Wohnung anmelden
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, haben Sie sich bei der Meldebehörde anzumelden.
Sind Sie unter 16 Jahren obliegt die Anmeldung denjenigen, in deren Wohnung Sie einziehen. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Sind Sie volljährig und ist für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.
Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung.
Hauptwohnung ist:
- wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen.
- wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
- wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
- Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.
Bei jeder Anmeldung haben Sie der Meldebehörde mitzuteilen, ob und wenn ja, welche weiteren Wohnungen Sie im Inland haben und welche dieser Wohnungen ihre Hauptwohnung ist.
Sie haben bei der Anmeldung der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers oder einer von ihm beauftragte Person vorzulegen (Wohnungsgeberbestätigung). Ihr Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person kann Ihren Einzug auch direkt gegenüber der Meldebehörde bestätigen.
Die Bestätigung des Wohnungsgebers muss folgende Daten enthalten:
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers,
- Einzugsdatum,
- Anschrift der Wohnung sowie
- Namen der nach § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) meldepflichtigen Personen.
Für die Anmeldung haben Sie einen Meldeschein auszufüllen und zu unterschreiben.
Über Ihre Anmeldung erhalten Sie unentgeltlich eine schriftliche oder elektronische Bestätigung über die Anmeldung (amtliche Meldebestätigung).
Wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht wollen, dass persönliche Daten von Ihnen weitergegeben werden, haben Sie in einigen Fällen die Möglichkeit der Weitergabe zu widersprechen. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen besteht darüber hinaus gegebenenfalls die Möglichkeit eine Auskunfts- und Übermittlungssperre zu beantragen.
Online-Dienst
Voranmeldung eines Zuzuges nach Halle (Saale)
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Zuständigkeit
Zuständig ist die Meldebehörde der Stadt, Gemeinde oder Verbandsgemeinde, in die Sie gezogen sind.
Ansprechpartner
Team Bürgerservicestelle Marktplatz 1
Beschreibung
Gehört zu: Geschäftsbereich Finanzen und Personal > Fachbereich Einwohnerwesen > Abteilung Bürgerservice mit Wohnberechtigungsschein
Die Vorsprache in der Bürgerservicestelle "Marktplatz 1" ist nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Sie können nachfolgende Möglichkeiten zur Terminvereinbarung nutzen:
- Elektronische Terminvereinbarung
- telefonisch über Bürgertelefon 0345 221 0 oder über die 115 (nur innerhalb von Halle (Saale))
Zugeordnete Bereiche:
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Di: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Mi: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin) Do: 08:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin) Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin) Sa: 09:00 - 12:00 Uhr (jeden 1. und 3. Samstag) (nur mit Termin) So: geschlossen
Kontakt
Formulare
Anmeldeformular bei der Meldebehörde der Stadt Halle (Saale)
Datenschutzhinweis Freizügigkeitsgesetz
Wohnungsgeberbescheinigung
Datenschutzhinweis Freizügigkeitsbescheinigung
Hinweisblatt für ausländische Staatsangehörige zur An- und Ummeldung
Beiblatt zur Bestimmung der Hauptwohnung gemäß § 22 BMG
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzuges
Datenschutzhinweis Meldeangelegenheiten
Datenschutzhinweis Ausgabe Bürgermappe
Vollmacht - allgemein
Datenschutzhinweis Fortschreibung und Aktualisierung Melderegister
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Personalausweis
Team Bürgerservicestelle Am Stadion 6
Beschreibung
Gehört zu: Geschäftsbereich Finanzen und Personal > Fachbereich Einwohnerwesen > Abteilung Bürgerservice mit Wohnberechtigungsschein
Die Vorsprache in der Bürgerservicestelle "Am Stadion 6" ist nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Sie können nachfolgende Möglichkeiten zur Terminvereinbarung nutzen:
- Elektronische Terminvereinbarung
- telefonisch über Bürgertelefon 0345 221 0 oder über die 115 (nur innerhalb von Halle (Saale))
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin) Di: 09:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin) Mi: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin) Do: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin) Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin) Sa: geschlossen So: geschlossen
Kontakt
Formulare
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzuges
Wohnungsgeberbescheinigung
Hinweisblatt für ausländische Staatsangehörige zur An- und Ummeldung
Vollmacht - allgemein
Anmeldeformular bei der Meldebehörde der Stadt Halle (Saale)
Datenschutzhinweis Fortschreibung und Aktualisierung Melderegister
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Personalausweis, Reisepass
erforderliche Unterlagen
- Meldeschein (wird von den Gemeinden gegebenenfalls zum download oder auch vorausgefüllt bereitgestellt)
- Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal
Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von
- aus dem Ausland zugezogenen Personen: die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
- betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden.
Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).
Hinweise für Halle (Saale): Wohnsitz, Anmeldung (Zuzug)
- Personalausweise und Reisepässe aller Familienmitglieder
- ggf. Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 (kostenpflichtig)
- ggf. Vollmacht, wenn Ummeldung durch eine andere Person erfolgen soll (z. B. nei nicht verheirateten Personen, die zusammen leben oder volljährigen Kindern) und unterschriebenes Anmeldeformular bei der Meldebehörde der Stadt Halle (Saale)
- Wohnungsgeberbescheinigung
Haben Sie die Absicht, eine Nebenwohnung anzumelden, ist das u. g. Formular zur "Bestimmung der Hauptwohnung" auszufüllen und unterschrieben zur Anmeldung vorzulegen.
- Personalausweise und Reisepässe aller Familienmitglieder
- ggf. Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 (kostenpflichtig)
- ggf. Vollmacht, wenn Ummeldung durch eine andere Person erfolgen soll (z. B. nei nicht verheirateten Personen, die zusammen leben oder volljährigen Kindern) und unterschriebenes Anmeldeformular bei der Meldebehörde der Stadt Halle (Saale)
- Wohnungsgeberbescheinigung
Haben Sie die Absicht, eine Nebenwohnung anzumelden, ist das u. g. Formular zur "Bestimmung der Hauptwohnung" auszufüllen und unterschrieben zur Anmeldung vorzulegen.
Formulare
Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.
- Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
- Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja
Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich durch die Übermittlung der erforderlichen Angaben und unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz über diesen Zugang anmelden.
Voraussetzungen
Wenn Sie eine Wohnung bezogen haben, haben Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das persönliche Erscheinen bei der zuständigen Meldebehörde ist grundsätzlich Pflicht.
Hinweise für Halle (Saale): Wohnsitz, Anmeldung (Zuzug)
Antragstellung
- persönlich oder
- durch ein meldepflichtiges Familienmitglied oder eine bevollmächtigte Person
Für die Anmeldung benötigen Sie einen Termin, den Sie online oder telefonisch über die Telefonnummern 115 (ohne Vorwahl innerhalb des Stadtgebietes Halle (Saale)) oder 0345-2210 vereinbaren können.
Ab sofort können Sie die Bearbeitungszeit für Ihre Anmeldung verkürzen, in dem Sie den Online-Dienst "Voranmeldung eines Zuzuges nach Halle (Saale)" nutzen.
Antragstellung
- persönlich oder
- durch ein meldepflichtiges Familienmitglied oder eine bevollmächtigte Person
Für die Anmeldung benötigen Sie einen Termin, den Sie online oder telefonisch über die Telefonnummern 115 (ohne Vorwahl innerhalb des Stadtgebietes Halle (Saale)) oder 0345-2210 vereinbaren können.
Ab sofort können Sie die Bearbeitungszeit für Ihre Anmeldung verkürzen, in dem Sie den Online-Dienst "Voranmeldung eines Zuzuges nach Halle (Saale)" nutzen.
Fristen
Sie sind verpflichtet, sich nach Einzug innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes anzumelden.
Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Bearbeitungsdauer
Keine (der Meldeschein wird direkt bei der Meldebehörde ausgestellt)
Hinweise für Halle (Saale): Wohnsitz, Anmeldung (Zuzug)
Es ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
Es ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
Kosten
Hinweise für Halle (Saale): Wohnsitz, Anmeldung (Zuzug)
kostenlos
kostenlos
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Halle (Saale): Wohnsitz, Anmeldung (Zuzug)
- Die Pflicht zur Ummeldung obliegt jedem, der das 16. Lebensjahr vollendet hat. Die Ummeldung für Personen unterhalb dieser Altersgrenze obliegt den Eltern.
- Die Verletzung der Meldepflicht ist ein Verstoß gegen den § 54 des Bundesmeldegesetzes (BMG). In diesem Fall kann ein Verwarn- oder Bußgeldverfahren bis 1.000,00 EUR eingeleitet werden.
- Sind die Eltern eines minderjährigen Einwohners, der noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet hat, gemeinsam sorgeberechtigt, bedarf es für die Änderung einer gemeinsamen Wohnung des Kindes (Änderung seines Lebensmittelpunktes) des Einvernehmens beider Eltern (§§ 1627, 1687 Abs. 1 Satz 1 BGB). Deshalb ist ab dem 1. November 2015 eine Erklärung vorzulegen, wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige (bisher einzige) Wohnung bzw. die Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt. Eine entsprechende Einverständniserklärung finden Sie unter Formulare und Dokumente (siehe unten).
- Die Pflicht zur Ummeldung obliegt jedem, der das 16. Lebensjahr vollendet hat. Die Ummeldung für Personen unterhalb dieser Altersgrenze obliegt den Eltern.
- Die Verletzung der Meldepflicht ist ein Verstoß gegen den § 54 des Bundesmeldegesetzes (BMG). In diesem Fall kann ein Verwarn- oder Bußgeldverfahren bis 1.000,00 EUR eingeleitet werden.
- Sind die Eltern eines minderjährigen Einwohners, der noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet hat, gemeinsam sorgeberechtigt, bedarf es für die Änderung einer gemeinsamen Wohnung des Kindes (Änderung seines Lebensmittelpunktes) des Einvernehmens beider Eltern (§§ 1627, 1687 Abs. 1 Satz 1 BGB). Deshalb ist ab dem 1. November 2015 eine Erklärung vorzulegen, wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige (bisher einzige) Wohnung bzw. die Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt. Eine entsprechende Einverständniserklärung finden Sie unter Formulare und Dokumente (siehe unten).
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 05.10.2020
Stichwörter
Anmeldebestätigung, Wohnsitzummeldung, Anmeldung in einer anderen Gemeinde, Wohnsitz, Hauptwohnsitz, Ummeldung, Nebenwohnsitz, Ummeldebestätigung, Anmeldebescheinigung, Wohnsitz anmelden, Einwohnerwesen, Wohnsitz ummelden, Wohnsitzanmeldung, Wohnsitzwechsel, Ummeldebescheinigung, Zweitwohnsitz, Anmeldung, Umzug, Meldeschein, Wohnung, ummelden, Meldewesen