Anliegerbescheinigung beantragen
Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.
Beschreibung
Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.
Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Gemeinde Hohe Börde - Beiträge/Liegenschaften/Bauleitplanung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 8 Gebühren: nein - Parkplatz: Rückseite des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 40 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Irxleben, Hohe Börde
Linie:- Bus: 615, 618
- Haltestelle: Irxleben, Niederndodeleber Str.
Linie:- Bus: 2, 615, 618
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 8 Gebühren: nein - Parkplatz: Rückseite des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 40 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Irxleben, Hohe Börde
Linie:- Bus: 615, 618
- Haltestelle: Irxleben, Niederndodeleber Str.
Linie:- Bus: 2, 615, 618
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Daniela Schmidt (Sachbearbeiter/in)
Telefon Festnetz: 039204 781624
Herr Sebastian Mund (Hauptsachbearbeiter/in)
Telefon Festnetz: 039204 781620
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Hohe Börde
Empfänger: Gemeinde Hohe Börde
IBAN: DE86 8109 3274 0008 2050 51
BIC: GENODEF1MD1
Bankinstitut: Volksbank Magdeburg
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer bitte am Eingang klingeln.
erforderliche Unterlagen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Formulare
Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.
Voraussetzungen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
ca. 1 Woche
Kosten
Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020
Stichwörter
Umlegungsausgleichsleistungen, Beiträge auf Grund von Leistung, Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge, Erschließungsbeiträge, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Straßenausbaubeiträge, Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge