Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

    Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

    Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

    Online-Dienst

    Terminvergabe Kfz-Zulassungsstelle

    ID: L100008_406758088

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 23.02.2024 (von: Webservice LK Jerichower Land, brain-GeoCMS)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Webservice LK Jerichower Land, brain-GeoCMS)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Ansprechpartner

    Landkreis Jerichower Land - Sachgebiet Straßenverkehr / Kfz-Zulassung Außenstelle Genthin

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 9

    39288 Burg

    Postanschrift

    Postfach 11 31

    39288 Burg

    Hausanschrift

    Brandenburger Straße 100

    39307 Genthin

    Krankenhaus

    Bus: Krankenhaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: 08:30-12:00 Uhr | 13:00-15:00 Uhr Mi: 08:30-12:00 Uhr | 13:00-15:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: fb-ordnung@lkjl.de

    Telefon Festnetz: 03921 949-3200

    Fax: 03921 949-9532

    Version

    Technisch erstellt am 21.03.2013 (von: Truetsch, Janine)

    Technisch geändert am 22.11.2024 (von: Webservice LK Jerichower Land, brain-GeoCMS)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Landkreis Jerichower Land - Sachgebiet Straßenverkehr

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 9

    39288 Burg

    Postanschrift

    Postfach 11 31

    39288 Burg

    Hausanschrift

    In der Alten Kaserne 9

    39288 Burg

    Krankenhaus

    Bus: Krankenhaus


    Verwaltungszentrum

    Bus: Verwaltungszentrum

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: 08:30-12:00 Uhr Di: 08:30-12:00 Uhr | 13:00-16:00 Uhr Do: 08:30-12:00 Uhr | 13:00-17:00 Uhr Fr: 08:30-12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: fb-ordnung@lkjl.de

    Telefon Festnetz: 03921 949-3200

    Fax: 03921 949-9532

    Version

    Technisch erstellt am 21.03.2011 (von: Janine Truetsch)

    Technisch geändert am 15.07.2024 (von: Webservice LK Jerichower Land, brain-GeoCMS)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
    • Kennzeichenschilder, für die Entwertung durch die Zulassungsbehörde

    Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

    • Verwertungsnachweis oder
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

    Voraussetzungen

    Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,

    • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
    • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
    • wenn Sie es verschrotten lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde: Verwaltungsgebühr 15.9 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 2.1 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 31.10.2024

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    Anhänger stilllegen, Automobil, Motorrad außer Betrieb setzen, Entsorgung, Fahrzeug außer Betrieb setzen, Stilllegung, Motorrad verschrotten, Bus stilllegen, Verschrottung, Anhänger verschrotten, Totalschaden, Lkw abmelden, Pkw verschrotten, Lkw stilllegen, KFZ abmelden, Kfz außer Betrieb setzen, Bus abmelden, Anhänger außer Betrieb setzen, Motorrad entsorgen, Pkw außer Betrieb setzen, Motorrad abmelden, Fahrzeug verschrotten, Kfz stilllegen, Pkw entsorgen, Pkw abmelden, Pkw stilllegen, Fahrzeug stilllegen, Anhänger entsorgen, Auto, Motorrad stilllegen, Kfz verschrotten, Anhänger abmelden, Fahrzeug abmelden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

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    Englisch

    Sprache: en

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    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

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