Wohnsitz ummelden
Beschreibung
Ziehen Sie um, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.
Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.
Online-Dienst
Wohnsitz ummelden
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Meldebehörde, in der Regel das Einwohnermeldeamt.
Ansprechpartner
Stadt Dessau-Roßlau - Bürgeramt
Beschreibung
Für zahlreiche Dienstleistungen des Bürgeramtes ist für die Erledigung vorab ein Termin zu vereinbaren.
- über die Service-Nummer 0340 204-2133
- aber auch online
Zwischenzeitlich stornierte Termine werden automatisch für eine erneute Buchung zur Verfügung gestellt. Schauen Sie gerne regelmäßig nach freien Terminen.
- über das zentrale Mailpostfach des Bürgeramtes buergeramt@dessau-rosslau.de
Adresse
Hausanschrift
August-Bebel-Platz
Straßenbahn: August-Bebel-Platz
Bauhaus Museum
Straßenbahn: Bauhaus Museum
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 16.00 Uhr Dienstag und Donnerstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 18.00 Uhr Mittwoch und Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Samstag*: 08.00 - 12.00 Uhr *Öffnung nur jeden 1. Samstag im Monat für einen terminfreien Sprechtag. WICHTIG: Für die Erledigung Ihrer Angelegenheiten im Bürgeramt ist vorab eine Terminvereinbarung erforderlich! über die Service-Nummer 0340 204-2133 aber auch online (Zwischenzeitlich stornierte Termine werden automatisch für eine erneute Buchung zur Verfügung gestellt. Schauen Sie gerne regelmäßig nach freien Terminen.) über das zentrale Mailpostfach des Bürgeramtes buergeramt@dessau-rosslau.de  
Kontakt
E-Mail: buergeramt@dessau-rosslau.de
Telefon Festnetz: 0340 204-2033
Telefon Festnetz: 0340 204-1633
Fax: 0340 204-2692933
Weitere Informationen
Stichwörter
Bürgeramt
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
- Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
- bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).
Hinweise für Sachsen-Anhalt: Wohnsitz ummelden
- Bescheinigung des Wohnungsgebers (Vermieterbescheinigung)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Für die Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Diesen müssen Sie persönlich abgeben oder eine andere geeignete Person mit der Abgabe beauftragen.
Je nach Angebot der Gemeinde kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen und die Daten direkt entgegen genommen werden, wenn Sie persönlich bei der zuständigen Stelle erscheinen. Sie müssen dann auf einem Ausdruck die Richtigkeit der Daten durch Unterschrift bestätigen.
Familienangehörige und Angehörige einer Lebenspartnerschaft sollen, wenn sie am gleichen Tag von einer gemeinsamen Wohnung in eine neue gemeinsame Wohnung umziehen, einen Meldeschein gemeinsam verwenden.
Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Wenn die zuständige Stelle Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet hat, können Sie die geforderten Angaben unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur auch über diesen Zugang übermitteln.
Diesen Service können Sie nicht in Anspruch nehmen wenn Sie
- aus dem Ausland zuziehen oder
- anstelle Ihres Namens ein Pseudonym in Ihrer elektronischen Signatur verwenden.
In diesen Fällen müssen Sie sich wie oben beschrieben anmelden.
Kosten
Keine
Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Ummeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Hinweise (Besonderheiten)
Um an einer Wahl in der Gemeinde teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen und wahlberechtigt sein. Melden Sie sich bei einer Gemeinde mit Hauptwohnsitz an, werden Sie bei der nächsten anstehenden Wahl oder Abstimmung automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Besonderheiten gelten für die Europawahl bei ausländischen Unionsbürgern.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
KFZ Ummeldung, Ummeldung