Grundschule Aufnahme

    Aufnahme an einer Grundschule anmelden

    Informieren Sie sich hier über die Grundschule.

    Beschreibung

    In der Grundschule werden Schülerinnen und Schüler des 1. bis 4. Schuljahrganges unterrichtet. In der Grundschule werden vor allem Grundfähigkeiten und -fertigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechnen vermittelt.

    Im 4. Schuljahrgang erhalten Sie für Ihr Kind eine unverbindliche Schullaufbahnempfehlung zur Wahl des weiteren Bildungsgangs. Die Schullaufbahnempfehlung gilt als Orientierung, Sie entscheiden eigenverantwortlich über den weiteren Bildungsweg ihres Kindes.

    Der Besuch der Grundschule ist für alle Kinder Pflicht.

    Online-Dienst

    Anmeldung zur Aufnahme in die Grundschule

    ID: L100008_408325921

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an den Schulträger (in der Regel die Kommune).

    Ansprechpartner

    Grundschule "J. W. v. Goethe" Plötzkau

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 16

    06425 Plötzkau

    Haltestellen

    • Haltestelle: Plötzkau, Teich
      Linie:
      • Bus: 501

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 034692 31157

    Telefon Festnetz: 034692 31613

    E-Mail: Grundschule-Ploetzkau@t-online.de

    Weitere Informationen

    Träger: Gemeinde Plötzkau Hauptstr. 20 06425 Plötzkau Tel.: 034692 / 31621

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ministerium für Bildung

    Adresse

    Hausanschrift

    Turmschanzenstraße 32

    39114 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 391 567-7777

    E-Mail: mb-presse@sachsen-anhalt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Schulen und Kindertagesstätten

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz der Freundschaft 1

    39439 Güsten

    Parkplätze

    • Parkplatz: Rathaus Güsten
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Platz der Freundschaft 1

    39439 Güsten

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontaktperson

    • Fachbereich Organisation / Recht

      Telefon Festnetz: +49 39262 877-118

    • Fachbereich Organisation / Recht

      Telefon Festnetz: +49 39262 877-128

    • Fachbereich Organisation / Recht

      Telefon Festnetz: +49 39262 877-129

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.09.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Allgemeinbildende Schulen in Sachsen-Anhalt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsurkunde Ihres Kindes oder das Familienstammbuch
    • Nachweis Masern-Impfung

    Voraussetzungen

    • Alle Kinder, die bis zum 30. 6. eines Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig.
    • Kinder, die bis zu diesem Stichtag das 5. Lebensjahr vollendet haben, können auch eingeschult werden, wenn sie körperlich und geistig und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.
    • Vor der Aufnahme in die Schule sind Sie verpflichtet, Ihr Kind schulärztlich untersuchen zu lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Der Schulträger (in der Regel die Kommune) fordert Sie als Eltern auf, Ihr schulpflichtig werdendes Kind in der Grundschule anzumelden.
    • Das ist fast immer die wohnort-nächste öffentliche Grundschule.
    • Gemeinsam mit Ihrem Kind stellen Sie sich dann in der Grundschule vor und melden Ihr Kind dort an.

    Fristen

    Der Schulträger informiert Sie über die zu beachtenden Fristen.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zur Grundschule finden Sie auf dem Landesportal Sachsen-Anhalt.   

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt am 02.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schulpflicht, Schule, Einschulung, Schularten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English