Aufnahme an einer Grundschule anmelden
Informieren Sie sich hier über die Grundschule.
Beschreibung
In der Grundschule werden Schülerinnen und Schüler des 1. bis 4. Schuljahrganges unterrichtet. In der Grundschule werden vor allem Grundfähigkeiten und -fertigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechnen vermittelt.
Im 4. Schuljahrgang erhalten Sie für Ihr Kind eine unverbindliche Schullaufbahnempfehlung zur Wahl des weiteren Bildungsgangs. Die Schullaufbahnempfehlung gilt als Orientierung, Sie entscheiden eigenverantwortlich über den weiteren Bildungsweg ihres Kindes.
Der Besuch der Grundschule ist für alle Kinder Pflicht.
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an den Schulträger (in der Regel die Kommune).
Ansprechpartner
Stadt Wettin-Löbejün - Carl-Loewe-Grundschule
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Parkplatz vor dem Sportzentrum
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz vor dem Sportzentrum
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Nauendorf, Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: HEX
- Haltestelle: Schule
Linie:- Bus: 301
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
montags - freitags: 07:40 - 13:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Mitarbeiter/in (Schulsekretärin)
Telefon Festnetz: 034603 20300
Internet
Stadt Wettin-Löbejün - Grundschule Wettin
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Am Kindergarten
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Könnenernsche Str.
Linie:- Bus: 302, 317
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Mitarbeiter/in (Schulsekretärin GS Wettin)
Telefon Festnetz: 034607 20546
E-Mail: leitung@gs-wettin.bildung-lsa.de
Internet
Ministerium für Bildung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 391 567-7777
E-Mail: mb-presse@sachsen-anhalt.de
Internet
Stadt Wettin-Löbejün - Kita/Schule
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Löbejüner Burgstraße
Anzahl: 6 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Löbejüner Burgstraße
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Marktstraße
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Ecke Rathausstraße/Schillerstraße
Anzahl: 8 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Löbejün, An der Stadtmauer
Linie:- Bus: 303, 310, 316, 317
- Haltestelle: Löbejün, Kochstor
Linie:- Bus: 301, 310
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
montags: geschlossen dienstags: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr mittwochs: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr donnerstags: 09:00 - 12:00 Uhr freitags: geschlossen
Kontakt
Fax: 034603 757-15
Telefon Festnetz: 034603 757-17
Kontaktperson
Mitarbeiter/in (SB Kita/Schule)
Telefon Festnetz: 034603 75717
E-Mail: sozialangelegenheiten@mail-wl.de
Mitarbeiter/in (SB Kita/Schule)
Telefon Festnetz: 034603 75716
E-Mail: sozialangelegenheiten@mail-wl.de
Internet
Bankverbindung
Stadt Wettin-Löbejün
Empfänger: Stadt Wettin-Löbejün
IBAN: DE32 8005 3762 0375 0023 38
BIC: NOLADE21HAL
Bankinstitut: Saalesparkasse
Stadt Wettin-Löbejün
Empfänger: Stadt Wettin-Löbejün
IBAN: DE73 8009 3784 0000 0396 32
BIC: GENODEF1HAL
Bankinstitut: Volksbank Halle/Saale e.G.
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde Ihres Kindes oder das Familienstammbuch
- Nachweis Masern-Impfung
Voraussetzungen
- Alle Kinder, die bis zum 30. 6. eines Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig.
- Kinder, die bis zu diesem Stichtag das 5. Lebensjahr vollendet haben, können auch eingeschult werden, wenn sie körperlich und geistig und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.
- Vor der Aufnahme in die Schule sind Sie verpflichtet, Ihr Kind schulärztlich untersuchen zu lassen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 4 SchulG LSA Landesnorm Sachsen-Anhalt | - Grundschule | Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. ... | gültig ab: 01.08.2018
- § 34 SchulG LSA Landesnorm Sachsen-Anhalt | - Wahl und Wechsel des Bildungsweges | Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. ... | gültig ab: 01.08.2018
- Ministerium für Bildung Verwaltungsvorschrift (Sachsen-Anhalt) | Aufnahme in die Grundschule | i. d. F. v. 01.07.2020 | gültig ab 21.07.2020
Verfahrensablauf
- Der Schulträger (in der Regel die Kommune) fordert Sie als Eltern auf, Ihr schulpflichtig werdendes Kind in der Grundschule anzumelden.
- Das ist fast immer die wohnort-nächste öffentliche Grundschule.
- Gemeinsam mit Ihrem Kind stellen Sie sich dann in der Grundschule vor und melden Ihr Kind dort an.
Fristen
Der Schulträger informiert Sie über die zu beachtenden Fristen.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zur Grundschule finden Sie auf dem Landesportal Sachsen-Anhalt.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt am 02.10.2020
Stichwörter
Schulpflicht, Schule, Einschulung, Schularten