Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.
Beschreibung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
Online-Dienst
Termin in der Kfz-Zulassungsstelle
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Zuständig ist die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Jedoch können Fahrzeuge auch in jeder anderen Stadt/jedem anderen Landkreis abgemeldet werden.
Ansprechpartner
Landkreis Jerichower Land - Sachgebiet Straßenverkehr / Kfz-Zulassung Außenstelle Genthin
Adresse
Postfachadresse
Postfach 11 31
39288 Burg
Postanschrift
Bahnhofstraße 9
39288 Burg
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Krankenhaus
Linie:- Bus: Krankenhaus
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: 08:30-12:00 Uhr | 13:00-15:00 Uhr Mi: 08:30-12:00 Uhr | 13:00-15:00 Uhr
Kontakt
Landkreis Jerichower Land - Sachgebiet Straßenverkehr
Adresse
Postfachadresse
Postfach 11 31
39288 Burg
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Verwaltungszentrum
Linie:- Bus: Verwaltungszentrum
- Haltestelle: Krankenhaus
Linie:- Bus: Krankenhaus
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Bahnhofstraße 9
39288 Burg
Öffnungszeiten
Mo: 08:30-12:00 Uhr Di: 08:30-12:00 Uhr | 13:00-16:00 Uhr Do: 08:30-12:00 Uhr | 13:00-17:00 Uhr Fr: 08:30-12:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
- Kennzeichenschilder
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
Voraussetzungen
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde: Verwaltungsgebühr 15.90 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 2.10 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 11.04.2024
Stichwörter
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