Förderschule Aufnahme anmelden
Ihr Kind lernt anders und ein Besuch an einer Förderschule ist eine Alternative? Informieren Sie sich hier.
Beschreibung
Bei Ihrem Kind wurde ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt und in einer anderen Schulform kann Ihr Kind nicht ausreichend gefördert werden?
Eine Förderschule bietet Ihrem Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf ein spezielles Lernumfeld. Trotz einer Behinderung oder anderer Beeinträchtigungen erhält Ihr Kind die Möglichkeit Bildungsangebote in Anspruch zu nehmen. Diese Schulen sind in ihrer pädagogischen Arbeit auf unterschiedliche Schwerpunkte im Förderbedarf ausgerichtet.
Folgende Förderschulen gibt es in Sachsen-Anhalt:
- Förderschulen für Blinde und Sehgeschädigte
- Förderschulen für Gehörlose oder Hörgeschädigte
- Förderschulen für Körperbehinderte
- Förderschulen für Lernbehinderte
- Förderschulen für Sprachentwicklung
- Förderschulen mit Ausgleichklassen
- Förderschulen für Geistigbehinderte
Förderschulen arbeiten mit anderen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen zusammen und unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihr Kind alle Abschlüsse der allgemeinbildenden Schulen erwerben.
Online-Dienst
ST: Schulen in Sachsen-Anhalt
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die entsprechende Förderschule.
Ansprechpartner
"Schule am Heidetor" Zerbst, Förderschule für Geistigbehinderte
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: null
Anzahl: 0
Kontakt
Ministerium für Bildung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 391 567-7777
E-Mail: mb-presse@sachsen-anhalt.de
Voraussetzungen
Ihr Kind hat eine Behinderung oder mehrere Beeinträchtigungen und ein sonderpädagogischer Förderbedarf wurde festgestellt und es kann auch mit besonderen Hilfen nicht in der anderen Schulform ausreichend gefördert werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Sachsen-Anhalt: Schule für Geistigbehinderte
Verfahrensablauf
- Bei Ihrem Kind wurde ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt.
- Sie entscheiden unter Beachtung, welche Beeinträchtigungen oder Behinderungen Ihr Kind hat, an welcher Förderschule Sie Ihr Kind anmelden.
- Sie oder die Lehrkräfte stellen einen Antrag zur Aufnahme an der entsprechenden Förderschule.
Fristen
Die Aufnahme an einer Förderschule kann in der Regel bis zum 6. Schuljahr erfolgen.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Inklusion (Gemeinsamer Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf):
Gemeinsamer Unterricht bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam in einer Klasse unterrichtet werden. Für die Unterrichtsgestaltung erhalten die Lehrkräfte der besuchten Schule Unterstützung durch Förderschullehrkräfte. Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht können Fördervereinbarungen oder Förderpläne wichtig sein, um den Lernanschluss herzustellen und den Erwerb von schulischen Abschlüssen zu ermöglichen. Die Förderung erfolgt im Unterricht über die Aufgabengestaltung und die Ermutigung. Darüber hinaus können ergänzende Fördermaßnahmen innerschulisch oder außerschulisch angeboten werden, z. B. über Förderstunden oder gezieltes Übungsmaterial, durch ergänzende Unterstützungsangebote im Rahmen der schulischen Möglichkeiten.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt am 05.06.2020
Stichwörter
sonderpädagogischer Förderbedarf, Inklusion, Schulbesuch behinderter Kinder und Jugendlicher, inklusiver Unterricht, Sonderschulen, Förderschulen