Rundfunkbeitrag - Befreiung beantragen
Beschreibung
Wenn Sie staatliche Sozialleistungen beziehen, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Das Gleiche gilt für taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln
Service-Telefon zum Beitragskonto:018 59995 0100*
Service-Telefon zum Rundfunkbeitrag:
018 59995 0888*
Service-Fax: 018 59995 0105*
Service-Telefonzeiten:
Mo-Fr 7:00 - 19:00 Uhr
* 6,5 Cent/Min. aus den deutschen Festnetzen, abweichende Preise für Mobilfunk.
Ansprechpartner
Salzlandkreis - 21 Fachdienst Soziales
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Salzlandkreis, 21 Fachdienst Soziales
06400 Bernburg (Saale)
Für Pakete und Päckchen verwenden Sie bitte folgende Anschrift: Salzlandkreis, 21 Fachdienst Soziales, Karlsplatz 37, 06406 Bernburg (Saale).
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
* Montag: 09:00-12:00 Uhr nach Terminvereinbarung * Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr * Mittwoch: geschlossen * Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr * Freitag: 09:00-12:00 Uhr nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1590(Fachdienstleiterin)
Fax: +49 3471 684-551590
E-Mail: soziales@kreis-slk.de
Internet
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 221 50610
Internet
Stichwörter
Gebühreneinzugszentrale, Rundfunkbeitrag
erforderliche Unterlagen
- bei Empfang von Sozialleistungen
- Nachweis über den Bezug einer der genannten Sozialleistungen im Original (Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung des Sozialleistungsträgers)
- bei Taubblindheit:
- aktuelle ärztliche Bescheinigung über die Taubblindheit im Original oder
- Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "Bl" und "Gl" oder
- Bescheinigung des Versorgungsamtes über den Grad der Hör- und Sehbehinderung
- bei Empfang von Blindenhilfe
- aktueller Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung der Behörde über den Bezug von Leistungen nach § 72 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder §27d Bundesversorgungsgesetz (BVG)
- bei Härtefällen
- den Ablehnungsbescheid des Sozialleistungsträgers bei geringfügiger Überschreitung der Einkommensgrenze als besonderer Härtefall
- bedarfsweise weitere Nachweise
Wenn Sie den Bewilligungsbescheid im Original einsenden, kennzeichnen Sie diesen bitte mit dem Wort "Original. Andernfalls kann es sein, dass Sie ihn nicht zurückerhalten, da alle eingehende Post nach der digitalen Archivierung vernichtet wird.
Die Bescheinigung der Behörde oder des Leistungsträgers erhalten Sie nicht zurück. Den Schwerbehindertenausweis im Original müssen Sie nicht kennzeichnen. Diesen erhalten Sie unaufgefordert zurück.
Formulare
Voraussetzungen
- Sie empfangen staatliche Sozialleistungen, wie zum Beispiel:
- Arbeitslosengeld II
- Sozialhilfe
- BAföG
- Grundsicherung
- oder Sie sind taubblind
- oder empfangen Blindenhilfe.
Hinweise:
Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag können Sie als besonderer Härtefall beantragen, wenn Sie keine Sozialleistungen erhalten, weil Ihre Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als EUR 17,50 überschreiten.
Sind Sie von der Beitragspflicht befreit, so erstreckt sich die Befreiung innerhalb der Wohnung auch auf Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann. Das gleiche gilt für Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder Ihren eingetragenen Lebenspartner.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Verwenden Sie hierfür das vorgeschriebene Formular.
Sie erhalten es
- bei Städten,
- bei Gemeinden,
- bei den zuständigen Behörden und
- im Internet.
Das Internet-Formular können Sie Online ausfüllen. Drucken Sie dieses am Ende des Eingabeprozesses aus und unterschreiben Sie es. Legen Sie die erforderlichen Nachweise bei und schicken Sie Ihre Unterlagen über den Postweg an die zuständige Stelle.
Fristen
Sie müssen den Antrag auf Befreiung innerhalb von zwei Monaten, nachdem der Bewilligungsbescheid ausgestellt wurde, einreichen.
Sie erhalten die Befreiung ab dem Ersten des Monats, der im Bewilligungsbescheid als Leistungsbeginn genannt ist.
Bearbeitungsdauer
Die Befreiung erfolgt frühestens zu Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats.
Kosten
Antragsverfahren und Prüfung: keine
Hinweise (Besonderheiten)
Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch SWR; redaktionelle Überarbeitung durch BW/GK LeiKa am 17.02.2014
Stichwörter
Fernsehgebühr, Taubblind, Dritte Programme, HR, Ermäßigung, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Haushaltsabgabe, Befreiung Rundfunkgebühr, Hörfunk, Radio, Blindenhilfe, WDR, Blind, Rundfunkgebührenbefreiung, Beitragspflicht, Beitragsservice, Fernsehen, Gebührenbefreiung Rundfunk, GEZ, Gebührenbefreiung, Sozialtarif, Rundfunkfinanzierung, GEZ-Befreiung beantragen, Deutschlandradio, NDR, Sozialleistungen, Befreiung, Rundfunkbeitragspflicht, Behinderung, Rundfunkgebühr, RF, ZDF, Gebührenermäßigung, GEZ-Befreiung, BR, MDR, Rundfunkbeitrag, ARD, SWR