Wohnsitz Änderung

    Wohnsitz ummelden

    Beschreibung

    Ziehen Sie um, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.

    Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.

    Online-Dienst

    Wohnsitz ummelden

    ID: L100008_410387551

    Beschreibung

    Das Bürgeramt der Stadt Dessau-Roßlau bietet allen Bürgern den neuen Online-Dienst "Elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA)" an.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 15.08.2024 (von: Webservice, Stadt Dessau-Roßlau)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Webservice, Stadt Dessau-Roßlau)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Meldebehörde, in der Regel das Einwohnermeldeamt.

    Ansprechpartner

    Stadt Dessau-Roßlau - Bürgeramt

    Beschreibung

    Für zahlreiche Dienstleistungen des Bürgeramtes ist für die Erledigung vorab ein Termin zu vereinbaren.

    • über die Service-Nummer 0340 204-2133

    • aber auch online
      Zwischenzeitlich stornierte Termine werden automatisch für eine erneute Buchung zur Verfügung gestellt. Schauen Sie gerne regelmäßig nach freien Terminen.

    • über das zentrale Mailpostfach des Bürgeramtes buergeramt@dessau-rosslau.de  

    Adresse

    Hausanschrift

    Zerbster Straße 4

    06844 Dessau-Roßlau

    August-Bebel-Platz

    Straßenbahn: August-Bebel-Platz


    Bauhaus Museum

    Straßenbahn: Bauhaus Museum

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 16.00 Uhr Dienstag und Donnerstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 18.00 Uhr Mittwoch und Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Samstag*: 08.00 - 12.00 Uhr *Öffnung nur jeden 1. Samstag im Monat für einen terminfreien Sprechtag. WICHTIG: Für die Erledigung Ihrer Angelegenheiten im Bürgeramt ist vorab eine Terminvereinbarung erforderlich! über die Service-Nummer 0340 204-2133 aber auch online (Zwischenzeitlich stornierte Termine werden automatisch für eine erneute Buchung zur Verfügung gestellt. Schauen Sie gerne regelmäßig nach freien Terminen.) über das zentrale Mailpostfach des Bürgeramtes buergeramt@dessau-rosslau.de  

    Kontakt

    E-Mail: buergeramt@dessau-rosslau.de

    Telefon Festnetz: 0340 204-2033

    Telefon Festnetz: 0340 204-1633

    Fax: 0340 204-2692933

    Weitere Informationen

    Rollstuhlgerecht im gesamten Erdgeschoss

    Stichwörter

    Bürgeramt

    Version

    Technisch erstellt am 11.03.2022 (von: Webservice, Stadt Dessau-Roßlau)

    Technisch geändert am 22.11.2024 (von: Webservice, Stadt Dessau-Roßlau)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
    • Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
      • bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde

    Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).

    Hinweise für Sachsen-Anhalt: Wohnsitz ummelden

    • Bescheinigung des Wohnungsgebers (Vermieterbescheinigung)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Für die Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Diesen müssen Sie persönlich abgeben oder eine andere geeignete Person mit der Abgabe beauftragen.

    Je nach Angebot der Gemeinde kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen und die Daten direkt entgegen genommen werden, wenn Sie persönlich bei der zuständigen Stelle erscheinen. Sie müssen dann auf einem Ausdruck die Richtigkeit der Daten durch Unterschrift bestätigen.

    Familienangehörige und Angehörige einer Lebenspartnerschaft sollen, wenn sie am gleichen Tag von einer gemeinsamen Wohnung in eine neue gemeinsame Wohnung umziehen, einen Meldeschein gemeinsam verwenden.

    Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

    Wenn die zuständige Stelle Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet hat, können Sie die geforderten Angaben unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur auch über diesen Zugang übermitteln.

    Diesen Service können Sie nicht in Anspruch nehmen wenn Sie

    • aus dem Ausland zuziehen oder
    • anstelle Ihres Namens ein Pseudonym in Ihrer elektronischen Signatur verwenden.

    In diesen Fällen müssen Sie sich wie oben beschrieben anmelden.

    Kosten

    Keine

    Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Ummeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Um an einer Wahl in der Gemeinde teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen und wahlberechtigt sein. Melden Sie sich bei einer Gemeinde mit Hauptwohnsitz an, werden Sie bei der nächsten anstehenden Wahl oder Abstimmung automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Besonderheiten gelten für die Europawahl bei ausländischen Unionsbürgern.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 12.03.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    KFZ Ummeldung, Ummeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)