Veranstaltung Erlaubnis

    Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen

    Wenn Sie eine Großveranstaltung mit einem erhöhten Gefährdungspotenzial durchführen möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

    Beschreibung

    In der Freien und Hansestadt Hamburg müssen öffentliche Großveranstaltungen unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential genehmigt werden. Ein solches erhöhtes Gefährdungspotential kann sich durch die Art einer Veranstaltung ergeben, wie zum Beispiel Motorsportveranstaltungen oder wenn pyrotechnische Gegenstände verwendet werden.

    Auch die Lage und Beschaffenheit des Veranstaltungsortes sind für eine solche Einschätzung relevant, wie zum Beispiel an oder auf Wasserflächen oder bei schwierigen Entfluchtungsmöglichkeiten. Auch eine hohe Anzahl von Personen auf begrenztem Raum oder Veranstaltungen mit erhöhtem Konfliktpotential werden als erhöhtes Gefährdungspotential angesehen.

    Wenn Sie eine Veranstaltung mit möglicherweise erhöhtem Gefährdungspotential planen, stellen Sie einen formlosen, schriftlichen Antrag auf eine Genehmigung. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Genehmigung Ihres Antrages.

    Online-Dienste

    Anmeldung einer öffentlichen Veranstaltung

    ID: L100008_394322287

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 01.02.2022 (von: Webservice, Stadt Halberstadt)

    Technisch geändert am 22.03.2022 (von: Webservice, Stadt Halberstadt)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Anmeldung einer öffentlichen Veranstaltung

    ID: L100008_394762015

    Beschreibung

    Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, müssen Sie diese in der Regel bei Ihrer Stadt oder Gemeinde anzeigen und unter bestimmten Bedingungen genehmigen lassen. Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum.

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    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 25.03.2022 (von: Webservice, Stadt Halberstadt)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Webservice, Stadt Halberstadt)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Ansprechpartner

    Landkreis Harz - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 42

    38820 Halberstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Freitag: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03941 5970-4509

    Fax: 03941 5970-4160

    Version

    Technisch erstellt am 22.06.2007 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 18.06.2024 (von: Webservice, Landkreis Harz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Stadt Halberstadt - 3.11 Ordnung und Sicherheit

    Beschreibung

    Wichtige Telefonnummern: Fundbüro 03941/ 551320 Anmeldung für Feuerwerk Klasse II, öffentliche Veranstaltungen, Traditionsfeuer, Beantragung Hausnummern, Ausnahmen nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz 03941/ 551327

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 49

    38820 Halberstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr
    Dienstag: 09 - 12 und 13 - 18 Uhr
    Mittwoch: geschlossen
    Donnerstag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr
    Freitag: 09 - 12 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: ordnung@halberstadt.de

    Telefon Festnetz: 03941 55-1320

    Telefon Festnetz: 03941 55-1320

    Telefon Festnetz: 03941 55-1323

    Formulare

    Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für das Abbrennen eines Feuerwerkes der Klasse II
    Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Arbeiten an Sonn- und Feiertagen

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: publisher)

    Technisch geändert am 26.11.2024 (von: Webservice, Stadt Halberstadt)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Folgende Unterlagen werden unter anderem zusätzlich zum Antrag benötigt:

    • Sicherheitskonzept
    • Gewerbezentralregisterauskunft über den Veranstalter oder die Veranstalterin (nicht älter als sechs Monate)
    • Polizeiliches Führungszeugnis der für die Veranstaltung verantwortlichen Person(en) (nicht älter als sechs Monate)
    • Angaben zur Einhaltung der fachlichen Anforderungen nach anderen berührten Fachrechten
    • Aufstellung eines Analyse- und Untersuchungsprogramms zur Bestimmung der Wasserqualität bei Veranstaltungen, die den Aufenthalt von Personen im Wasser umfassen
    • Zustimmung der Grundeigentümerin oder Grundstückseigentümer bei Inanspruchnahme von Privatflächen
    • Zustimmung der/des Wasserrechtsinhaberin oder Wasserrechtsinhaber bei Inanspruchnahme einer genehmigten Gewässernutzung
    • Nachweis einer Veranstalterversicherung
    • Lageplan auf Grundlage der Liegenschaftskarte
    • Anlagenverzeichnis

    Weitere Hinweise zur Vollständigkeit der Unterlagen finden Sie in der Verordnung zur Durchführung des § 31 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Ihr Antrag muss alle geforderten Unterlagen enthalten.
    • Der Veranstalter und die Leitung der Veranstaltung müssen zuverlässig sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 31 Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG)

    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOGHAV13P31/part/S

    Verordnung zur Durchführung des § 31 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOG%C2%A731DVHApP3

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    In der Freien und Hansestadt Hamburg müssen öffentliche Großveranstaltungen unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential genehmigt werden.

    • Sie müssen einen Antrag zu Genehmigung einer solchen Veranstaltung stellen.
    • Sie gehen die Checkliste bezüglich der einzureichenden Unterlagen durch und senden die erforderlichen Unterlagen an die Genehmigungsbehörde.
    • Die Genehmigungsbehörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Genehmigung erteilt werden kann.
    • Die Genehmigungsbehörde beteiligt alle erforderlichen mitwirkenden Behörden (konzentriertes Verfahren).
    • Sie erhalten einen Bescheid über die Genehmigung Ihres Antrages mit möglichen Nebenbestimmungen.
    • Die erteilte Genehmigung beinhaltet alle erforderlichen beantragten Genehmigungen für Ihre Veranstaltung.

    Fristen

    Antragsfrist: 6 Monate (Für eine Genehmigung einer öffentlichen Großveranstaltung unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential müssen Sie den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde einreichen.)

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel 3 bis 6 Monate.

    Kosten

    Die Kosten sind variabel. Eine spezifische Gebührenregelung ist noch nicht erlassen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Wirtschaft und Innovation, Hamburg am 27.06.2022

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 11.10.2024 (von: Pabst, Nicole)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)