Veranstaltung anmelden
Beschreibung
Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, müssen Sie diese in der Regel bei Ihrer Stadt oder Gemeinde anzeigen und unter bestimmten Bedingungen genehmigen lassen. Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum.
Online-Dienste
Anmeldung einer öffentlichen Veranstaltung
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Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
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Anmeldung einer öffentlichen Veranstaltung
Beschreibung
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Meist ist das Ordnungsamt der richtige Ansprechpartner.
Ansprechpartner
Landkreis Harz - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 03941 5970-4509
Fax: 03941 5970-4160
Kontaktperson
Herr Klaus Bendixen
Stadt Halberstadt - 3.11 Ordnung und Sicherheit
Beschreibung
Wichtige Telefonnummern: Fundbüro 03941/ 551320 Anmeldung für Feuerwerk Klasse II, öffentliche Veranstaltungen, Traditionsfeuer 03941/ 551322 Beantragung Hausnummern, Ausnahmen nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz 03941/ 551327
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr Dienstag: 09 - 12 und 13 - 18 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr Freitag: 09 - 12 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03941 55-1320
Telefon Festnetz: 03941 55-1323
Telefon Festnetz: 03941 55-1320
E-Mail: ordnung@halberstadt.de
Kontaktperson
Sachbearbeitung Fundbüro
Telefon Festnetz: +49 3941 55-1320
Sachbearbeitung Veranstaltungen
Telefon Festnetz: +49 3941 55-1327
Frau Jenny Schöbel
Telefon Festnetz: +49 3941 551323
E-Mail: schoebelj@halberstadt.de
Internet
Formulare
Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Arbeiten oder Veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen
Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für das Abbrennen eines Feuerwerkes der Klasse II
Kosten
Die Genehmigung einer Veranstaltung ist kostenpflichtig. Die Gebühren sind regional unterschiedlich.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt