Gewerbe Anmeldung

    Gewerbe anmelden

    Wenn Sie ein Gewerbe betreiben möchten, dann müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen.

    Beschreibung

    Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Dies ist der Fall bei

    • Neuerrichtung eines Betriebs,
    • Neuerrichtung einer Zweigniederlassung,
    • Neuerrichtung einer unselbständigen Zweigstelle,
    • Übernahme eines bestehenden Betriebs, z. B. durch Kauf oder Pacht,
    • Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine andere Rechtsform,
    • Verlegung eines Betriebs aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe, bei der anderen Behörde als Neuerrichtung).

    Die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs vorzunehmen.

    • Die Anzeigepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind die in § 6 Absatz 1 Satz 1 GewO genannten Tätigkeiten.
      Ausgenommen sind unter anderem:
    • Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
    • Freie Berufe (u. a. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten)
    • Erziehung von Kindern gegen Entgelt
    • Unterrichtswesen

    Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.

    Online-Dienst

    Gewerbe anmelden

    ID: L100008_390344622

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 27.10.2020 (von: Feldmann, Jörg)

    Technisch geändert am 23.05.2023 (von: Feldmann, Jörg)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Gewerbeamt oder Ordnungsamt Ihrer Gemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte - Ordnungsdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckstraße 5

    39517 Tangerhütte

    Behindertenparkplatz: Parkplatz neben dem Rathaus
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkplatz neben dem Rathaus, Parkscheinautomat
    Anzahl: 36
    Gebühren: ja

    Tangerhütte Bahnhof

    Regionalbahn: Stendal - Tangerhütte - Magdeburg


    Tangerhütte, Rathaus

    Bus: 920, 923, 924, 925

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Eine Terminvereinbarung wird empfohlen.

    Stichwörter

    Fundbüro, Gewerbeamt, Ordnungsamt, Schiedsstelle

    Version

    Technisch erstellt am 12.03.2007 (von: Jacqueline Strozyk)

    Technisch geändert am 04.11.2024 (von: Feldmann, Jörg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Einheitlicher Ansprechpartner Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Kamieth-Straße 2

    06112 Halle (Saale)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 514-3537

    Telefon Festnetz: +49 345 514-3538

    E-Mail: ea@lvwa.sachsen-anhalt.de

    Formulare

    Gewerbeanmeldung (eGewerbe des EA-ST) (Antragsassistent)
    Gewerbe-Anmeldung nach §14 oder §55c der Gewerbeordnung

    Weitere Informationen

    Für die elektronische Beantragung nutzen Sie bitte die Informationen in unserem Internetportal www.ea.sachsen-anhalt.de im Bereich "Wie funktioniert das". Soweit für die jeweilige Leistung bereits vorhanden, steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung. Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Sachsen-Anhalt koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2017 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.02.2023 (von: Cierpka, Daniela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung
    • Nachweis der Identität (z. B.: Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung)
    • bei elektronischer Gewerbeanmeldung sind auch andere Möglichkeiten zur Identifizierung möglich (zum Beispiel elektronischer Personalausweis, De-Mail, PIN/TAN-Verfahren).
    • notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag bzw. Handelsregisterauszug, Zustimmung der Gesellschafter (bei juristischen Personen bzw. Personengesellschaften)
    • Zustimmungserklärung Gesellschafter
    • Beiblatt Vertretungsberechtigte

    Voraussetzungen

    Sie wollen ein Gewerbe betreiben. Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien). Anzeigepflichtig sind:

    • Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende,
    • Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter ,
    • KG jeder persönlich haftende Gesellschafter, die Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen
    • Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den Beginn eines stehenden Gewerbes müssen Sie bei der zuständigen Stelle anmelden. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.

    Manche Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit. Für sie gelten zusätzliche Anforderungen.

    Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.

    Die Anmeldung des Gewerbes können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch vornehmen. Verwenden Sie hierfür das Formular

    „Gewerbe-Anmeldung“ (GewA 1) .

    Melden Sie als Gewerbetreibender das Gewerbe nicht selbst, sondern als geschäftsführenden Gesellschafter oder als gesetzlicher Vertreter an, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht.

    Bei schriftlicher oder elektronischer Gewerbeanmeldung erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung (den so genannten „Gewerbeschein“), sofern Sie das Anmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt haben. Sprechen Sie persönlich vor, erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Anmeldung ausgehändigt.

    Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.

    Ist für Ihr Gewerbe zusätzlich eine Erlaubnis erforderlich (z. B. Bewachungsgewerbe) und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen.

    Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

    Fristen

    Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt der Betriebsgründung anmelden. Bei einer verspäteten Anzeige kann eine Geldbuße verhängt werden.

    Bearbeitungsdauer

    • Bei persönlicher Vorsprache: sofort
    • Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Kosten

    Es werden Gebühren in Höhe von 15 bis 60 Euro erhoben. Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand. Die Gebührenerhebung erfolgt auf der Grundlage des Verwaltungskostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt.: Gebühr ab 15.0 EUR bis 60.0 EUR

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt am 10.10.2023

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 23.10.2023 (von: Boese, Kathrin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)