Fahrerlaubnis - Erweiterung beantragen
Inhaber einer Fahrerlaubnis können diese auf Antrag um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern.
Beschreibung
Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern?
Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ersterteilung
Ausnahmen bestehen für:
- die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (Aufstieg). - die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E:
Hier ist jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Erweiterung der Fahrerlaubnis können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt beantragen (Hauptwohnsitz).
Ansprechpartner
Landkreis Wittenberg - Fahrerlaubnisbehörde
Beschreibung
Die Terminvergabe erfolgt über die Onlineterminreservierung.
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Fachdienste: Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Fahrerlaubnis des Landkreises Wittenberg: Montag 08:30 - 12:00 Uhr (mit Termin) Dienstag 08:30 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr (mit Termin) Donnerstag 08:30 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr (ohne Termin) Freitag 08:30 - 12:00 Uhr (mit Termin)
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sabine Bormann
Frau Cornelia Albrecht
Frau Birgit Jahn
Herr Marcel Hollmann
Frau Janine Nehring
Herr Kevin Kurczyk
Herr Enrico Jacob
Frau Theresa Gluth
Frau Anja Suthau
Frau Leah Coßbau
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis - Ersterteilung und Erweiterung
Datenschutzerklärung Fahrerlaubnisbehörde Landkreis Wittenberg
Vollmacht Abholung Führerschein
Antrag auf Änderung des Prüfauftrages / Fahrschulwechsel
Voraussetzungen
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.
Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 14.09.2020
Stichwörter
Fahrerlaubniserweiterung, Erweiterung, Erweiterung der Fahrerlaubnis, Führerschein, Fahrerlaubnis, Fahrausweis, neue Klasse, Erweiterung des Führerscheins, Lappen