Gewerbesteuer FestsetzungOnline erledigen

    Gewerbesteuer zahlen

    Wenn Sie ein gewerbliches Unternehmen in Deutschland betreiben, unterliegen Sie der Gewerbesteuerpflicht und müssen gegebenenfalls eine Gewerbesteuer zahlen.

    Beschreibung

    Sie sind eine Einzelperson und erzielen mit Ihrem inländischen Gewerbebetrieb einen Gewerbeertrag von mehr als EUR 24.500? Dann liegen Sie über dem Freibetrag und müssen bei Ihrem Finanzamt eine elektronische Gewerbesteuererklärung abgeben. Darin erklären Sie, wie hoch Ihr Gewerbeertrag im Erhebungszeitraum - also im abgelaufenen Kalenderjahr - war. 

    Zudem erklären Sie ausgehend von Ihrem Gewinn oder Verlust - Einnahmen abzüglich Ausgaben - weitere Hinzurechnungen oder Kürzungen.

    Außerdem geben Sie an, in welcher Gemeinde Sie Ihr Gewerbe betreiben. Anschließend erhalten Sie vom Finanzamt einen Bescheid über den sogenannten Gewerbesteuermessbetrag.

    Den Gewerbesteuermessbetrag ermittelt das Finanzamt, indem es den Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert. Dieser Messbetrag ist die Grundlage für die Höhe der Gewerbesteuer.

    Das Finanzamt informiert die Gemeinde, in der Sie Ihr Gewerbe betreiben, über den Gewerbesteuermessbetrag. Sie erhalten anschließend einen Bescheid über die von Ihnen zu zahlende oder die von der Gemeinde an Sie zu erstattende Gewerbesteuer.

    Die Gemeinde errechnet die Gewerbesteuer aus dem Gewerbesteuermessbetrag des Finanzamtes multipliziert mit dem Gewerbesteuer-Hebesatz der Gemeinde. Jede Gemeinde bestimmt ihren Hebesatz selbst.

    Die Gemeinde entscheidet mit dem Bescheid über die Gewerbesteuer auch über die in Zukunft von Ihnen zu zahlenden Vorauszahlungen der Gewerbesteuer für den nachfolgenden Erhebungszeitraum.

    Online-Dienste

    Änderungsmitteilung Onlineformular

    ID: L100008_400716931

    Beschreibung

    Hier können Sie dem Steueramt Änderungen mitteilen.

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

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    ELSTER - Ihr Online-Finanzamt

    ID: L100008_408615601

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Empfangsvollmacht für kommunale Abgaben

    ID: L100008_397768900

    Beschreibung

    Hier können Sie online eine Empfangsvollmacht einreichen.

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

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    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Gemeinde / Finanzamt

    Ansprechpartner

    Finanzamt Magdeburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Tessenowstraße 10

    39114 Magdeburg

    Postfachadresse

    Postfach 3962

    39014 Magdeburg

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.00-12.00 Uhr Dienstag: 08.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08.00-18.00 Uhr Freitag: 08.00-12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 391 88512

    Fax: +49 391 8851000

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Team Gewerbesteuer und sonstige Gemeindesteuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Katzensprung 2

    39104 Magdeburg

    Öffnungszeiten

    Montag 9 Uhr bis 12 Uhr Dienstag 9 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 17.30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 9 Uhr bis 12 Uhr Freitag 9 Uhr bis 12 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 391 540-2202

    Telefon Festnetz: +49 391 540-2962

    Telefon Festnetz: +49 391 540-2623

    E-Mail: steueramt@steu.magdeburg.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bundeszentralamt für Steuern

    Internet

    Stichwörter

    BZSt, Finanzamt, Finanzämter

    Version

    Technisch geändert am 23.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A)

    Formulare

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie betreiben ein gewerbliches Unternehmen und sind kein Freiberufler oder Land- und Forstwirt.
    • Sie sind nicht von der Gewerbesteuer befreit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Betreiben Sie ein gewerbliches Unternehmen und sind gewerbesteuerpflichtig, müssen Sie die Gewerbesteuererklärung elektronisch einreichen. Sie können die Gewerbesteuererklärung unter anderem kostenfrei über das ELSTER-Online-Portal der Finanzverwaltung erstellen und übermitteln:

    • Besuchen Sie "Mein ELSTER - Ihr Online- Finanzamt" im Internet. 
    • Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem persönlichen Sicherheitsverfahren ein.
    • Wählen Sie den Menüpunkt "Gewerbesteuererklärung".
    • Wählen Sie das betreffende Kalenderjahr.
    • Wählen Sie im folgenden Schritt die Übernahme vorheriger Daten aus oder fahren Sie ohne Datenübernahme fort. 
    • Geben Sie auf den folgenden Seiten Ihre Daten ein. "Mein ELSTER" leitet Sie durch das gesamte Verfahren. 
    • Zum Abschluss des Verfahrens prüft "Mein ELSTER" Ihre Angaben und berechnet vorläufig die fällige Gewerbesteuer. 
    • Versenden Sie Ihre elektronische Gewerbesteuererklärung an das zuständige Finanzamt.
    • Nach Prüfung Ihrer Erklärung erhalten Sie per Post einen Bescheid über die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages von Ihrem Finanzamt.
    • Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über die Festsetzung der Gewerbesteuer von Ihrer Gemeinde sowie unter Umständen einen Bescheid über die zu zahlenden Vorauszahlun-gen zur Gewerbesteuer.

    Fristen

    Wenn Sie als steuerpflichtige Person beziehungsweise als Unternehmen nicht steuerlich beraten werden:

    • Abgabe der Gewerbesteuererklärung grundsätzlich bis zum 31.7. des auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres.

    Wenn Sie als steuerpflichtige Person beziehungsweise als Unternehmen Ihre Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberatungsbüro erstellen lassen:

    • Abgabe der Gewerbesteuererklärung grundsätzlich bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise für Magdeburg: Spezialisierung

    Gewerbesteuer - Hebesätze in Magdeburg in v.H. 

    Jahr             Magdeburg   Randau/ Calenberge/ Pechau   Beyendorf/ Sohlen 

    1991             320                   280                                                             300

    1992             320                   280                                                             300

    1993             320                   280                                                             300

    1994             400                   280                                                             300

    1995             400                   400                                                             300

    1996             400                   400                                                             300

    1997             420                   420                                                             300

    1998             420                   420                                                             300

    1999             420                   420                                                             300

    2000             450                   450                                                             300

    2001             450                   450                                                             300

    2002             450                   450                                                             300

    2003             450                   450                                                             300

    2004             450                   450                                                             300

    seit 2005    450                   450                                                            450

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Hinweise für Magdeburg: Spezialisierung

    Mit der Gewerbesteuererklärung für das Jahr 2022 können Sie erstmals Ihre Zustimmung zur elektronischen Bekanntgabe des Gewerbesteuerbescheides durch die Gemeinde erteilen. 

    Die Landeshauptstadt Magdeburg kann Ihnen derzeit den Gewerbesteuerbescheid nur in Papierform bekannt geben. An der Umstellung des Veranlagungsverfahrens wird gearbeitet. 

    Ihre Zustimmung zur elektronischen Bekanntgabe können Sie mit der Gewerbesteuererklärung oder mit dem Formular für die Zustimmung zur elektronischen Bekanntgabe (siehe Dokumente) geben. 

    In der Gewerbesteuererklärung über ELSTER finden Sie die Eingabemaske für die Bekanntgabedaten über die Schaltfläche "Anlagen hinzufügen/entfernen". Dort können Sie über die Anlage "Bekanntgabe" auswählen, ob Sie die elektronische Bekanntgabe an sich selbst, an ein Steuerberatungsunternehmen oder an eine andere empfangsbevollmächtigte Person wünschen.

    Die Gewerbesteuermessbescheidsdaten erhält die Landeshauptstadt Magdeburg elektronisch von den Finanzämtern. Die Informationen zur elektronischen Bekanntgabe aus der Gewerbesteuererklärung werden an die Kommunen übermittelt.

    Wenn Sie nachträglich den elektronischen Bekanntgabewunsch melden möchten, übersenden Sie einfach die Kommunale Vollmacht (siehe Dokumente).

    Der elektronische Gewerbesteuerbescheid wurde im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) in Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern, Verfahrensherstellern und Gemeinden entwickelt. Der Bescheid besteht aus einem PDF-Dokument mit integriertem bundeseinheitlichen XML-Datensatz. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite  .

    Wenn Sie keine elektronische Bekanntgabe wünschen, brauchen Sie nichts zu veranlassen. Der Bescheid ergeht an Sie dann weiterhin per Post.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 12.04.2022

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Stichwörter

    Hebesatz, Elster, Unternehmensgewinn, Gewinn, Gewerbetreibender, Inländischer Gewerbebetrieb, Gewerbesteuererklärung, Steuermesszahl, Realsteuer, Unternehmen, Mein ELSTER, inländische Betriebsstätte, GewSt, elektronische Steuererklärung, Ertrag, Gewerbesteuer, Gemeindesteuer, Objektsteuer, ELSTER, Gewerbeertrag, Gewerbesteuermessbetrag, Finanzamt, Messbetrag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English