Grundsteuer Festsetzung

    Grundsteuer zahlen

    Haben Sie Grundbesitz? Dann sind Sie grundsteuerpflichtig, dabei wird zwischen der Grundsteuer A - für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und der Grundsteuer B - für alle anderen Grundstücke unterschieden.

    Beschreibung

    Wer Grundbesitz hat, ist grundsteuerpflichtig. Im Unterschied zur Grunderwerbsteuer, die nur einmal beim Kauf eines Grundstückes anfällt, müssen Sie die Grundsteuer jährlich zahlen.

    Es wird unterschieden zwischen

    • Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Stückländereien und
    • Grundsteuer B für alle anderen Grundstücke.

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    ID: L100008_408615601

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Für die Erteilung des Einheitswertbescheides ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
    Das für Sie zuständige Finanzamt können Sie nachstehend ermitteln.

    Für die Erteilung des Grundsteuerbescheides und die Erhebung der Grundsteuer ist die Gemeinde zuständig, in der das Grundstück belegen ist.

    Ansprechpartner

    Stadt Genthin - SG Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 3

    39307 Genthin

    Parkplätze

    • Parkplatz: Rathaus-Hof (ü. Lindenstraße erreichbar)
      Anzahl: 4  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Rathaus-Hof (ü. Lindenstraße erreichbar)
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Genthin, Markt
      Linie:
      • Bus: 750
    • Haltestelle: Genthin, Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Magdeburg - Berlin - Magdeburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Sprechzeiten der Verwaltung: Montag: 9.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr Mittwoch: 9.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr Freitag: 9.00-12.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03933 876-140

    Telefon Festnetz: 03933 876-303

    Telefon Festnetz: 03933 876-301

    E-Mail: stadtverwaltung@stadt-genthin.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Genthin

    Empfänger: Stadt Genthin

    IBAN: DE39 8105 4000 0711 0039 20

    BIC: NOLADE21JEL

    Bankinstitut: Sparkasse Jerichower Land

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat (Stadt Genthin)

    Weitere Informationen

    RollstuhlfahrerInnen und gehbehinderte BürgerInnen und Personen mit Kinderwagen melden sich bitte vorher telefonisch an.

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Finanzamt Genhtin

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1341

    39302 Genthin

    Hausanschrift

    Berliner Chaussee 29B

    39307 Genthin

    Kontakt

    Fax: +49 3933 908499

    Telefon Festnetz: +49 3933 9080

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundeszentralamt für Steuern

    Internet

    Stichwörter

    BZSt, Finanzamt, Finanzämter

    Version

    Technisch geändert am 23.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das zuständige Finanzamt muss zuerst den Einheitswert des Grundstücks nach dem Bewertungsgesetz bestimmen. Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Gemeinde beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bilden die zu entrichtende Steuer. Liegt vom Finanzamt kein Einheitswertbescheid vor, kommt die Ersatzbemessung zur Anwendung.

    Fristen

    Fälligkeit der Grundsteuer:
    Die Grundsteuer wird jeweils für das Kalenderjahr festgesetzt und ist in 4 Raten zu folgenden Terminen zu zahlen:

    - 15. Februar

    - 15. Mai

    - 15. August

    - 15. November

    Hinweis: Der ganze Jahresbetrag kann auch auf einmal am 1. Juli gezahlt werden. Dafür ist ein eigener Antrag notwendig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Beim Verkauf eines Grundstücks setzt das Finanzamt den Grundsteuermessbetrag für den Erwerber regelmäßig neu fest. Dies geschieht zum 1. Januar des Jahres, das auf den Eigentumswechsel folgt. Erst dann wird die Grundsteuer gegenüber dem neuen Eigentümer festgesetzt und Sie werden entlastet. Das gilt auch für, wenn der Besitzer eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden wechselt (zum Beispiel eine Garage oder ein Ferienhaus).

    Alle in Ihrem Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen zur Übernahme von Zahlungsverpflichtungen durch den Erwerber des Grundstückes sind privatrechtliche Regelungen und wirken sich nicht auf die Zahlung der Grundsteuer aus.

    Bestimmte Grundstücke sind von der Grundsteuer befreit (z.B. Grundstücke, die sich im Besitz von Religionsgesellschaften befinden und auch Grundbesitz, der für die Zwecke eines Krankenhauses benutzt wird).

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt am 06.12.2019

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English