Grundschule Aufnahme

    Aufnahme an einer Grundschule anmelden

    Informieren Sie sich hier über die Grundschule.

    Beschreibung

    In der Grundschule werden Schülerinnen und Schüler des 1. bis 4. Schuljahrganges unterrichtet. In der Grundschule werden vor allem Grundfähigkeiten und -fertigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechnen vermittelt.

    Im 4. Schuljahrgang erhalten Sie für Ihr Kind eine unverbindliche Schullaufbahnempfehlung zur Wahl des weiteren Bildungsgangs. Die Schullaufbahnempfehlung gilt als Orientierung, Sie entscheiden eigenverantwortlich über den weiteren Bildungsweg ihres Kindes.

    Der Besuch der Grundschule ist für alle Kinder Pflicht.

    Online-Dienst

    Anmeldung zur Aufnahme in die Grundschule

    ID: L100008_408325921

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an den Schulträger (in der Regel die Kommune).

    Ansprechpartner

    Grundschulzentrum Groß Börnecke

    Beschreibung

    In der Grundschule stehen Lernkabinette für den Heimat-, Sach-, den Musik- und den Werkunterricht zur Verfügung. In den Angebotsstunden können die Schüler zwischen Computerkabinett, Schülerbibliothek, Lernwerkstatt sowie sportlicher Betätigung wählen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bruchtor 20 c

    39435 Groß Börnecke

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2012

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Grundschule Hecklingen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstr. 4

    39444 Hecklingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03925 281148

    Fax: 03925 281148

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2012

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ministerium für Bildung

    Adresse

    Hausanschrift

    Turmschanzenstraße 32

    39114 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 391 567-7777

    E-Mail: mb-presse@sachsen-anhalt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Allgemeinbildende Schulen in Sachsen-Anhalt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Hecklingen - SB KITA/Schule/Allg. Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Danz-Straße 46

    39444 Hecklingen

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: vor der Rathauspassage, Hermann-Danz-Str.
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Hecklingen, Gierslebener Straße
      Anzahl: 12  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hecklingen, Staßfurter Str.
      Linie:
      • Bus: 172
    • Haltestelle: Hecklingen, Hamburger Str.
      Linie:
      • Bus: A

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03925 9270-48

    Telefon Festnetz: 03925 9270-45

    E-Mail: info@stadt-hecklingen.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Hecklingen

    Empfänger: Stadt Hecklingen

    IBAN: DE29 8005 5500 3011 0011 61

    BIC: NOLADE21SES

    Bankinstitut: Salzlandsparkasse

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer melden sich bitte vorab telefonisch an.

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2018

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsurkunde Ihres Kindes oder das Familienstammbuch
    • Nachweis Masern-Impfung

    Voraussetzungen

    • Alle Kinder, die bis zum 30. 6. eines Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig.
    • Kinder, die bis zu diesem Stichtag das 5. Lebensjahr vollendet haben, können auch eingeschult werden, wenn sie körperlich und geistig und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.
    • Vor der Aufnahme in die Schule sind Sie verpflichtet, Ihr Kind schulärztlich untersuchen zu lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Der Schulträger (in der Regel die Kommune) fordert Sie als Eltern auf, Ihr schulpflichtig werdendes Kind in der Grundschule anzumelden.
    • Das ist fast immer die wohnort-nächste öffentliche Grundschule.
    • Gemeinsam mit Ihrem Kind stellen Sie sich dann in der Grundschule vor und melden Ihr Kind dort an.

    Fristen

    Der Schulträger informiert Sie über die zu beachtenden Fristen.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zur Grundschule finden Sie auf dem Landesportal Sachsen-Anhalt.   

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt am 02.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schulpflicht, Schule, Einschulung, Schularten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English