Grundschule Aufnahme

    Aufnahme an einer Grundschule anmelden

    Informieren Sie sich hier über die Grundschule.

    Beschreibung

    In der Grundschule werden Schülerinnen und Schüler des 1. bis 4. Schuljahrganges unterrichtet. In der Grundschule werden vor allem Grundfähigkeiten und -fertigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechnen vermittelt.

    Im 4. Schuljahrgang erhalten Sie für Ihr Kind eine unverbindliche Schullaufbahnempfehlung zur Wahl des weiteren Bildungsgangs. Die Schullaufbahnempfehlung gilt als Orientierung, Sie entscheiden eigenverantwortlich über den weiteren Bildungsweg ihres Kindes.

    Der Besuch der Grundschule ist für alle Kinder Pflicht.

    Online-Dienst

    Anmeldung zur Aufnahme in die Grundschule

    ID: L100008_408325921

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an den Schulträger (in der Regel die Kommune).

    Ansprechpartner

    Stadt Oebisfelde-Weferlingen - Grundschule / Bibliothek / Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Theodor-Müller-Straße 16a

    39646 Oebisfelde

    Haltestellen

    • Haltestelle: Weferlingen, Platz der Jugend
      Linie:
      • Bus: Weferlingen, Platz der Jugend
    • Haltestelle: Oebisfelde, Schule
      Linie:
      • Bus: Oebisfelde, Schule
    • Haltestelle: Oebisfelde, Lindenstraße
      Linie:
      • Bus: Oebisfelde, Lindenstraße

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Lange Straße 19

    39646 Oebisfelde

    Haltestellen

    • Haltestelle: Weferlingen, Platz der Jugend
      Linie:
      • Bus: Weferlingen, Platz der Jugend
    • Haltestelle: Oebisfelde, Schule
      Linie:
      • Bus: Oebisfelde, Schule
    • Haltestelle: Oebisfelde, Lindenstraße
      Linie:
      • Bus: Oebisfelde, Lindenstraße

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Kirchplatz 10

    39356 Oebisfelde

    Haltestellen

    • Haltestelle: Weferlingen, Platz der Jugend
      Linie:
      • Bus: Weferlingen, Platz der Jugend
    • Haltestelle: Oebisfelde, Schule
      Linie:
      • Bus: Oebisfelde, Schule
    • Haltestelle: Oebisfelde, Lindenstraße
      Linie:
      • Bus: Oebisfelde, Lindenstraße

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Termine sind auch nach vorheriger Absprache möglich

    Kontakt

    Fax: 039002 480-10

    Telefon Festnetz: 039002 480-0

    E-Mail: info@stadt-oebisfelde-weferlingen.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Oebisfelde
    Rollstuhl- und Kinderwagenrampe befindet sich am Hintereingang. Wir bitten um telefonische Anmeldung, um den Zugang zu gewährleisten.

    Weferlingen
    Leider kein ebenerdiger Zugang möglich. Wenn möglich Termin in Oebisfelde vereinbaren, andernfalls bitten wir um telefonische Anmeldung, um den Zugang zu gewährleisten.

    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ministerium für Bildung

    Adresse

    Hausanschrift

    Turmschanzenstraße 32

    39114 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 391 567-7777

    E-Mail: mb-presse@sachsen-anhalt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Allgemeinbildende Schulen in Sachsen-Anhalt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsurkunde Ihres Kindes oder das Familienstammbuch
    • Nachweis Masern-Impfung

    Voraussetzungen

    • Alle Kinder, die bis zum 30. 6. eines Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig.
    • Kinder, die bis zu diesem Stichtag das 5. Lebensjahr vollendet haben, können auch eingeschult werden, wenn sie körperlich und geistig und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.
    • Vor der Aufnahme in die Schule sind Sie verpflichtet, Ihr Kind schulärztlich untersuchen zu lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Der Schulträger (in der Regel die Kommune) fordert Sie als Eltern auf, Ihr schulpflichtig werdendes Kind in der Grundschule anzumelden.
    • Das ist fast immer die wohnort-nächste öffentliche Grundschule.
    • Gemeinsam mit Ihrem Kind stellen Sie sich dann in der Grundschule vor und melden Ihr Kind dort an.

    Fristen

    Der Schulträger informiert Sie über die zu beachtenden Fristen.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zur Grundschule finden Sie auf dem Landesportal Sachsen-Anhalt.   

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt am 02.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schularten, Schule, Einschulung, Schulpflicht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English