Aufnahme an einer Grundschule anmelden
Informieren Sie sich hier über die Grundschule.
Beschreibung
In der Grundschule werden Schülerinnen und Schüler des 1. bis 4. Schuljahrganges unterrichtet. In der Grundschule werden vor allem Grundfähigkeiten und -fertigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechnen vermittelt.
Im 4. Schuljahrgang erhalten Sie für Ihr Kind eine unverbindliche Schullaufbahnempfehlung zur Wahl des weiteren Bildungsgangs. Die Schullaufbahnempfehlung gilt als Orientierung, Sie entscheiden eigenverantwortlich über den weiteren Bildungsweg ihres Kindes.
Der Besuch der Grundschule ist für alle Kinder Pflicht.
Online-Dienst
Anmeldung zur Aufnahme in die Grundschule
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an den Schulträger (in der Regel die Kommune).
Ansprechpartner
Stadt Zörbig - Grundschule Löberitz
Beschreibung
Die Grundschule Löberitz ist in den letzten Jahren immer mehr zum entscheidenden Dreh- und Angelpunkt bei der Ausbildung unserer Kinder geworden. Gerade da wir uns als Schaltstelle zwischen dem Kindergarten (dem frühkindlichem Lernen) und der weiterführenden Schule (dem Lernen mit weiterführenden Kompetenzen) befinden, tragen wir eine große Verantwortung.
Dieser Verantwortung sind wir uns voll bewusst und wollen durch unsere Arbeit und unser Engagement für unsere Schüler die Grundschulzeit Ihres Kindes zu einem erlebnisreichen, bildenden, kompetenzerweiternden und auch persönlichkeitsentwickelnden Zeitraum gestalten.
Durch enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit soll die Grundschulzeit nicht nur zu einem Gewinn für Ihr Kind werden, sondern auch für Sie eine persönliche Bereicherung darstellen.
Wir freuen uns darauf, Sie in unserer Schulgemeinschaft begrüßen zu dürfen und Ihr Kind in diesem wichtigen Lebensabschnitt zu unterrichten und zu fördern.
Zur Geschichte
1938/39 wurde am Sportplatz unser heutiges Schulgebäude, damals Jugendheim, gebaut. Nach der Schulreform im Jahres 1945 nannte sich der neue Schultyp Grundschule. Durch die räumliche Vergrößerung entwickelte sich unter dem langjährigen Direktor Studienrat Eduard Wiedner eine erste Zentralschule des Kreises Bitterfeld.
Ab 1951 besuchten auch wie heute noch die Kinder der benachbarten Dörfer Wadendorf, Zschepkau, Rödgen und sogar Salzfurtkapelle die Löberitzer Schule. Der Schulunterrricht wurde zehnklassig.
Für die außerschulische Betreuung der Kinder wurde 1956 ein Hort eingerichtet.
Trotz einer Verringerung der Schülerzahl machte sich Anfang der siebziger Jahre wiederum ein Schulneu-bau erforderlich. Diese Notwendigkeit ergab sich durch ein qualitativ verbesserten Schulunterricht, denn es mußten Fachkabinette eingerichtet werden.
Arbeitsschwerpunkte
- Wir gehen höflich, freundlich und rücksichtsvoll miteinander um.
- Wir schaffen öffentliches und privates Eigentum.
- Wir schaffen eine Atmosphäre der Lern- und Lehrfreude.
- Wir fördern und fordern Leistung.
- Wir legen Wert auf ästhetische Bildung.
- Wir achten auf unsere Gesundheit.
- Wir engagieren uns für die Umwelt und Natur.
- Wir öffnen uns für schulische und regionale Erfahrungen.
- Wir arbeiten vertrauensvoll und eng mit den Eltern zusammen.
Profilschwerpunkte
„Die beste Voraussetzung
für einen beweglichen Unterricht
mit einem flexiblen Methodeneinsatz
ist die Beherrschung
eines guten Frontalunterrichtes,
den es zu lernen gilt.
Ehe man ungewöhnliche Häuser baut,
muss man sie
zu kontruieren gelernt haben.“ Zitat: Rainer Winkel
Wir wollen unsere Schüler durch die Vermittlung eines soliden Wissens und Könnens auf das Lernen in weiterführende Schulen vorbereiten.
Folgendes Leitbildgeben wir: „Gesundes Lernen und gesunde Bewegung“
Im Einzelnen heißt das:
- einzügige Grundschule mit ländlichem Charakter
- Gestaltung der Stundentafel unter dem Aspekt von Anspannung und Entspannung
- Mitwirkung aller Schüler in künstlerisch-musischen Projekten unter Einbeziehung der Eltern
- Blockunterricht bis zur Frühstückspause mit individueller Pausengestaltung
- sinnvoller Einsatz von Doppelstunden (Sport, Gestalten)
- Nutzung und Einbeziehung außerschulischer Einrichtungen im Hinblick auf die Gesunderhaltung des Körpers durch gesunde Ernährung
Entwicklungsschwerpunkte
- Arbeit am Konzept zur Schuleingangsphase (SEP)
- Entwicklung individueller Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schüler/-innen durch
* individueller Förderung (PZ),
* methodenreiche Unterrichtsgestaltung,
* fach- und jahrgangsübergreifenden Unterricht,
* Anbahnen der Arbeit mit Tages- und Wochenplänen.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 07:00 - 14:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 034956 25517
Fax: 034956 39844
Ministerium für Bildung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 391 567-7777
E-Mail: mb-presse@sachsen-anhalt.de
Grundschule Zörbig / Zörbiger Bildungslandschaft
Aktuelles
Rektor: Uwe H. Müller Konrektorin: Anja Lins
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 07:00 - 14:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: kontakt@gs-zoerbig.bildung-lsa.de
Telefon Festnetz: 034956 20368
Stichwörter
Bildung
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde Ihres Kindes oder das Familienstammbuch
- Nachweis Masern-Impfung
Voraussetzungen
- Alle Kinder, die bis zum 30. 6. eines Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig.
- Kinder, die bis zu diesem Stichtag das 5. Lebensjahr vollendet haben, können auch eingeschult werden, wenn sie körperlich und geistig und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.
- Vor der Aufnahme in die Schule sind Sie verpflichtet, Ihr Kind schulärztlich untersuchen zu lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Sachsen-Anhalt: Grundschule
- § 4 SchulG LSA Landesnorm Sachsen-Anhalt | - Grundschule | Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. ... | gültig ab: 01.08.2018
- § 34 SchulG LSA Landesnorm Sachsen-Anhalt | - Wahl und Wechsel des Bildungsweges | Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. ... | gültig ab: 01.08.2018
- Ministerium für Bildung Verwaltungsvorschrift (Sachsen-Anhalt) | Aufnahme in die Grundschule | i. d. F. v. 01.07.2020 | gültig ab 21.07.2020
Verfahrensablauf
- Der Schulträger (in der Regel die Kommune) fordert Sie als Eltern auf, Ihr schulpflichtig werdendes Kind in der Grundschule anzumelden.
- Das ist fast immer die wohnort-nächste öffentliche Grundschule.
- Gemeinsam mit Ihrem Kind stellen Sie sich dann in der Grundschule vor und melden Ihr Kind dort an.
Fristen
Der Schulträger informiert Sie über die zu beachtenden Fristen.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zur Grundschule finden Sie auf dem Landesportal Sachsen-Anhalt.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt am 02.10.2020
Stichwörter
Schularten, Schule, Schulpflicht, Einschulung