Fahrerlaubnis Umschreibung aus der EU und dem EWR

    Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus der EU oder dem EWR beantragen

    Beschreibung

    Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis (nicht EU/EWR-Mitgliedsstaat) dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge unbegrenzt führen, wenn sie keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben. Sofern eine Wohnsitzbegründung in Deutschland vorliegt, gilt die Berechtigung nur für die Dauer von 6 Monaten. Danach wird die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Basis der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich (sog. Umschreibung).

    Hinweis:

    EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse harmonisierter Fahrerlaubnisklassen bedürfen grundsätzlich keiner Umschreibung und können ohne zeitliche Befristung verwendet werden. Dies betrifft die Fahrerlaubnisklassen A bis BE.

    Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland zeitlich befristet sind (wie z.B. die Fahrerlaubnisse für Lastkraftwagen und Bus), gelten die deutschen Gültigkeitsfristen auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder eine längere Frist eingetragen ist.

    Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

    Online-Dienst

    KFZ-Zulassung

    ID: L100008_409120375

    Beschreibung

    Antrag auf Tageszulassung (Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs mit anschliessender Außerbetriebsetzung am Tagesende) Antrag auf Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs Antrag auf Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeugs Antrag auf Adressänderung (Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeugs innerhalb desselben Zulassungsbezirks, bei der sich nur die Adresse des Halters ändert) Antrag auf Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie ihren Hauptwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Altmarkkreis Salzwedel - Führerscheinwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Straße 32

    29410 Salzwedel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Straße 32

    29410 Salzwedel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03901 840-3525

    E-Mail: info-FS@altmarkkreis-salzwedel.de

    Kontaktperson

    • Susanne Lange (Sachgebietsleiterin)

      Telefon Festnetz: 03901 840-3501

    Stichwörter

    Straßenverkehrsamt

    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, klären Sie bitte vorab telefonisch bei der zuständigen Stelle.

    • Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
    • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Vertriebenenausweis)
    • aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt (Meldebescheinigung ist nur dann vorzulegen, wenn kein gültiger Personalausweis vorliegt)

    • Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (Biometrietauglichkeit des Passbildes)

    • ausländischer Führerschein, ggf. mit amtlicher Übersetzung

    • Nachweis, dass der ausländische Führerschein gültig ist

    • Wenn eine Prüfung verlangt wird: ein Behördenführungszeugnis

    Alle weiteren Antragsunterlagen richten sich nach der umzustellenden Fahrerlaubnisklasse und nach dem Staat, welcher die Fahrerlaubnis erteilt hat. Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    ohne Probezeit: EUR 35,00

    mit Probezeit: EUR 35,80

    Für den Direktversand an Ihre Anschrift müssen Sie ebenfalls mit Kosten rechnen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für ein Behördenführungszeugnis fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 13,00 Euro an.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt am 10.09.2019

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Ausland, Fahrerlaubnis, Führerschein ausländischen Führerschein umschreiben, Führerschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English