Führerschein Ausstellung Ersatzausfertigung

    Ersatzführerschein beantragen

    Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

    Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

    Online-Dienst

    Termin in der Fahrerlaubnisbehörde

    ID: L100008_407192940

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Ausstellung eines Ersatzführerscheins beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landkreis Jerichower Land - Sachgebiet Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    In der Alten Kaserne 9

    39288 Burg

    Haltestellen

    • Haltestelle: Verwaltungszentrum
      Linie:
      • Bus: Verwaltungszentrum
    • Haltestelle: Krankenhaus
      Linie:
      • Bus: Krankenhaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 11 31

    39288 Burg

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 9

    39288 Burg

    Öffnungszeiten

    Mo: 08:30-12:00 Uhr Di: 08:30-12:00 Uhr | 13:00-16:00 Uhr Do: 08:30-12:00 Uhr | 13:00-17:00 Uhr Fr: 08:30-12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03921 949-3200

    Fax: 03921 949-9532

    E-Mail: fb-ordnung@lkjl.de

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 26.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Stichwörter

    Führerschein, Diebstahl, Führerschein gestohlen, Fahrerlaubnis Tausch, Führerschein unleserlich, Führerscheinstelle, Führerschein Tausch, Verloren, Unleserlichkeit, Diebstahl Führerschein, Fahrerlaubnis Unbrauchbarkeit, Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnisbehörde, neuer Führerschein, Führerschein Unbrauchbarkeit, Ersatz, Führerschein verloren, Verlust, verloren, Ersatzführerschein

    Sprachversion

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

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