Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Anliegerbescheinigung beantragen

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

    Beschreibung

    Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

    Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Online-Dienst

    Anliegerbescheinigung beantragen

    ID: L100008_406509060

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Hohe Börde - Beiträge/Liegenschaften/Bauleitplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bördestraße 8

    39167 Irxleben

    Parkplätze

    • Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 8  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Rückseite des Verwaltungsgebäudes
      Anzahl: 40  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Irxleben, Hohe Börde
      Linie:
      • Bus: 615, 618
    • Haltestelle: Irxleben, Niederndodeleber Str.
      Linie:
      • Bus: 2, 615, 618

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Bördestraße 8

    39167 Irxleben

    Parkplätze

    • Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 8  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Rückseite des Verwaltungsgebäudes
      Anzahl: 40  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Irxleben, Hohe Börde
      Linie:
      • Bus: 615, 618
    • Haltestelle: Irxleben, Niederndodeleber Str.
      Linie:
      • Bus: 2, 615, 618

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 039204 781-420

    Telefon Festnetz: 039204 781-620

    E-Mail: liegenschaften@hohe-boerde.de

    Kontaktperson

    • Frau Daniela Schmidt (Sachbearbeiter/in)

      Telefon Festnetz: 039204 781624

    • Herr Sebastian Mund (Hauptsachbearbeiter/in)

      Telefon Festnetz: 039204 781620

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Hohe Börde

    Empfänger: Gemeinde Hohe Börde

    IBAN: DE86 8109 3274 0008 2050 51

    BIC: GENODEF1MD1

    Bankinstitut: Volksbank Magdeburg

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer bitte am Eingang klingeln.

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Formulare

    Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.

    Voraussetzungen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    ca. 1 Woche

    Kosten

    Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 24.09.2024

    Stichwörter

    Umlegungsausgleichsleistungen, Beiträge auf Grund von Leistung, Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge, Erschließungsbeiträge, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Straßenausbaubeiträge, Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de