Wohnsitz Abmeldung

    Wohnsitz abmelden

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenn Sie ins Ausland fortziehen, müssen sich bei der zuständigen Meldebehörde (am ursprünglichen Wohnsitz) persönlich abmelden.

    Lösen Sie lediglich einen von mehreren Wohnsitzen im Bundesgebiet auf, können Sie diesen Wohnsitz entweder bei der dortigen Meldebehörde oder bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich Sie verbleiben, abmelden.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 20-22

    39340 Haldensleben

    Öffnungszeiten

    Montag: 9-12 Uhr Dienstag: 9-12 Uhr und 13-18 Uhr Mittwoch: 9-12 Uhr Donnerstag: 9-12 Uhr und 13-18 Uhr Freitag: 9-12 Uhr  Sowie jeden ersten Samstag im Monat 10-12 Uhr. Hinweis: Die Sprechzeiten für Bürger in den Fachabteilungen im Rathaus sind abweichend: Montag geschlossen Dienstag: 9-12 Uhr und 13-18 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag: 9-12 Uhr und 13-16 Uhr Freitag: 9-12 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@haldensleben.de

    Telefon Festnetz: +49 3904 4792512

    Fax: +49 3904 4792599

    Weitere Informationen

    Bushaltestelle: Markt

    Bahnhof: 15 min Fußweg
    Verbindung: Haldensleben - Magdeburg
    Haldensleben - Wolfsburg

    Parkplätze vorhanden

    Behindertengerechter Zugang

    Version

    Technisch erstellt am 08.07.2011 (von: Stadt Haldensleben Webservice)

    Technisch geändert am 09.09.2024 (von: Webservice, Stadt Haldensleben)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 17.11.2015

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 23.09.2024 (von: Reinicke, Katrin)

    Stichwörter

    Wohnungsabmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)