Vormundschaft beantragen
Beschreibung
Ein Minderjähriger (unter 18 Jahren) erhält einen Vormund, wenn er nicht unter elterlicher Sorge steht oder wenn die Eltern nicht berechtigt sind, den Minderjährigen in Angelegenheiten der Person oder des Vermögens zu vertreten. Das ist der Fall, wenn den Eltern die Personen- oder Vermögenssorge ganz oder teilweise entzogen wurde.
Ein Minderjähriger erhält auch dann einen Vormund, wenn sein Familienstand nicht zu ermitteln ist.
In der Regel wählt das Vormundschaftsgericht nach Anhörung des zuständigen Jugendamtes den Vormund aus.
Zunächst sollen Personen in Betracht kommen, die nach ihren persönlichen Verhältnissen und ihrer wirtschaftlichen Lage und sonstigen Umständen geeignet und in der Lage sind, die Vormundschaft zu übernehmen.
Ansprechpartner
Kindschaftsrecht und Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Fachdienste: Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Information des Landkreises Wittenberg: Montag 08:30 - 17:00 Uhr Dienstag 08:30 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 14:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 14:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Marian Kronbügel
Fax: 03491 806-2297
Telefon Festnetz: 03491 806-2341
Vormundschaften
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Ist rollstuhlgerecht
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Sprechzeiten der Fachdienste: * Di: 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr * Do: 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Information des Landkreises Wittenberg: Mo 08:30 bis 17:00 Uhr Di 08:30 bis 17:00 Uhr Mi 08:30 bis 14:00 Uhr Do 08:30 bis 18:00 Uhr Fr 08:30 bis 14:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Petra Gutzaluk
Frau Corina Müller
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt