhr Dienstag:  09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr Mittwoch:  geschlossen Donnerstag:  09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Freitag:  09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1560(Fachdienstleiter)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1561(SG 23.1 Allgemeine Schulverwaltung)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1570(SG 23.2 Sozial-, Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-624016(SG 23.3 Bildungsakademie/Kreisvolkshochschule)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-0(SG 23.6 BAföG, Sportförderung, Medienstelle, Sport- und Schülerangelegenheiten Buchstabenbereiche: A-G Tel. +49 3471 684-1583 H-L Tel. +49 3471 684-1578 M-S Tel. +49 3471 684-1223 Sch, T-Z Tel. +49 3471 684-1576)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1783(Kreismedienstelle)

    Fax: +49 3471 684-551560

    E-Mail: bildung-kultur@kreis-slk.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 19.11.2008 (von: Matthias Lüdtke)

    Technisch geändert am 21.03.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Allgemeinbildende Schulen in Sachsen-Anhalt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 17.02.2021 (von: Cierpka, Daniela)

    Technisch geändert am 18.06.2024 (von: Bethge, Vanessa)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Voraussetzungen

    Ihr Kind hat eine Behinderung oder mehrere Beeinträchtigungen und ein sonderpädagogischer Förderbedarf wurde festgestellt und es kann auch mit besonderen Hilfen nicht in der anderen Schulform ausreichend gefördert werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Bei Ihrem Kind wurde ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt.
    • Sie entscheiden unter Beachtung, welche Beeinträchtigungen oder Behinderungen Ihr Kind hat, an welcher Förderschule Sie Ihr Kind anmelden.
    • Sie oder die Lehrkräfte stellen einen Antrag zur Aufnahme an der entsprechenden  Förderschule.

    Fristen

    Die Aufnahme an einer Förderschule kann in der Regel bis zum 6. Schuljahr erfolgen.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Inklusion (Gemeinsamer Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf):

    Gemeinsamer Unterricht bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam in einer Klasse unterrichtet werden. Für die Unterrichtsgestaltung erhalten die Lehrkräfte der besuchten Schule Unterstützung durch Förderschullehrkräfte. Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht können Fördervereinbarungen oder Förderpläne wichtig sein, um den Lernanschluss herzustellen und den Erwerb von schulischen Abschlüssen zu ermöglichen. Die Förderung erfolgt im Unterricht über die Aufgabengestaltung und die Ermutigung. Darüber hinaus können ergänzende Fördermaßnahmen innerschulisch oder außerschulisch angeboten werden, z. B. über Förderstunden oder gezieltes Übungsmaterial, durch ergänzende Unterstützungsangebote im Rahmen der schulischen Möglichkeiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt am 05.06.2020

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    sonderpädagogischer Förderbedarf, Inklusion, Schulbesuch behinderter Kinder und Jugendlicher, inklusiver Unterricht, Sonderschulen, Förderschulen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)