Gewerbesteuer Festsetzung

    Gewerbesteuer zahlen

    Wenn Sie ein gewerbliches Unternehmen in Deutschland betreiben, unterliegen Sie der Gewerbesteuerpflicht und müssen gegebenenfalls eine Gewerbesteuer zahlen.

    Beschreibung

    Sie sind eine Einzelperson und erzielen mit Ihrem inländischen Gewerbebetrieb einen Gewerbeertrag von mehr als EUR 24.500? Dann liegen Sie über dem Freibetrag und müssen bei Ihrem Finanzamt eine elektronische Gewerbesteuererklärung abgeben. Darin erklären Sie, wie hoch Ihr Gewerbeertrag im Erhebungszeitraum – also im abgelaufenen Kalenderjahr – war. 

    Zudem erklären Sie ausgehend von Ihrem Gewinn oder Verlust – Einnahmen abzüglich Ausgaben – weitere Hinzurechnungen oder Kürzungen.

    Außerdem geben Sie an, in welcher Gemeinde Sie Ihr Gewerbe betreiben. Anschließend erhalten Sie vom Finanzamt einen Bescheid über den sogenannten Gewerbesteuermessbetrag.

    Den Gewerbesteuermessbetrag ermittelt das Finanzamt, indem es den Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert. Dieser Messbetrag ist die Grundlage für die Höhe der Gewerbesteuer.

    Das Finanzamt informiert die Gemeinde, in der Sie Ihr Gewerbe betreiben, über den Gewerbesteuermessbetrag. Sie erhalten anschließend einen Bescheid über die von Ihnen zu zahlende oder die von der Gemeinde an Sie zu erstattende Gewerbesteuer.

    Die Gemeinde errechnet die Gewerbesteuer aus dem Gewerbesteuermessbetrag des Finanzamtes multipliziert mit dem Gewerbesteuer-Hebesatz der Gemeinde. Jede Gemeinde bestimmt ihren Hebesatz selbst.

    Die Gemeinde entscheidet mit dem Bescheid über die Gewerbesteuer auch über die in Zukunft von Ihnen zu zahlenden Vorauszahlungen der Gewerbesteuer für den nachfolgenden Erhebungszeitraum.

    Online-Dienst

    ELSTER - Ihr Online-Finanzamt

    ID: L100008_408615601

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 17.05.2024

    Technisch geändert am 16.01.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Zuständigkeit

    Gemeinde / Finanzamt

    Ansprechpartner

    Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Erdmannsdorffstraße 87

    06785 Oranienbaum-Wörlitz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 34904 321043

    Fax: +49 34905 402-99

    E-Mail: finanzen@oranienbaum-woerlitz.de

    Version

    Technisch erstellt am 05.03.2019

    Technisch geändert am 30.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Finanzamt Dessau-Roßlau

    Adresse

    Hausanschrift

    Kühnauer Straße 166

    06846 Dessau-Roßlau

    Postanschrift

    Postfach 1825

    06815 Dessau-Roßlau

    Öffnungszeiten

    Montag       08:00 - 12:00 Uhr Dienstag     08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch     geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag        08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 340 25480

    Fax: +49 340 25484600

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 27.07.2021

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020

    Bundeszentralamt für Steuern

    Internet

    Stichwörter

    BZSt, Finanzamt, Finanzämter

    Version

    Technisch erstellt am 27.07.2021

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Stadt Oranienbaum-Wörlitz - Steuern, Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Franzstr. 1

    06785 Oranienbaum-Wörlitz

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Erdmannsdorffstr. 87

    06785 Wörlitz

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr Mittwoch: 9.00-12.00 Uhr Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr Freitag geschlossen Außerhalb der Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@oranienbaum-woerlitz.de

    Fax: 034905 402-99

    Telefon Festnetz: 034905 402-34

    Formulare

    Einzugsermächtigung

    Erteilung einer Einzugsermächtigung

    Der bequeme Zahlungsweg per Bankeinzug wird bereits von vielen Mitbürgerinnen und Mitbürger genutzt.

    Sie sparen

    -          das Ausfüllen eines Überweisungsauftrages

    -          den Weg zur Bank, zur Post oder zur Stadtkasse

    -          die Terminüberwachung

    -          die Säumniszuschläge, da die Zahlung im Wege des Lastschrifteinzuges bereits am Fälligkeitstag als entrichtet gilt

    -          gegebenenfalls Buchungsgebühren Ihres kontenführenden Instituts

    Die Beträge werden immer in der richtigen Höhe und zum richtigen Zeitpunkt abgebucht. Fehlbuchung und Fehlüberweisungen sind ausgeschlossen. Erstattungen können ohne Rückfragen auf Ihr Abbuchungskonto erfolgen.

    Sie können diese Erklärung zum Bankeinzug jederzeit widerrufen beziehungsweise den bereits abgebuchten Betrag ohne Zinsverlust durch Widerspruch auf Ihr Konto zurückbuchen lassen.

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer melden sich bitte vorher telefonisch an.

    Version

    Technisch erstellt am 28.11.2011

    Technisch geändert am 06.09.2012

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    erforderliche Unterlagen

    • Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A)

    Formulare

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie betreiben ein gewerbliches Unternehmen und sind kein Freiberufler oder Land- und Forstwirt.
    • Sie sind nicht von der Gewerbesteuer befreit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Betreiben Sie ein gewerbliches Unternehmen und sind gewerbesteuerpflichtig, müssen Sie die Gewerbesteuererklärung elektronisch einreichen. Sie können die Gewerbesteuererklärung unter anderem kostenfrei über das ELSTER-Online-Portal der Finanzverwaltung erstellen und übermitteln:

    • Besuchen Sie "Mein ELSTER - Ihr Online- Finanzamt" im Internet. 
    • Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem persönlichen Sicherheitsverfahren ein.
    • Wählen Sie den Menüpunkt "Gewerbesteuererklärung“.
    • Wählen Sie das betreffende Kalenderjahr.
    • Wählen Sie im folgenden Schritt die Übernahme vorheriger Daten aus oder fahren Sie ohne Datenübernahme fort. 
    • Geben Sie auf den folgenden Seiten Ihre Daten ein. "Mein ELSTER“ leitet Sie durch das gesamte Verfahren. 
    • Zum Abschluss des Verfahrens prüft "Mein ELSTER“ Ihre Angaben und berechnet vorläufig die fällige Gewerbesteuer. 
    • Versenden Sie Ihre elektronische Gewerbesteuererklärung an das zuständige Finanzamt.
    • Nach Prüfung Ihrer Erklärung erhalten Sie per Post einen Bescheid über die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages von Ihrem Finanzamt.
    • Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über die Festsetzung der Gewerbesteuer von Ihrer Gemeinde sowie unter Umständen einen Bescheid über die zu zahlenden Vorauszahlun-gen zur Gewerbesteuer.

    Fristen

    Wenn Sie als steuerpflichtige Person beziehungsweise als Unternehmen nicht steuerlich beraten werden:

    • Abgabe der Gewerbesteuererklärung grundsätzlich bis zum 31.7. des auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres.

    Wenn Sie als steuerpflichtige Person beziehungsweise als Unternehmen Ihre Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberatungsbüro erstellen lassen:

    • Abgabe der Gewerbesteuererklärung grundsätzlich bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 12.04.2022

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Stichwörter

    Mein ELSTER, Ertrag, ELSTER, Gewerbesteuererklärung, Gewinn, Gewerbesteuermessbetrag, Realsteuer, Gewerbetreibender, Gewerbeertrag, Hebesatz, Gemeindesteuer, Inländischer Gewerbebetrieb, Unternehmensgewinn, Finanzamt, elektronische Steuererklärung, GewSt, Gewerbesteuer, Elster, Objektsteuer, Unternehmen, Steuermesszahl, Messbetrag, inländische Betriebsstätte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020