Unterhaltsvorschuss Bewilligung

    Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen

    Sie sind alleinerziehend und erhalten vom anderen Elternteil keinen oder nur teilweise Unterhalt? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Unterhaltsvorschuss beantragen. 

    Beschreibung

    Sie erhalten für Ihr Kind den Unterhaltsvorschuss, wenn Sie es in Ihrem Haushalt ohne einen anderen Elternteil erziehen, gegen den das Kind einen Anspruch auf Unterhalt hat. Dieser Unterhalt wird jedoch vom anderen Elternteil beziehungsweise der zu Unterhaltszahlungen verpflichteten Person nicht, unvollständig oder unregelmäßig gezahlt. 

    Der Lebensmittelpunkt des Kindes muss dabei eindeutig in Ihrem Haushalt liegen. Sie dürfen keinen neuen Partner beziehungsweise keine neue Partnerin geheiratet haben.

    Wenn die Bezugsvoraussetzungen vorliegen, wird Ihnen der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes gezahlt. Die Begrenzung der Bezugsdauer (zuvor maximal 72 Monate) wurde aufgehoben.

    Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach der Höhe des Mindestunterhaltes. 

    Ab dem 01.01.2024 gelten folgende Beträge:

    • für Kinder bis zu 5 Jahren 230,00 EUR pro Monat
    • für Kinder von 6 bis 11 Jahren 301,00 EUR pro Monat
    • für Kinder von 12 bis 14 Jahren 395,00 EUR pro Monat

    Nach Vollendung des 12. Lebensjahrs hat Ihr Kind den Anspruch auf Unterhalt nur dann, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt wird:

    • Sie oder Ihr Kind erhalten kein Bürgergeld.
    • Durch den Unterhaltsvorschuss kann die Hilfebedürftigkeit Ihres Kindes vermieden werden.
    • Sie haben ein Brutto-Monatseinkommen von mindestens EUR 600,00 und erhalten ergänzendes Bürgergeld.

    Damit wird gewährleistet, dass im Bedarfsfall lückenlos alle Kinder Unterhaltsvorschuss erhalten. Zugleich wird für die Haushalte, die nicht hilfebedürftig sind, beziehungsweise durch eigene Erwerbseinkünfte unabhängig von Grundsicherungsleistungen werden könnten, ein wichtiger Anreiz geschaffen, den eigenen Lebensunterhalt zu sichern.

    Der Unterhaltsvorschuss wird immer zum Beginn eines Kalendermonats ausgezahlt und kann für einen Monat rückwirkend beantragt werden. 
     

    Online-Dienste

    ST: Unterhaltsvorschuss

    ID: L100008_406223156

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    Technisch erstellt am 30.01.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 07.10.2024 (von: Bethge, Vanessa)

    Sprache

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    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Unterhaltsvorschuss

    ID: L100008_408722655

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    Technisch erstellt am 23.05.2024 (von: Pressel, Elke)

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    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Salzlandkreis - 22 Fachdienst Jugend und Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Salzlandkreis, 22 Fachdienst Jugend und Familie

    06400 Bernburg (Saale)

    Für Pakete und Päckchen verwenden Sie bitte folgende Anschrift: Salzlandkreis, 22 Fachdienst Jugend und Familie, Karlsplatz 37, 06406 Bernburg (Saale).

    Behindertenparkplatz: Rheineplatz, Bernburg (Saale)
    Anzahl: 2
    Gebühren: ja


    Behindertenparkplatz: Tiefgarage, Bernburg (Saale), Karlsplatz
    Anzahl: 4
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Rheineplatz, Bernburg (Saale)
    Anzahl: 100
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Tiefgarage, Bernburg (Saale), Karlsplatz
    Anzahl: 200
    Gebühren: ja

    Bernburg (Saale), Karlsplatz

    Bus: Über mehrere Linien zu erreichen!

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Bernburger Straße 13

    39418 Staßfurt

    Sitz der Fachdienstleitung

    Behindertenparkplatz: Rheineplatz, Bernburg (Saale)
    Anzahl: 2
    Gebühren: ja


    Behindertenparkplatz: Tiefgarage, Bernburg (Saale), Karlsplatz
    Anzahl: 4
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Rheineplatz, Bernburg (Saale)
    Anzahl: 100
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Tiefgarage, Bernburg (Saale), Karlsplatz
    Anzahl: 200
    Gebühren: ja

    Bernburg (Saale), Karlsplatz

    Bus: Über mehrere Linien zu erreichen!

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Friedensallee 25

    06406 Bernburg

    Außenstelle Bernburg

    Behindertenparkplatz: Rheineplatz, Bernburg (Saale)
    Anzahl: 2
    Gebühren: ja


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    Anzahl: 4
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Rheineplatz, Bernburg (Saale)
    Anzahl: 100
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Tiefgarage, Bernburg (Saale), Karlsplatz
    Anzahl: 200
    Gebühren: ja

    Bernburg (Saale), Karlsplatz

    Bus: Über mehrere Linien zu erreichen!

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Sprechzeiten: Montag: 09:00-12:00 Uhr Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr 14:00-16:00 Uhr Freitag: 09:00-12:00 Uhr Besondere Sprechzeiten : SG Allgemeiner Sozialer Dienst, Pflegekinderdienst und Adoptionen Di 09:00 - 12:00, 14:00 - 18:00 Uhr Do 09:00 -12:00, 14:00 - 16:00 Uhr SG Unterhaltsvorschuss SG Beistandschaften/Unterhalt/Beurkundung in Bernburg (Saale) Di 09:00 -12:00, 14:00 - 18:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 Uhr weitere Termine nach Vereinbarung Schwangerenkonfliktberatung in Bernburg (Saale) Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 12:00, 14:00 - 18:00 Uhr Mi nach Vereinbarung Do 09:00 - 12:00, 14:00 - 18:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr Sprechzeiten Bundeselterngeld Di 09:00 - 12:00, 14:00 - 18:00 Uhr Do 09:00 - 12:00, 14:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1630(Fachdienstleiterin)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1655(22.1 SG Jugendschutz, Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und Familienhebammen)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1670(22.2 SG Allgemeiner Sozialer Dienst)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1817(22.3 SG Besonderer Sozialer Dienst)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1392(22.4 SG Kinderförderungsgesetz, Fachberatung Kindertageseinrichtungen/Tagespflege)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1716(22.5 SG Unterhalt, Beistandschaften und Beurkundungen, Amtsvormundschaften/Pflegschaften)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1910(22.6 SG Unterhaltsvorschuss)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1672(22.7 SG Wirtschaftliche Jugendhilfe, Bundeselterngeld und Kostenbeiträge)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1667(22.8 SG Jugendförderung, Prävention und Jugendgerichtshilfe)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1695(Bereich Schwangerschafts-/Schwangerenkonfliktberatung)

    Fax: +49 3471 684-551631(Fax-Nr. für das gesamte Jugendamt)

    E-Mail: jugend-familie@kreis-slk.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 08.02.2023 (von: Pressel, Elke)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Salzlandkreis - Fachdienst Jugend und Familie - 22.6 SG Unterhaltsvorschuss

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedensallee 25

    06406 Bernburg (Saale)

    Behindertenparkplatz: Rheineplatz, Bernburg (Saale)
    Anzahl: 2
    Gebühren: ja


    Behindertenparkplatz: Tiefgarage, Bernburg (Saale), Karlsplatz
    Anzahl: 4
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Rheineplatz, Bernburg (Saale)
    Anzahl: 100
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Tiefgarage, Bernburg (Saale), Karlsplatz
    Anzahl: 200
    Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten : Montag 09:00 – 12:00 Uhr Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 – 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1910

    Fax: +49 3471 684-551910

    E-Mail: jugend-familie@kreis-slk.de

    Version

    Technisch erstellt am 21.02.2017 (von: Pressel, Elke)

    Technisch geändert am 18.10.2023 (von: Pressel, Elke)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular
       
      • zusätzlich ist je nach Einzelfall erforderlich:
      • die Geburtsurkunde des betreffenden Kindes
      • der Personalausweis des alleinerziehenden Elternteils 
      • bei ausländischen Kindern beziehungsweise Eltern: Ausweis und ein gültiger Nachweis über den Aufenthaltstitel  
      • der Unterhaltstitel: aktuelle Unterhaltsfestlegung Unterhaltsurkunde, Urteil, Beschluss 
      • bei Trennung einer Ehe: Scheidungsurteil 
      • gegebenenfalls Brief vom Rechtsanwalt über den Zeitpunkt des Getrenntlebens 
      • die aktuelle Steuerkarte
      • bei unverheirateten Elternpaaren: Vaterschaftsanerkenntnis oder -feststellung 
      • Einkommensnachweise über:  
        • Kindergeld 
        • gegebenenfalls Halbwaisenrente
        • gegebenenfalls Unterhaltszahlungen 
      • gegebenenfalls Bewilligungs-/Einstellungsbescheide über Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetze anderer Unterhaltsvorschusskassen  

    Formulare

    Formlose Antragsstellung möglich  : Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
     

    Voraussetzungen

    Folgende Voraussetzungen für die Bewilligung von Unterhaltsvorschuss müssen erfüllt sein:

    • Der Kindesunterhalt wird nicht oder nur unvollständig gezahlt.
    • Ihr Kind hat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
    • Der Elternteil ist alleinerziehend (zum Beispiel auch verwitwet).
    • Der Elternteil und das Kind müssen in einem Haushalt leben.
    • Ausländische Kinder haben den Anspruch nur bei bestimmten Aufenthaltstiteln.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch (Frist: 1 Monat)

    Fristen

    Der Unterhaltsvorschuss kann für einen Monat rückwirkend bewilligt werden, wenn die Voraussetzungen zu dem Zeitpunkt bereits erfüllt waren.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:     

    • Einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben Kinder zwischen 12 Jahren und der Vollendung des 18. Lebensjahres nur dann, wenn das Kind nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen ist oder wenn der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens EUR 600,00 brutto erzielt.
    • Der andere Elternteil muss den Unterhaltsvorschuss an die Unterhaltsvorschussstelle zurückzahlen. Falls der Unterhaltspflichtige nicht zahlt, kann die Unterhaltsvorschussstelle die Rückzahlung einklagen und vollstrecken.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 19.06.2023

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 26.02.2024 (von: system)

    Stichwörter

    Unterhaltsvorschussstelle, Unterhalt Kind, Alleinerziehende, Unterhalt, Kinder, Anspruch Unterhalt, Unterhaltssicherung, Unterhaltsvorschuss, Kindesunterhalt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)