Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Erteilung

    Befristete Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern wollen, benötigen Sie neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. (siehe auch: Personenverkehr - Genehmigungen)
     
    Voraussetzung ist, dass Sie die dafür notwendigen Prüfungen abgelegt haben.
     
    In jedem Fall müssen Sie die Beantragung persönlich vornehmen.

     

    Hinweise für Halle (Saale): Fahrerlaubnis zur Fahrgast-/Personenbeförderung (Taxi, Mietwagen, Krankenwagen)

    Diese Fahrerlaubnis zur Fahrgast-/Personenbeförderung gilt jeweils für 5 Jahre und kann auf Antrag verlängert werden. 

    Diese Fahrerlaubnis zur Fahrgast-/Personenbeförderung gilt jeweils für 5 Jahre und kann auf Antrag verlängert werden. 

    Online-Dienst

    Online-Abfrage zum Bearbeitungsstand Kartenführerschein

    ID: L100008_400568671

    Beschreibung

    Mit der eKOL-FSB Führerscheinauskunft können Sie ermitteln, ob Ihr neuer Führerschein bereits in der Führerscheinstelle zur Abholung bereit liegt.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 23.03.2023

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde.

    Ansprechpartner

    Team Fahrerlaubnisbehörde

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Stadion 6

    06122 Halle (Saale)

    Öffnungszeiten

    Mo: 09:00 - 12:00 Uhr Di: 09:00 - 18:00 Uhr Mi: geschlossen Do: 09:00 - 15:00 Uhr Fr: 09:00 - 12:00 Uhr Sa: geschlossen So: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 2211399

    Fax: +49 345 2211384

    E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@halle.de

    Version

    Technisch erstellt am 01.03.2018

    Technisch geändert am 27.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, klären Sie bitte vorab telefonisch bei der zuständigen Stelle.

    • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Vertriebenenausweis)
    • Führerschein
    • Nachweis des Besitzes einer EU/EWR Fahrerlaubnis (für Taxi Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre und für Krankenkraftwagen Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 1 Jahr)
    • Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt (Meldebescheinigung ist nur dann vorzulegen, wenn kein gültiger Personalausweis vorliegt)
    • Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als zwei Jahre)
    • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (nicht älter als ein Jahr)
    • ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich Vorlage eines Leistungsgutachtens, welches die besonderen Anforderungen hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit nachweist. Diese Gutachten werden erstellt durch die DEKRA e.V., den TÜV Nord und dem AMD in Magdeburg und sind ein Jahr gültig.
    • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
    • Nachweis der erforderlichen Ortskenntnisse (gilt nur für Taxifahrer und Taxifahrerinnen)
    • Behördenführungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung". Dieses ist beim für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen

    Hinweise für Halle (Saale): Fahrerlaubnis zur Fahrgast-/Personenbeförderung (Taxi, Mietwagen, Krankenwagen)

    • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass) mit aktueller Meldebestätigung
    • Führerschein im Scheckkartenformat
    • Aktuelles biometrisches Lichtbild (gemäß Passverordnung) (ein Lichtbild kann in digitaler Form vor Ort gegen Gebühr von 6 EUR angefertigt werden)
    • Nachweis einer Schulung „Erste Hilfe“ bei Krankenwagen
    • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 zur FeV (nicht älter als 1 Jahr)
    • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder ein Zeugnis des Augenarztes nach Anlage 6 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
    • Führungszeugnis Belegart „O“ (behördliches Führungszeugnis)
    • Nachweis der Ortskenntnis bei Taxen
    • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass) mit aktueller Meldebestätigung
    • Führerschein im Scheckkartenformat
    • Aktuelles biometrisches Lichtbild (gemäß Passverordnung) (ein Lichtbild kann in digitaler Form vor Ort gegen Gebühr von 6 EUR angefertigt werden)
    • Nachweis einer Schulung "Erste Hilfe" bei Krankenwagen
    • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 zur FeV (nicht älter als 1 Jahr)
    • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder ein Zeugnis des Augenarztes nach Anlage 6 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
    • Führungszeugnis Belegart "O" (behördliches Führungszeugnis)
    • Nachweis der Ortskenntnis bei Taxen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Halle (Saale): Fahrerlaubnis zur Fahrgast-/Personenbeförderung (Taxi, Mietwagen, Krankenwagen)

    • Führerschein im Scheckkartenformat (EU-Führerschein)
    • Mindestalter 21 (bei Beschränkung auf Krankenwagen 19 Jahre)
    • Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis seit 2 Jahren (Krankenwagen 1 Jahr)
    • Führerschein im Scheckkartenformat (EU-Führerschein)
    • Mindestalter 21 (bei Beschränkung auf Krankenwagen 19 Jahre)
    • Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis seit 2 Jahren (Krankenwagen 1 Jahr)

    Rechtsgrundlage(n)

    § 48 FeV

    Hinweise für Halle (Saale): Fahrerlaubnis zur Fahrgast-/Personenbeförderung (Taxi, Mietwagen, Krankenwagen)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Halle (Saale): Fahrerlaubnis zur Fahrgast-/Personenbeförderung (Taxi, Mietwagen, Krankenwagen)

    Die Antragstellung muss persönlich erfolgen und ist ein halbes Jahr vor Ablauf der jeweiligen Gültigkeit möglich. Der Antragsteller muss seinen Hauptwohnsitz in Halle (Saale) haben. 

    Die Antragstellung muss persönlich erfolgen und ist ein halbes Jahr vor Ablauf der jeweiligen Gültigkeit möglich. Der Antragsteller muss seinen Hauptwohnsitz in Halle (Saale) haben. 

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Halle (Saale): Fahrerlaubnis zur Fahrgast-/Personenbeförderung (Taxi, Mietwagen, Krankenwagen)

    ca. 4 bis 6 Wochen

    Der Versand der Dokumente erfolgt durch die Bundesdruckerei an die Wohnadresse des Antragstellers bzw. der Antragstellerin. Im Ausnahmefall ist eine Abholung in der Fahrerlaubnisbehörde möglich. Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Fahrerlaubnisbehörde gezahlt werden.

    ca. 4 bis 6 Wochen

    Der Versand der Dokumente erfolgt durch die Bundesdruckerei an die Wohnadresse des Antragstellers bzw. der Antragstellerin. Im Ausnahmefall ist eine Abholung in der Fahrerlaubnisbehörde möglich. Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Fahrerlaubnisbehörde gezahlt werden.

    Kosten

    Die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung oder die Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.

    Hinweise für Halle (Saale): Fahrerlaubnis zur Fahrgast-/Personenbeförderung (Taxi, Mietwagen, Krankenwagen)

    • erstmalige Fahrgastbeförderung  56,90 EUR
    • Verlängerung Fahrgastbeförderung 51,00 EUR
    • wenn bisheriger Führerschein in Kartenführerschein getauscht werden muss zusätzlich 25,30 EUR
    • eventuelle Zusatzkosten für Ortskundeprüfung 
    • erstmalige Fahrgastbeförderung  56,90 EUR
    • Verlängerung Fahrgastbeförderung 51,00 EUR
    • wenn bisheriger Führerschein in Kartenführerschein getauscht werden muss zusätzlich 25,30 EUR
    • eventuelle Zusatzkosten für Ortskundeprüfung 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Halle (Saale): Fahrerlaubnis zur Fahrgast-/Personenbeförderung (Taxi, Mietwagen, Krankenwagen)

    Die Fahrerlaubnisbehörde kann eine erneute Fahrerlaubnisprüfung nach § 17 (1) FeV anordnen, wenn vorliegende Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. Dies ist in der Regel der Fall, wenn die Gültigkeit der beantragten Klassen seit mehr als 5 Jahren erloschen ist. 

    Die Fahrerlaubnisbehörde kann eine erneute Fahrerlaubnisprüfung nach § 17 (1) FeV anordnen, wenn vorliegende Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. Dies ist in der Regel der Fall, wenn die Gültigkeit der beantragten Klassen seit mehr als 5 Jahren erloschen ist. 

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MLV am 17.09.2018

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis für Taxi, Fahrerlaubnis für Krankenwagen, Führerschein Fahrgastbeförderung beantragen, Führerschein, Fahrerlaubnis für Linienbus, Fahrerlaubnis für Mietwagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020