Grundschule Aufnahme

    Aufnahme an einer Grundschule anmelden

    Informieren Sie sich hier über die Grundschule.

    Beschreibung

    In der Grundschule werden Schülerinnen und Schüler des 1. bis 4. Schuljahrganges unterrichtet. In der Grundschule werden vor allem Grundfähigkeiten und -fertigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechnen vermittelt.

    Im 4. Schuljahrgang erhalten Sie für Ihr Kind eine unverbindliche Schullaufbahnempfehlung zur Wahl des weiteren Bildungsgangs. Die Schullaufbahnempfehlung gilt als Orientierung, Sie entscheiden eigenverantwortlich über den weiteren Bildungsweg ihres Kindes.

    Der Besuch der Grundschule ist für alle Kinder Pflicht.

    Online-Dienst

    Anmeldung zur Aufnahme in die Grundschule

    ID: L100008_408325921

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an den Schulträger (in der Regel die Kommune).

    Ansprechpartner

    Stadt Genthin - Grundschulen

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 3

    39307 Genthin

    Parkplätze

    • Parkplatz: Rathaus-Hof (ü. Lindenstraße erreichbar)
      Anzahl: 4  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Rathaus-Hof (ü. Lindenstraße erreichbar)
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Genthin, Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Magdeburg - Berlin - Magdeburg
    • Haltestelle: Genthin, Markt
      Linie:
      • Bus: 750

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Sprechzeiten der Verwaltung: Montag: 9.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr Mittwoch: 9.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr Freitag: 9.00-12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03933 876-214

    Fax: 03933 876-140

    E-Mail: stadtverwaltung@stadt-genthin.de

    Internet

    Weitere Informationen

    RollstuhlfahrerInnen und gehbehinderte BürgerInnen und Personen mit Kinderwagen melden sich bitte vorher telefonisch an.

    Version

    Technisch geändert am 12.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Grundschule "Stadtmitte" Genthin

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstraße 4

    39307 Genthin

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03933 2081

    Fax: 03933 2081

    E-Mail: kontakt@gs-stadtmitte.bildung-lsa.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2013

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Grundschule "Adolph Diesterweg" Genthin

    Adresse

    Hausanschrift

    Jungfernsteg 2 a

    39307 Genthin

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 03933 805264

    Telefon Festnetz: 03933 805264

    E-Mail: kontakt@gs-diesterweg.bildung-lsa.de

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2013

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Grundschule "Ludwig Uhland" Genthin

    Adresse

    Hausanschrift

    Guerickestraße 11

    39307 Genthin

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 03933 820051

    Telefon Festnetz: 03933 820050

    E-Mail: uhlandschulegenthin@t-online.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2013

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ministerium für Bildung

    Adresse

    Hausanschrift

    Turmschanzenstraße 32

    39114 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 391 567-7777

    E-Mail: mb-presse@sachsen-anhalt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Allgemeinbildende Schulen in Sachsen-Anhalt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Grundschule Tucheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 5

    39307 Tucheim

    Öffnungszeiten

    Mo.-Fr.: 7.00 bis 13.20 Uhr

    Kontakt

    Fax: 039346 240

    Telefon Festnetz: 039346 240

    E-Mail: GS-Tucheim@t-online.de

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2013

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsurkunde Ihres Kindes oder das Familienstammbuch
    • Nachweis Masern-Impfung

    Voraussetzungen

    • Alle Kinder, die bis zum 30. 6. eines Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig.
    • Kinder, die bis zu diesem Stichtag das 5. Lebensjahr vollendet haben, können auch eingeschult werden, wenn sie körperlich und geistig und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.
    • Vor der Aufnahme in die Schule sind Sie verpflichtet, Ihr Kind schulärztlich untersuchen zu lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Der Schulträger (in der Regel die Kommune) fordert Sie als Eltern auf, Ihr schulpflichtig werdendes Kind in der Grundschule anzumelden.
    • Das ist fast immer die wohnort-nächste öffentliche Grundschule.
    • Gemeinsam mit Ihrem Kind stellen Sie sich dann in der Grundschule vor und melden Ihr Kind dort an.

    Fristen

    Der Schulträger informiert Sie über die zu beachtenden Fristen.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zur Grundschule finden Sie auf dem Landesportal Sachsen-Anhalt.   

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt am 02.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schularten, Schule, Einschulung, Schulpflicht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English