Aufnahme an einer Gesamtschule anmelden
Ihr Kind befindet sich im Abschlussjahrgang der Grundschule und Sie denken nun über die weiterführende Schulform nach? Dann könnte die Gesamtschule eine Option für Sie und Ihr Kind sein.
Beschreibung
In der Gesamtschule werden Schülerinnen und Schüler des 5. bis 12. beziehungsweise 13. Schuljahrganges unterrichtet.
An der Gesamtschule können Sie folgende Schulabschlüsse erwerben:
- Hauptschulabschluss
- Realschulabschluss
- Abitur
Die Schuljahrgänge 10 bis 12 oder 11 bis 13 werden als gymnasiale Oberstufe geführt. Die Gesamtschule vermittelt eine allgemeine und berufsorientierte Bildung.Die Gesamtschule ermöglicht den Schülerinnen und Schülern entsprechend ihren Leistungen und Neigungen eine Schwerpunktbildung. Diese Schwerpunktbildung befähigt die Schülerinnen und Schüler, ihren Bildungsweg an einer Hochschule oder in berufs- oder studienqualifizierenden Bildungsgängen fortzusetzen.
Sie wird in integrativer oder kooperativer Form geführt.
Kooperative Form:
Die Gesamtschule in kooperativer Form führt die Sekundarschule und das Gymnasium pädagogisch und organisatorisch zusammen. Vom Schuljahrgang 5 an erhalten Sie Unterricht in schulformspezifischen Klassen und in schulformübergreifenden Lerngruppen. Der schulformspezifische Unterricht überwiegt. An der kooperativen Gesamtschule erhalten Sie das Abitur nach 12 Jahren.
Integrative Form:
Die Gesamtschule in integrativer Form ermöglicht in einem differenzierten Unterrichtssystem alle Abschlüsse. In einer integrativen Gesamtschule müssen Sie sich nicht vorab für eine Schulform entscheiden. Die Schuljahrgänge 7 bis 10 werden im Klassenverband unterrichtet. Die Anzahl der Fächer nimmt mit den Jahrgangsstufen zu. . Die Kurse werden nach Leistung und Neigung der Schülerinnen und Schüler gebildet. Ab dem 9. Schuljahrgang können Sie sich für einen Gymnasialzweig entscheiden. An der integrativen Gesamtschule erhalten Sie das Abitur nach 13 Jahren.
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Grundschule, die Ihr Kind derzeit besucht.
Ansprechpartner
Ministerium für Bildung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 391 567-7777
E-Mail: mb-presse@sachsen-anhalt.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Halbjahreszeugnis
- Formular zur Schullaufbahnerklärung
Voraussetzungen
- Erfolgreicher Besuch der Grundschule
- Wenn es mehr Anmeldungen als Schulplätze gibt, wählt der Schulträger die Schüler aus (zum Beispiel durch Losverfahren). Dieses Auswahlverfahren darf nicht benachteiligen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 5a Schulgesetz Saschen-Anhalt (SchulG LSA)
- § 34 Schulgesetz Sachsen-Anhalt (SchulG LSA)
- § 2 Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I (Sek I-Üg-VO)
- § 19 Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2022 und die Aufnahme von Schülern und Bildung von Anfangsklassen an allgemeinbildenden Schulen
- Aufnahme an weiterführenden Schulen
Verfahrensablauf
- Sie erhalten eine Information über die Möglichkeiten des Besuchs an der weiterführenden Schule (Gesamtschule) und zum Anmeldeverfahren (zum Beispiel Elternabend, schriftliche Information durch die Schule)
- Sie werden individuell zur weiteren Schullaufbahn Ihres Kindes beraten.
- Mit der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse erhalten Sie die Schullaufbahnempfehlung und das Formular zur Schullaufbahnerklärung.
- Sie wählen die entsprechende Schulform (Gesamtschule) aus.
- Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung der aufnehmenden Schule, ob eine Aufnahme an der Gesamtschule erfolgt.
Fristen
Die Schullaufbahnerklärung ist fristgerecht an der derzeit besuchten Grundschule abzugeben. Der Termin wird mit der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses/Schullaufbahnerklärung bekanntgegeben.
Bearbeitungsdauer
circa 2-3 Monate
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt am 12.07.2023
Stichwörter
Schullaufbahnerklärung, Schullaufbahnempfehlung, Schullaufbahn, Zeugnisse, Sekundarschule, Schuljahr, Gymnasium, Empfehlung, Gesamtschule