Aufnahme an einer Grundschule anmelden
Informieren Sie sich hier über die Grundschule.
Beschreibung
In der Grundschule werden Schülerinnen und Schüler des 1. bis 4. Schuljahrganges unterrichtet. In der Grundschule werden vor allem Grundfähigkeiten und -fertigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechnen vermittelt.
Im 4. Schuljahrgang erhalten Sie für Ihr Kind eine unverbindliche Schullaufbahnempfehlung zur Wahl des weiteren Bildungsgangs. Die Schullaufbahnempfehlung gilt als Orientierung, Sie entscheiden eigenverantwortlich über den weiteren Bildungsweg ihres Kindes.
Der Besuch der Grundschule ist für alle Kinder Pflicht.
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an den Schulträger (in der Regel die Kommune).
Ansprechpartner
Grundschule am Park Wulfen
Beschreibung
Zum Einzugsbereich der Grundschule Wulfen, die sich im nördlichen Teil des Landkreises Köthen befindet, gehören 8 Orte:
- Wulfen
- Drosa
- Dornbock
- Bobbe
- Maxdorf
- Micheln
- Klietzen
- Diebzig
An unserer Grundschule ist der Hort angegliedert, der sich mit im Schulgebäude befindet. Das Schulgebäude befindet sich im alten Gutshaus, welches unter Denkmalschutz steht. Unsere Schule wurde in den letzten Jahren kontinuierlich rekonstruiert.
Der Träger der Grundschule und des Hortes ist die Gemeinde Wulfen.
Der Tagesablauf unserer Schule:
6.00 – 7.00 Uhr: Frühhort
7.15 – 8.00 Uhr: 1. Unterrichtsstunde
8.00 – 8.10 Uhr: kurze Pause
8.10 – 8.55 Uhr: 2. Unterrichtsstunde
8.55 – 9.20 Uhr: Frühstück und Bewegungspause
9.20 – 10.05 Uhr: 3. Unterrichtsstunde
10.05 – 10.10 Uhr: kurze Pause
10.10 – 10.55 Uhr: 4. Unterrichtsstunde
10.55 – 11.15 Uhr: Mittagspause und Bewegungspause
11.15 – 12.00 Uhr: 5. Unterrichtsstunde
12.00 – 12.45 Uhr: 6. Unterrichtsstunde
Durch die pädagogischen Mitarbeiter werden bis zur verlässlichen Öffnungszeit Angebote unterbreitet. Ab 12.45 Uhr bis 17.00 Uhr Betreuung der Kinder durch den Hort mit Angeboten.
Jeder Schüler hat die Möglichkeit an der Schulspeisung teilzunehmen.
Die räumlichen Bedingungen möchten wir nachfolgend aufführen:
- 5 Klassenräume
- 1 Musikraum
- 1 Raum für Kunsterziehung
- 1 Werkraum
- 1 Spiel- und Ruheraum
- 1 Schülerbibliothek
- 1 Speiseraum mit Küche
Für die sportlichen Aktivitäten stehen uns die Turnhalle und ein neu gestalteter Sportplatz der Gemeinde zur Verfügung.
Für die Einschulungen und sonstigen schulischen Veranstaltungen nutzen wir das „Dorfgemeinschaftszentrum“ in Wulfen. Die Einschulung ist ein Höhepunkt im schulischen Leben unserer Grundschule. Alle Schüler, Lehrer und Erzieher heißen die Schulanfänger auf das Herzlichste willkommen.
Projektarbeit
Die Projekte sind fester Bestandteil der Lernphasen. Zum Beispiel gibt es in jedem Schuljahr:
- Tag des Singens (neue Tradition in unserer Grundschule)
- Herbstfest
- Weihnachtsprojekt mit alljährlichem Besuch einer Weihnachtsvorstellung im Theater
- Faschingsveranstaltung für die 1. und 4. Klasse
- Osterprojekt
- Tag der Verkehrserziehung mit Radfahrübung für Klasse 4 und Geschicklichkeitstest für die Klassen 1 – 3
- Sportfest im Rahmen der Bundesjugendspiele
- Projektwoche zum Thema „Indianer“
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Ministerium für Bildung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 391 567-7777
E-Mail: mb-presse@sachsen-anhalt.de
Grundschule 'Alfred Wirth' Osternienburg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: kontakt@gs-wirth.bildung-lsa.de
Telefon Festnetz: 034973 21251
Gemeinde Osternienburger Land - Kindertagesstätten / Schulen / Sport
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Osternienburg: Parkplatz vor und hinter dem Gemeindehaus
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Osternienburg, Denkmal
Bus: 471, 474
Öffnungszeiten
Montag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 17:30 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@osternienburgerland.de
Fax: 034973 282-40
Telefon Festnetz: 034973 282-53
Telefon Festnetz: 034973 282-18(für Sport zuständig)
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde Ihres Kindes oder das Familienstammbuch
- Nachweis Masern-Impfung
Voraussetzungen
- Alle Kinder, die bis zum 30. 6. eines Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig.
- Kinder, die bis zu diesem Stichtag das 5. Lebensjahr vollendet haben, können auch eingeschult werden, wenn sie körperlich und geistig und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.
- Vor der Aufnahme in die Schule sind Sie verpflichtet, Ihr Kind schulärztlich untersuchen zu lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Sachsen-Anhalt: Grundschule
- § 4 SchulG LSA Landesnorm Sachsen-Anhalt | - Grundschule | Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. ... | gültig ab: 01.08.2018
- § 34 SchulG LSA Landesnorm Sachsen-Anhalt | - Wahl und Wechsel des Bildungsweges | Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. ... | gültig ab: 01.08.2018
- Ministerium für Bildung Verwaltungsvorschrift (Sachsen-Anhalt) | Aufnahme in die Grundschule | i. d. F. v. 01.07.2020 | gültig ab 21.07.2020
Verfahrensablauf
- Der Schulträger (in der Regel die Kommune) fordert Sie als Eltern auf, Ihr schulpflichtig werdendes Kind in der Grundschule anzumelden.
- Das ist fast immer die wohnort-nächste öffentliche Grundschule.
- Gemeinsam mit Ihrem Kind stellen Sie sich dann in der Grundschule vor und melden Ihr Kind dort an.
Fristen
Der Schulträger informiert Sie über die zu beachtenden Fristen.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zur Grundschule finden Sie auf dem Landesportal Sachsen-Anhalt.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt am 02.10.2020
Stichwörter
Schularten, Schule, Schulpflicht, Einschulung