Auskunft über den Winterdienst erhalten
Beschreibung
Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf Sachsen-Anhalts Straßen liegt bei den Ordnungsämtern der jeweiligen Gemeinden, Städte oder Landkreise. Somit hat der Straßenbaulastträger im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen der Fahrbahn auch weiterhin die Straßen sicher befahrbar sind.
Innerhalb von Ortsdurchfahrten gestaltet sich die Situation verschieden. Der Winterdienst des Straßenbaulastträgers bezieht sich im Zuge von Ortsdurchfahrten nur auf die Fahrbahn der Straße. Der Winterdienst auf Fuß- und Radwegen regelt sich dagegen nach den aktuellen Satzungen der Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften. Nähere Informationen erhalten Sie dort.
Ansprechpartner
Stadt Mücheln (Geiseltal) - Ordnung und Sicherheit
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: vor dem Rathaus (mit Parkscheibe 2 h)
Anzahl: 12 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus (mit Parkscheibe 2h)
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Mücheln Bahnhof, Eptinger Rain
Linie:- Regionalbahn: Elster-Geiseltal-Netz
- Haltestelle: Mücheln, Bürgermeister-Fritsch-Straße
Linie:- Bus: 721
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Herr Röhl (SB Ordnungswesen)
Herr Paust (Leiter Ordnungswesen)
Telefon Festnetz: 034632 40151
Fax: 034632 40135
E-Mail: ordnungsamt@muecheln.de
E-Mail: paust@muecheln.de
Frau Dyhringer (SB Ordnungswesen)
Internet
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte melden sich bitte vorher telefonisch an.
SG Straßenbau
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1454
06217 Merseburg
Öffnungszeiten
nach Terminvereinbarung
Kontakt
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt