Führerschein Wiederaushändigung

    Wiederaushändigung des Führerscheins beantragen

    Beschreibung

    Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, müssen Sie diese bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde neu beantragen. Für diese Neuerteilung gelten dieselben Vorschriften (§ 20 FeV) wie für die Ersterteilung. Den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis sollten Sie, wegen der zum Teil sehr langen Bearbeitungszeit, wenigstens acht bis zehn Wochen vor Ablauf der Sperrfrist einreichen.

    Online-Dienst

    Terminvereinbarung Führerscheinstelle

    ID: L100008_408834889

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 27.05.2024 (von: Webservice, brain-GeoCMS)

    Technisch geändert am 18.06.2024 (von: Webservice, brain-GeoCMS)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Die Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Hierfür ist Ihr persönliches Erscheinen in der Fahrerlaubnisbehörde erforderlich.

    Ansprechpartner

    SG Fahrerlaubniswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Weißenfelser Straße 46 a-c

    06217 Merseburg

    Merseburg, Freiligrathstraße

    Bus: Merseburg, Freiligrathstraße


    Merseburg, Haekelstraße

    Bus: Merseburg, Haekelstraße


    Merseburg, Haekelstraße

    Straßenbahn: Merseburg, Haekelstraße

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1454

    06217 Merseburg

    Öffnungszeiten

    Mo: 09:00 – 12:00 Uhr Di: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00 Uhr Mi: 09:00 – 12:00 Uhr Do: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 15:00 Uhr Fr: 09:00 – 12:00 Uhr Nutzen Sie bitte die   Online-Terminreservierung .

    Kontakt

    E-Mail: strassenverkehrsamt@saalekreis.de

    Telefon Festnetz: 03461 40-1849

    Fax: 03461 40-1825

    Stichwörter

    Führerschein, Fahrerlaubnis

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 18.06.2024 (von: Webservice, brain-GeoCMS)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, klären Sie bitte vorab telefonisch bei der zuständigen Stelle.

    Allgemein:

    • Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
    • Nachweis über Namen, Anschrift, Ort und Tag der Geburt durch Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses
    • Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (Biometrietauglichkeit des Passbildes)
    • aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt (Meldebescheinigung ist nur dann vorzulegen, wenn kein gültiger Personalausweis vorliegt)
    • Angaben über den Vorbesitz einer in- oder ausländischen Fahrerlaubnis
    • ggf. ausbildende Fahrschule (wenn Fahrerlaubnisprüfungen erforderlich werden - siehe Hinweise)
    • Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Neuerteilung der Fahrerlaubnis" ist beim für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen (Behördenführungszeugnis) 

    Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T:

    • Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Zeugnis/Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe

    Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E:

    • Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
    • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
    • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe

    Zusätzlich für die Klassen D, D1, DE, D1E:

    • Nachweis Eignung der besonderen Anforderungen nach
      Anlage 5 Nr. 2.2 FeV (nicht älter als ein Jahr)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Bedenken gegen die körperliche und geistige Eignung kann die Vorlage von fachärztlichen Gutachten durch Ärzte mit verkehrsmedizinischer Qualifikation oder medizinisch-psychologisches Gutachten angeordnet werden.
    Hilfreiche Informationen über die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erhalten Sie auf der Seite der Bundesanstalt für Straßenwesen.


    In bestimmten Fällen sind Aufbauseminare oder Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung zu absolvieren.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Fahrverbot, Führerscheinneuerteilung nach Entzug, Wiedererteilung, Führerscheinentzug, Führerschein wiederbekommen, Fahrerlaubnisentzug

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)