Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung

    Ehefähigkeitszeugnis beantragen

    Beschreibung

    Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Ob ein derartiges Zeugnis benötigt wird, hängt von dem Recht des Staates ab, in dem die Eheschließung erfolgen soll.
     

    Wenn Sie als Deutsche/r im Ausland heiraten möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt wird und ob eine Beglaubigung erforderlich ist. In manchen Ländern wird zusätzlich zu dem vom deutschen Standesamt ausgestellten Ehefähigkeitszeugnis eine Bescheinigung des deutschen Konsulats verlangt. Ausgestellt wird das Ehefähigkeitszeugnis von dem Standesamt Ihres deutschen Wohnsitzes, wenn der beabsichtigten Eheschließung nach deutschem Recht keine Ehehindernisse entgegenstehen. Das Vorstehende gilt auch für heimatlose Ausländer, Asylberechtigte sowie ausländische Flüchtlinge und Staatenlose mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.
     

    Wollen Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten, müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis des Staates vorlegen, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen. Dies ist eine Anforderung des deutschen Eheschließungsrechts. In diesem Zeugnis muss die zuständige Heimatbehörde bestätigen, dass der Eheschließung nach Ihrem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht.

    Für Länder, die kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen, muss eine Befreiung von der Beibringung beim Präsidenten des Oberlandesgerichts Naumburg beantragt werden. Der Antrag ist beim Standesamt zu stellen.

    Hinweise für Zeitz: Spezialisierung

    Allgemeine Informationen

    Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung eines/einer Deutschen im Ausland nach deutschem Recht keine Ehehindernisse entgegenstehen. Ob ein derartiges Zeugnis benötigt wird, hängt von dem Recht des Staates ab, in dem die Eheschließung erfolgen soll.

    Erkundigen Sie sich daher bitte bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt wird und ob eine Beglaubigung erforderlich ist. In manchen Ländern wird zusätzlich zu dem vom deutschen Standesamt ausgestellten Ehefähigkeitszeugnis eine Bescheinigung des deutschen Konsulats verlangt.

    Das Vorstehende gilt auch für heimatlose Ausländer, Asylberechtigte sowie ausländische Flüchtlinge und Staatenlose mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.

    Das Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeit von 6 Monaten.

    Wollen Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten, müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis des Staates vorlegen, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen. Dies ist eine Anforderung des deutschen Eheschließungsrechts. In diesem Zeugnis muss die zuständige Heimatbehörde bestätigen, dass der Eheschließung nach Ihrem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht.

    Für Länder, die kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen, muss eine Befreiung von der Beibringung beim Präsidenten des Oberlandesgerichts Naumburg beantragt werden.

    Allgemeine Informationen

    Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung eines/einer Deutschen im Ausland nach deutschem Recht keine Ehehindernisse entgegenstehen. Ob ein derartiges Zeugnis benötigt wird, hängt von dem Recht des Staates ab, in dem die Eheschließung erfolgen soll.

    Erkundigen Sie sich daher bitte bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt wird und ob eine Beglaubigung erforderlich ist. In manchen Ländern wird zusätzlich zu dem vom deutschen Standesamt ausgestellten Ehefähigkeitszeugnis eine Bescheinigung des deutschen Konsulats verlangt.

    Das Vorstehende gilt auch für heimatlose Ausländer, Asylberechtigte sowie ausländische Flüchtlinge und Staatenlose mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.

    Das Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeit von 6 Monaten.

    Wollen Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten, müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis des Staates vorlegen, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen. Dies ist eine Anforderung des deutschen Eheschließungsrechts. In diesem Zeugnis muss die zuständige Heimatbehörde bestätigen, dass der Eheschließung nach Ihrem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht.

    Für Länder, die kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen, muss eine Befreiung von der Beibringung beim Präsidenten des Oberlandesgerichts Naumburg beantragt werden.

    Online-Dienst

    Ehefähigkeitszeugnis digital beantragen

    ID: L100008_405486878

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung

    Version

    Technisch erstellt am 21.12.2023 (von: Webservice, Zeitz)

    Technisch geändert am 09.07.2024 (von: Webservice, Zeitz)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Zuständigkeit

    Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Deutsche ist das Standesamt des Wohnsitzes der/s deutschen Partnerin oder Partners zuständig. Dort können Sie als Ausländerin oder Ausländer auch Informationen über das Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatstaates erhalten, um das Sie sich dann bei Ihrer zuständigen Heimatbehörde kümmern müssen.

    Hinweise für Zeitz: Spezialisierung

    Zuständige Stelle

    Ausgestellt wird das Ehefähigkeitszeugnis von dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren deutschen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Der Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses beim Präsidenten des Oberlandesgerichts Naumburg ist ebenfalls bei diesem Standesamt zu stellen.

    Dort können Sie als Ausländerin oder Ausländer auch Informationen über das Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatstaates erhalten, um das Sie sich dann bei Ihrer zuständigen Heimatbehörde kümmern müssen.

    Zuständige Stelle

    Ausgestellt wird das Ehefähigkeitszeugnis von dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren deutschen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Der Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses beim Präsidenten des Oberlandesgerichts Naumburg ist ebenfalls bei diesem Standesamt zu stellen.

    Dort können Sie als Ausländerin oder Ausländer auch Informationen über das Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatstaates erhalten, um das Sie sich dann bei Ihrer zuständigen Heimatbehörde kümmern müssen.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Altmarkt 1

    06712 Zeitz

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 bis 12:00 Uhr Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr  Mittwoch nach Vereinbarung Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr  Freitag nach Vereinbarung Sonnabend Ruhetag Sonntag Ruhetag Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung. 11.11.2021 

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3441 83-223

    Fax: +49 3441 83-460

    E-Mail: standesamt@stadt-zeitz.de

    Version

    Technisch erstellt am 07.05.2021 (von: Webservice, Zeitz)

    Technisch geändert am 28.08.2024 (von: Webservice, Zeitz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim zuständigen Standesamt.

    Formulare

    Hinweise für Zeitz: Spezialisierung

    ONLINE: Ehefähigkeitszeugnis digital beantragen

    Link zum OZG-Antragsservice Ehefähigkeitszeugnis digital beantragen

    Die Online-Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses bietet Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die eine Ehe im Ausland schließen möchten und hierfür ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, die Möglichkeit, dieses digital zu beantragen.

    Darüber hinaus ist die Nutzung für Paare möglich, bei denen mindestens einer von beiden über eines der folgenden Merkmale verfügt und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat:

    • staatenlose Person
    • heimatlose ausländische Person
    • ausländischer Flüchtling

    Bei der Antragsstellung werden die notwendigen Informationen abgefragt, wie beispielsweise die persönlichen Daten beider Personen, sowie notwendige Unterlagen angefordert.

    Die Authentifizierung erfolgt über die Bund ID (Online-Ausweis).

    Der Onlinedienst ist kostenpflichtig. Die Bezahlung beim Standesamt Zeitz erfolgt über Vorkasse. Der E-Payment-Service ist derzeit im Aufbau.

    Bitte nutzten Sie für die Überweisung der Gebühren folgende Bankverbindung:

    Sparkasse Burgenlandkreis
    IBAN: DE 61 8005 3000 3200 0000 30
    BIC: NOLADE21BLK
    Verwendungszweck: 7710007284 / Name, Vorname des Antragsstellers

    Zur Beschleunigung des Verfahrens können Sie einen Screenshot / Foto des Überweisungsauftrages hochladen. Am Ende des Onlinedienstes besteht dazu die Möglichkeit.

    ONLINE: Ehefähigkeitszeugnis digital beantragen

    Link zum OZG-Antragsservice Ehefähigkeitszeugnis digital beantragen

    Die Online-Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses bietet Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die eine Ehe im Ausland schließen möchten und hierfür ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, die Möglichkeit, dieses digital zu beantragen.

    Darüber hinaus ist die Nutzung für Paare möglich, bei denen mindestens einer von beiden über eines der folgenden Merkmale verfügt und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat:

    • staatenlose Person
    • heimatlose ausländische Person
    • ausländischer Flüchtling

    Bei der Antragsstellung werden die notwendigen Informationen abgefragt, wie beispielsweise die persönlichen Daten beider Personen, sowie notwendige Unterlagen angefordert.

    Die Authentifizierung erfolgt über die Bund ID (Online-Ausweis).

    Der Onlinedienst ist kostenpflichtig. Die Bezahlung beim Standesamt Zeitz erfolgt über Vorkasse. Der E-Payment-Service ist derzeit im Aufbau.

    Bitte nutzten Sie für die Überweisung der Gebühren folgende Bankverbindung:

    Sparkasse Burgenlandkreis
    IBAN: DE 61 8005 3000 3200 0000 30
    BIC: NOLADE21BLK
    Verwendungszweck: 7710007284 / Name, Vorname des Antragsstellers

    Zur Beschleunigung des Verfahrens können Sie einen Screenshot / Foto des Überweisungsauftrages hochladen. Am Ende des Onlinedienstes besteht dazu die Möglichkeit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Zeitz: Spezialisierung

    Rechtsgrundlage

    § 39 Personenstandsgesetz (PStG)

    § 1309 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

    Rechtsgrundlage

    § 39 Personenstandsgesetz (PStG)

    § 1309 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

    Kosten

    für die Beantragung: Gebühr 50.0 EUR

    Bei Beachtung von ausländischem Recht: Gebühr 100.0 EUR

    für die Ausstellung eines zusätzlichen Ehefähigkeitszeugnisses: Gebühr 10.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Ehefähigkeitszeugnis beantragen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)