Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.
Beschreibung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
Online-Dienst
KFZ-Zulassung
Beschreibung
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Ansprechpartner
Altmarkkreis Salzwedel - Kfz-Zulassungsstelle
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nur mit Online-Termin Mo: 8:30-11:30, 13.00-15.000 Die: 8:30-11:30, 13.00-17.00 Mi: geschlossen Do: 8.30-11.30, 13.00-15.00 Fr: 8.30-11.30 Uhr
Kontakt
Fax: 03901 840-614
Telefon Festnetz: 03901 840-0(Sachgebietsleiterin)
Kontaktperson
Susanne Lange (Sachgebietsleiterin)
Stichwörter
Straßenverkehrsamt Zulassung
erforderliche Unterlagen
- falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
- Kennzeichenschilder, für die Entwertung durch die Zulassungsbehörde
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
Voraussetzungen
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde: Verwaltungsgebühr 15.90 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 2.10 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 31.10.2024
Stichwörter
Kfz außer Betrieb setzen, Totalschaden, Pkw stilllegen, Motorrad abmelden, Entsorgung, Bus abmelden, Motorrad stilllegen, Pkw außer Betrieb setzen, Motorrad entsorgen, Lkw abmelden, Fahrzeug abmelden, Stilllegung, Automobil, Fahrzeug stilllegen, Kfz verschrotten, Fahrzeug verschrotten, Motorrad außer Betrieb setzen, Bus stilllegen, Fahrzeug außer Betrieb setzen, Motorrad verschrotten, Verschrottung, Pkw verschrotten, Anhänger abmelden, KFZ abmelden, Anhänger stilllegen, Anhänger entsorgen, Auto, Anhänger verschrotten, Pkw entsorgen, Anhänger außer Betrieb setzen, Lkw stilllegen, Kfz stilllegen, Pkw abmelden