Aufnahme an einer Grundschule anmelden
Informieren Sie sich hier über die Grundschule.
Beschreibung
In der Grundschule werden Schülerinnen und Schüler des 1. bis 4. Schuljahrganges unterrichtet. In der Grundschule werden vor allem Grundfähigkeiten und -fertigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechnen vermittelt.
Im 4. Schuljahrgang erhalten Sie für Ihr Kind eine unverbindliche Schullaufbahnempfehlung zur Wahl des weiteren Bildungsgangs. Die Schullaufbahnempfehlung gilt als Orientierung, Sie entscheiden eigenverantwortlich über den weiteren Bildungsweg ihres Kindes.
Der Besuch der Grundschule ist für alle Kinder Pflicht.
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an den Schulträger (in der Regel die Kommune).
Ansprechpartner
Stadt Bernburg (Saale) - Grundschule "Franz Mehring" Bernburg (Saale)
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Karlstraße
Linie:- Bus: Karlstraße
Kontakt
Telefon Festnetz: 03471 311194
Fax: 03471 622565
Grundschule "Regenbogen" Bernburg (Saale)
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Paul-Schneider-Straße
Linie:- Bus: Paul-Schneider-Straße
Kontakt
Telefon Festnetz: 03471 311208
Fax: 03471 300745
Stadt Bernburg (Saale) - Grundschule "Johann Wolfgang von Goethe" Bernburg (Saale)
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Johann-Wolfgang-von-Goethe-Schule
Linie:- Bus: Johann-Wolfgang-von-Goethe-Schule
Kontakt
Fax: 03471 621824
Telefon Festnetz: 03471 621197
Stadt Bernburg (Saale) - Grundschule "Adolph Diesterweg" Bernburg (Saale)
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Nienburger Straße, Marienkirche, Breite Straße
Linie:- Bus: Nienburger Straße, Marienkirche, Breite Straße
Kontakt
Telefon Festnetz: 03471 353864
Fax: 03471 334650
Ministerium für Bildung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 391 567-7777
E-Mail: mb-presse@sachsen-anhalt.de
Internet
Grundschulen
Adresse
Postanschrift
Schlossgartenstraße 16
06406 Bernburg (Saale)
Kontakt
Telefon Festnetz: 03471 659-677
Fax: 03471 659-301
Weitere Informationen
Rollstuhlgerecht ist nur das Erdgeschoss im Rathaus II. Es ist nur ein Zugang für Rollstuhlfahrer im Hinterhof des Rathauses II bis in das Erdgeschoss vorhanden.
Vor dem Haupteingang befindet sich links die Briefkastenanlage der Stadtverwaltung, an der sich ein Klingelknopf befindet. Dieser ist vorzugsweise von Rollstuhlfahrern und Gehbehinderten zu betätigen. Ein/e Mitarbeiter/Mitarbeiterin meldet sich und hilft entsprechend weiter.
Stadt Bernburg (Saale) - Grundschule Baalberge
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Baalberge
Linie:- Bus: Baalberge
Kontakt
Telefon Festnetz: 03471 312257
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde Ihres Kindes oder das Familienstammbuch
- Nachweis Masern-Impfung
Voraussetzungen
- Alle Kinder, die bis zum 30. 6. eines Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig.
- Kinder, die bis zu diesem Stichtag das 5. Lebensjahr vollendet haben, können auch eingeschult werden, wenn sie körperlich und geistig und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.
- Vor der Aufnahme in die Schule sind Sie verpflichtet, Ihr Kind schulärztlich untersuchen zu lassen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 4 SchulG LSA Landesnorm Sachsen-Anhalt | - Grundschule | Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. ... | gültig ab: 01.08.2018
- § 34 SchulG LSA Landesnorm Sachsen-Anhalt | - Wahl und Wechsel des Bildungsweges | Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. ... | gültig ab: 01.08.2018
- Ministerium für Bildung Verwaltungsvorschrift (Sachsen-Anhalt) | Aufnahme in die Grundschule | i. d. F. v. 01.07.2020 | gültig ab 21.07.2020
Verfahrensablauf
- Der Schulträger (in der Regel die Kommune) fordert Sie als Eltern auf, Ihr schulpflichtig werdendes Kind in der Grundschule anzumelden.
- Das ist fast immer die wohnort-nächste öffentliche Grundschule.
- Gemeinsam mit Ihrem Kind stellen Sie sich dann in der Grundschule vor und melden Ihr Kind dort an.
Fristen
Der Schulträger informiert Sie über die zu beachtenden Fristen.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zur Grundschule finden Sie auf dem Landesportal Sachsen-Anhalt.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt am 02.10.2020
Stichwörter
Schulpflicht, Schule, Einschulung, Schularten