Grundschule Aufnahme

    Aufnahme an einer Grundschule anmelden

    Informieren Sie sich hier über die Grundschule.

    Beschreibung

    In der Grundschule werden Schülerinnen und Schüler des 1. bis 4. Schuljahrganges unterrichtet. In der Grundschule werden vor allem Grundfähigkeiten und -fertigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechnen vermittelt.

    Im 4. Schuljahrgang erhalten Sie für Ihr Kind eine unverbindliche Schullaufbahnempfehlung zur Wahl des weiteren Bildungsgangs. Die Schullaufbahnempfehlung gilt als Orientierung, Sie entscheiden eigenverant­wortlich über den weiteren Bildungsweg ihres Kindes.

    Der Besuch der Grundschule ist für alle Kinder Pflicht.

    Online-Dienst

    Anmeldung zur Aufnahme in die Grundschule

    ID: L100008_408325921

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    Version

    Technisch erstellt am 02.05.2024 (von: Sell, Ina)

    Technisch geändert am 03.05.2024 (von: Sell, Ina)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an den Schulträger (in der Regel die Kommune).

    Ansprechpartner

    Ministerium für Bildung

    Adresse

    Hausanschrift

    Turmschanzenstraße 32

    39114 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 391 567-7777

    E-Mail: mb-presse@sachsen-anhalt.de

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 18.06.2024 (von: Sell, Ina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Allgemeinbildende Schulen in Sachsen-Anhalt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 17.02.2021 (von: Cierpka, Daniela)

    Technisch geändert am 18.06.2024 (von: Bethge, Vanessa)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Schulen und Kindertagesstätten

    Adresse

    Postanschrift

    Platz der Freundschaft 1

    39439 Güsten

    Hausanschrift

    Platz der Freundschaft 1

    39439 Güsten

    Parkplatz: Rathaus Güsten
    Anzahl: 3
    Gebühren: ja

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Giersleben

    Empfänger: Gemeinde Giersleben

    IBAN: DE42 8005 5500 0201 0401 31

    BIC: NOLADE21SES

    Bankinstitut: Salzlandsparkasse

    Gemeinde Plötzkau

    Empfänger: Gemeinde Plötzkau

    IBAN: DE90 8005 5500 0230 0061 83

    BIC: NOLADE21SES

    Bankinstitut: Salzlandsparkasse

    Verbandsgemeinde Saale-Wipper

    Empfänger: Verbandsgemeinde Saale-Wipper

    IBAN: DE33 8005 5500 0300 0246 22

    BIC: NOLADE21SES

    Bankinstitut: Salzlandsparkasse

    Stadt Güsten

    Empfänger: Stadt Güsten

    IBAN: DE45 8005 5500 0330 0539 57

    BIC: NOLADE21SES

    Bankinstitut: Salzlandsparkasse

    Stadt Alsleben (Saale)

    Empfänger: Stadt Alsleben (Saale)

    IBAN: DE67 8005 5500 0250 0060 57

    BIC: NOLADE21SES

    Bankinstitut: Salzlandsparkasse

    Gemeinde Ilberstedt

    Empfänger: Gemeinde Ilberstedt

    IBAN: DE89 8005 5500 0250 0002 29

    BIC: NOLADE21SES

    Bankinstitut: Salzlandsparkasse

    Version

    Technisch erstellt am 18.01.2024 (von: Webservice, Verbandsgemeinde Saale-Wipper)

    Technisch geändert am 22.11.2024 (von: Webservice, Verbandsgemeinde Saale-Wipper)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsurkunde Ihres Kindes oder das Familienstammbuch
    • Nachweis Masern-Impfung

    Voraussetzungen

    • Alle Kinder, die bis zum 30. 6. eines Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig.
    • Kinder, die bis zu diesem Stichtag das 5. Lebensjahr vollendet haben, können auch eingeschult werden, wenn sie körperlich und geistig und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.
    • Vor der Aufnahme in die Schule sind Sie verpflichtet, Ihr Kind schulärztlich untersuchen zu lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Der Schulträger (in der Regel die Kommune) fordert Sie als Eltern auf, Ihr schulpflichtig werdendes Kind in der Grundschule anzumelden.
    • Das ist fast immer die wohnort-nächste öffentliche Grundschule.
    • Gemeinsam mit Ihrem Kind stellen Sie sich dann in der Grundschule vor und melden Ihr Kind dort an.

    Fristen

    Der Schulträger informiert Sie über die zu beachtenden Fristen.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zur Grundschule finden Sie auf dem Landesportal Sachsen-Anhalt.   

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt am 02.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Schularten, Schule, Schulpflicht, Einschulung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)