Fahrerlaubnis Erweiterung

    Fahrerlaubnis - Erweiterung beantragen

    Inhaber einer Fahrerlaubnis können diese auf Antrag um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern.

    Beschreibung

    Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern?

    Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ersterteilung

    Ausnahmen bestehen für:

    • die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:
      Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (Aufstieg).
    • die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E:
      Hier ist jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.

    Hinweise für Halle (Saale): Fahrerlaubnis, Erweiterung

    Bei dem erstmaligen Erwerb der Klassen C, C1, CE sowie D, D1 oder D1E handelt es sich um die Erweiterung einer Fahrerlaubnis, da hierzu der Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse erforderlich ist.

    Bei dem erstmaligen Erwerb der Klassen C, C1, CE sowie D, D1 oder D1E handelt es sich um die Erweiterung einer Fahrerlaubnis, da hierzu der Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse erforderlich ist.

    Online-Dienst

    Online-Abfrage zum Bearbeitungsstand Kartenführerschein

    ID: L100008_400568671

    Beschreibung

    Mit der eKOL-FSB Führerscheinauskunft können Sie ermitteln, ob Ihr neuer Führerschein bereits in der Führerscheinstelle zur Abholung bereit liegt.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 23.03.2023 (von: Weigend, Michael)

    Technisch geändert am 18.06.2024 (von: Buschendorf, Anja)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Zuständigkeit

    Die Erweiterung der Fahrerlaubnis können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt beantragen (Hauptwohnsitz).

    Ansprechpartner

    Team Fahrerlaubnisbehörde

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Stadion 6

    06122 Halle (Saale)

    Öffnungszeiten

    Mo: 09:00 - 12:00 Uhr Di: 09:00 - 18:00 Uhr Mi: geschlossen Do: 09:00 - 15:00 Uhr Fr: 09:00 - 12:00 Uhr Sa: geschlossen So: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 2211399

    Fax: +49 345 2211384

    E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@halle.de

    Version

    Technisch erstellt am 01.03.2018 (von: Webservice, Stadt Halle)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Buschendorf, Anja)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Halle (Saale): Fahrerlaubnis, Erweiterung

    • Gesundheitsfragebogen (in der Fahrschule erhältlich)

    Zusätzlich bei Ersterteilung im „BF17“ für jede Begleitperson:

    • Kopie Personalausweis oder  Reisepass
    • Kopie EU-Kartenführerschein 

    Bei Erwerb der Klasse C/CE (LKW) oder D/DE (Bus) zusätzlich:

    • Ärztliche Untersuchung des Gesundheitszustandes (formgebunden, nach Anlage 5 Nr. 1 FeV)
    • Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten  (formgebunden, nach Anlage 6 Nr. 2.1/2.2 FeV)
    • Führungszeugnis (bei D/DE immer, sonst nur auf Veranlassung der Fahrerlaubnisbehörde)
    • Medizinisch-psychologisches bzw. fachärztliches Gutachten (nur auf Veranlassung der Fahrerlaubnisbehörde)
    • Leistungsgutachten (auf Veranlassung der Fahrerlaubnisbehörde) bei Ausnahmen vom Mindestalter

    zusätzlich für Berufskraftfahrer:

    • Bescheinigung über eine abgeschlossene Weiterbildung oder Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz
    • Gesundheitsfragebogen (in der Fahrschule erhältlich)

    Zusätzlich bei Ersterteilung im "BF17" für jede Begleitperson:

    • Kopie Personalausweis oder  Reisepass
    • Kopie EU-Kartenführerschein 

    Bei Erwerb der Klasse C/CE (LKW) oder D/DE (Bus) zusätzlich:

    • Ärztliche Untersuchung des Gesundheitszustandes (formgebunden, nach Anlage 5 Nr. 1 FeV)
    • Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten  (formgebunden, nach Anlage 6 Nr. 2.1/2.2 FeV)
    • Führungszeugnis (bei D/DE immer, sonst nur auf Veranlassung der Fahrerlaubnisbehörde)
    • Medizinisch-psychologisches bzw. fachärztliches Gutachten (nur auf Veranlassung der Fahrerlaubnisbehörde)
    • Leistungsgutachten (auf Veranlassung der Fahrerlaubnisbehörde) bei Ausnahmen vom Mindestalter

    zusätzlich für Berufskraftfahrer:

    • Bescheinigung über eine abgeschlossene Weiterbildung oder Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz

    Voraussetzungen

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.

    Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Halle (Saale): Fahrerlaubnis, Erweiterung

    Die Antragstellung muss persönlich erfolgen und ist ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters möglich.

    Ausnahme: Abgabe durch Fahrschule oder durch Bevollmächtigten

    Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren.

    Die Antragstellung muss persönlich erfolgen und ist ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters möglich.

    Ausnahme: Abgabe durch Fahrschule oder durch Bevollmächtigten

    Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Halle (Saale): Fahrerlaubnis, Erweiterung

    ca. vier Wochen nach bestandener Prüfung kann Abholung erfolgen, bzw. erfolgt die Zustellung durch die Bundesdruckerei

    (Erteilung Prüfauftrag ca. 2 Wochen)

    ca. vier Wochen nach bestandener Prüfung kann Abholung erfolgen, bzw. erfolgt die Zustellung durch die Bundesdruckerei

    (Erteilung Prüfauftrag ca. 2 Wochen)

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise für Halle (Saale): Fahrerlaubnis, Erweiterung

    • 43,40 EUR - 77,60 EUR (antragsbezogen)
    • zzgl. 4,85 EUR Direktversand

    Der Versand des Führerscheindokumentes erfolgt durch die Bundesdruckerei an die Wohnadresse des Antragstellers bzw. der Antragstellerin. Im Ausnahmefall ist eine Abholung in der Fahrerlaubnisbehörde möglich.

    Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Fahrerlaubnisbehörde gezahlt werden.

    • 43,40 EUR - 77,60 EUR (antragsbezogen)
    • zzgl. 4,85 EUR Direktversand

    Der Versand des Führerscheindokumentes erfolgt durch die Bundesdruckerei an die Wohnadresse des Antragstellers bzw. der Antragstellerin. Im Ausnahmefall ist eine Abholung in der Fahrerlaubnisbehörde möglich.

    Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Fahrerlaubnisbehörde gezahlt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 14.09.2020

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 12.03.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Fahrerlaubniserweiterung, Erweiterung, Lappen, Fahrerlaubnis, Erweiterung des Führerscheins, Führerschein, Fahrausweis, neue Klasse, Erweiterung der Fahrerlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)