Aufnahme an einer Grundschule anmelden
Informieren Sie sich hier über die Grundschule.
Beschreibung
In der Grundschule werden Schülerinnen und Schüler des 1. bis 4. Schuljahrganges unterrichtet. In der Grundschule werden vor allem Grundfähigkeiten und -fertigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechnen vermittelt.
Im 4. Schuljahrgang erhalten Sie für Ihr Kind eine unverbindliche Schullaufbahnempfehlung zur Wahl des weiteren Bildungsgangs. Die Schullaufbahnempfehlung gilt als Orientierung, Sie entscheiden eigenverantwortlich über den weiteren Bildungsweg ihres Kindes.
Der Besuch der Grundschule ist für alle Kinder Pflicht.
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an den Schulträger (in der Regel die Kommune).
Ansprechpartner
Grundschule "Am Baumhof" Schwanebeck
Beschreibung
Der Schulstandort besteht bereits seit über 450 Jahren. Im März 2006 gab es einen Fördermittelbescheid vom Land für einen neuen Anbau und eine umfassende Modernisierung.
Die Schule – Ein Zuhause für „Kleine Menschen“, verfügt deshalb auch über ein kooperatives Ganztagsangebot und ist eine behindertengerechte Einrichtung. Der Hort befindet sich mit im Schulgebäude. Den Lehrerinnen und den Lehren der Grundschule ist es wichtig im Unterricht Lern-, Lebens-, Erfahrungs- und Bewegungswelten zu schaffen. Die Schülerinnen und Schüler sollen versuchen, mit Kopf, Herz und Hand zu lernen. Derzeit werden ca. 124 Kinder in 5 Klassen von 7 Lehrerinnen und Lehrern, sowie 1 pädagogischen Mitarbeiter, 1 Sekretärin und 5 Horterzieherinnen betreut. Zusätzlich sorgt sich um die Kinder auch noch 1 Lehrerin für präventive Förderung. Die Schule verfügt über einen großen und grünen Schulhof mit vielen Bewegungsmöglichkeiten in den Pausen und im Hort (Fußball- und Basketballplatz, Kletter- und Spielgeräte und ein grünes Klassenzimmer).
Ein wichtiger Aspekt ist es, den Gesundheitsbedürfnissen der Kinder gerecht zu werden. Wir achten auf eine gesunde Ernährung, ausreichend Bewegung.
Die Kinder sollen erfahren was es heißt, angenommen zu sein und gleichzeitig die Achtung als Person schätzen zu lernen.
Viele Projekttage begleiten die Kinder beim Lernen.
Mit großen Bemühungen sind die Digitalisierung des Unterrichts und die schnelle Kommunikation (SchoolFox) mit den Eltern auf den Weg gebracht worden.
Der Schulförderverein kümmert sich um die Belange der Kinder und unterstützt vielfältige Projekte. So konnte u.a. ein Trinkautomat mit Hilfe Toto-Lotto angeschafft werden.
Gemeinsam starten wir im November die Miniphänomenta (https://miniphaenomenta.de/), um das eigene unmittelbare Erleben, das Ausprobieren und altersgemäße Forschen zu fördern, die Fähigkeit, selbständig zu erkunden, Hypothesen zu entwickeln und kreative Lösungen zu finden, zu schulen.
Unsere Partner sind:
Stadt Schwanebeck, Verbandsgemeinde Vorharz, Polizei und Feuerwehr, Volkshaus Schwanebeck, EDEKA Stiftung, Salzlandküche, Miniphänomenta, Wilhelm und Else Heraeus-Stiftung, Verkehrswacht Vöpke
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Weitere Informationen
Träger: Verbandsgemeinde Vorharz
Schulleiterin: Frau Grebe
Grundschule "Dr. Wilhelm Schmidt" Wegeleben
Beschreibung
Der Namensgeber der Grundschule, Dr. Wilhelm Schmidt, ist in Wegeleben geboren und hat sich um die Entwicklung der Heißdampfmaschinen verdient gemacht. Derzeit lernen 140 Kinder in 8 Klassen in der neu gestalteten Schule. Der ehemalige DDR-Schulbau wurde komplett saniert und gehört derzeit zu einer der modernsten Schulen bundesweit.
Das Schulprofil „Lernen mit Kopf und Herz“ findet sich in einer musikbetonten Grundschule wieder.
Die Schule hat sich zur Internet-ABC-Schule qualifiziert.
Aktuelle Informationen, Hinweise und Anregungen findet man auf der eigenen Schul-Homepage.
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: null
Anzahl: 0
Post
Bus: 217
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Weitere Informationen
Träger: Verbandsgemeinde Vorharz
Schulleiterin: Frau Stiemer
Ministerium für Bildung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 391 567-7777
E-Mail: mb-presse@sachsen-anhalt.de
Grundschule Hedersleben
Beschreibung
Der Schulstandort hat eine über 150-jährige wechselvolle Geschichte mit vielen Traditionen. Seit dem 02.05.2019 werden die Schüler aus den Orten Hedersleben, Ditfurt und Selke-Aue im neu errichteten Gebäude unterrichtet. Derzeit gibt es 6 -7 Klassen, in denen 120 Kinder von 7 Lehrkräften und 1 pädagogischen Mitarbeiterin betreut werden. Sehr viel Wert wird auf eine gesunde Lebensweise gelegt. Dies ermöglicht die neue Kinderküche, die auf Initiative des Fördervereins angeschafft werden konnte. Jährlich finden verschiedene außerschulische Projekte unter einem bestimmten Thema statt, wie z. B. in der Agrargenossenschaft Hedersleben, im Grünen Labor Gatersleben und im Hakel die Waldjugendspiele.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Weitere Informationen
Träger: Verbandsgemeinde Vorharz
Schulleiterin: Frau Stotz
Verbandsgemeinde Vorharz - Schulverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 9.00-11.30 Uhr Dienstag: 9.00-11.30 und 14.00-18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00-11.30 und 14.00-16.00 Uhr Freitag: 9.00-11.30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 039423 851-53
Fax: 039423 851-91
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde Ihres Kindes oder das Familienstammbuch
- Nachweis Masern-Impfung
Voraussetzungen
- Alle Kinder, die bis zum 30. 6. eines Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig.
- Kinder, die bis zu diesem Stichtag das 5. Lebensjahr vollendet haben, können auch eingeschult werden, wenn sie körperlich und geistig und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.
- Vor der Aufnahme in die Schule sind Sie verpflichtet, Ihr Kind schulärztlich untersuchen zu lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Sachsen-Anhalt: Grundschule
- § 4 SchulG LSA Landesnorm Sachsen-Anhalt | - Grundschule | Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. ... | gültig ab: 01.08.2018
- § 34 SchulG LSA Landesnorm Sachsen-Anhalt | - Wahl und Wechsel des Bildungsweges | Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. ... | gültig ab: 01.08.2018
- Ministerium für Bildung Verwaltungsvorschrift (Sachsen-Anhalt) | Aufnahme in die Grundschule | i. d. F. v. 01.07.2020 | gültig ab 21.07.2020
Verfahrensablauf
- Der Schulträger (in der Regel die Kommune) fordert Sie als Eltern auf, Ihr schulpflichtig werdendes Kind in der Grundschule anzumelden.
- Das ist fast immer die wohnort-nächste öffentliche Grundschule.
- Gemeinsam mit Ihrem Kind stellen Sie sich dann in der Grundschule vor und melden Ihr Kind dort an.
Fristen
Der Schulträger informiert Sie über die zu beachtenden Fristen.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zur Grundschule finden Sie auf dem Landesportal Sachsen-Anhalt.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt am 02.10.2020
Stichwörter
Schularten, Schule, Schulpflicht, Einschulung