Grundsteuer zahlen
Haben Sie Grundbesitz? Dann sind Sie grundsteuerpflichtig, dabei wird zwischen der Grundsteuer A – für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und der Grundsteuer B – für alle anderen Grundstücke unterschieden.
Beschreibung
Wer Grundbesitz hat, ist grundsteuerpflichtig. Im Unterschied zur Grunderwerbsteuer, die nur einmal beim Kauf eines Grundstückes anfällt, müssen Sie die Grundsteuer jährlich zahlen.
Es wird unterschieden zwischen
- Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Stückländereien und
- Grundsteuer B für alle anderen Grundstücke.
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Änderungsmitteilung für den Bereich Steuern
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Empfangsvollmacht für kommunale Abgaben
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Zuständigkeit
Für die Erteilung des Einheitswertbescheides ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Das für Sie zuständige Finanzamt können Sie nachstehend ermitteln.
Für die Erteilung des Grundsteuerbescheides und die Erhebung der Grundsteuer ist die Gemeinde zuständig, in der das Grundstück belegen ist.
Hinweise für Magdeburg: Spezialisierung
Sachbearbeiter*innen für die Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Straßenreinigungsgebühr und Abfallbeseitigungsgebühr)
Die Bearbeitung erfolgt nach den Anfangsbuchstaben der Grundstückslage:
+49 391 540 2353 Teamleiterin Frau Lichtenberg
+49 391 540 2530 Frau Bäck Buchstaben K, L, D, Z
+49 391 540 2752 Herr Behrens Buchstaben B, E, P
+49 391 540 2373 Frau Collin Buchstaben G, M. Q, T
+49 351 540 2566 Frau Liedtke Buchstaben N, R, W
+49 391 540 2427 Herr Linke Buchstaben A, O und Grundsteuer A
+49 391 540 2753 Frau Nimtz Buchstaben C, F, S, V
+49 391 540 2489 Frau Paul Buchstaben H, I, J, U
+49 391 540 2880 Herr Singer Gärten und Garagen und Straßenreinigungsgebühren
Mail: steueramt@steu.magdeburg.de
Sachbearbeiter*innen für die Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Straßenreinigungsgebühr und Abfallbeseitigungsgebühr)
Die Bearbeitung erfolgt nach den Anfangsbuchstaben der Grundstückslage:
+49 391 540 2353 Teamleiterin Frau Lichtenberg
+49 391 540 2530 Frau Bäck Buchstaben K, L, D, Z
+49 391 540 2752 Herr Behrens Buchstaben B, E, P
+49 391 540 2373 Frau Collin Buchstaben G, M. Q, T
+49 351 540 2566 Frau Liedtke Buchstaben N, R, W
+49 391 540 2427 Herr Linke Buchstaben A, O und Grundsteuer A
+49 391 540 2753 Frau Nimtz Buchstaben C, F, S, V
+49 391 540 2489 Frau Paul Buchstaben H, I, J, U
+49 391 540 2880 Herr Singer Gärten und Garagen und Straßenreinigungsgebühren
Mail: steueramt@steu.magdeburg.de
Ansprechpartner
Finanzamt Magdeburg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 3962
39014 Magdeburg
Öffnungszeiten
Montag       08:00 - 12:00 Uhr Dienstag     08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch     geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag         08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 391 88512
Fax: +49 391 8851000
Internet
Team Grundbesitzabgaben
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 9 Uhr bis 12 Uhr Dienstag 9 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 17.30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 9 Uhr bis 12 Uhr Freitag 9 Uhr bis 12 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Lichtenberg (Teamleiterin Grundbesitzabgaben)
Hausanschrift
E-Mail: steueramt@steu.magdeburg.de
Fax: +49 391 540-2202
Telefon Festnetz: +49 391 540-2353
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das zuständige Finanzamt muss zuerst den Einheitswert des Grundstücks nach dem Bewertungsgesetz bestimmen. Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Gemeinde beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bilden die zu entrichtende Steuer. Liegt vom Finanzamt kein Einheitswertbescheid vor, kommt die Ersatzbemessung zur Anwendung.
Fristen
Fälligkeit der Grundsteuer:
Die Grundsteuer wird jeweils für das Kalenderjahr festgesetzt und ist in 4 Raten zu folgenden Terminen zu zahlen:
- 15. Februar
- 15. Mai
- 15. August
- 15. November
Hinweis: Der ganze Jahresbetrag kann auch auf einmal am 1. Juli gezahlt werden. Dafür ist ein eigener Antrag notwendig.
Kosten
Hinweise für Magdeburg: Spezialisierung
Die Grundsteuer A wird in den neuen Bundesländern für land- und forstwirtschaftliches Vermögen vom Nutzer des Vermögens auf der Grundlage des Ersatzwirtschaftswertes und des
Grundsteuermessbetrages erhoben.
Folgende Hebesätze gelten für die Stadt Magdeburg für die Grundsteuer A bseit 1991:
Hebesatz für die Grunssteuer A
Jahr Magdeburg Ortsteil Randau/ Calenberge Ortsteil Beyendorf/ Sohlen
1991 bis 1998 200 200 200
1999 bis 2004 250 250 200
ab 2005 250 250 250
Die Grundsteuer A wird in den neuen Bundesländern für land- und forstwirtschaftliches Vermögen vom Nutzer des Vermögens auf der Grundlage des Ersatzwirtschaftswertes und des
Grundsteuermessbetrages erhoben.
Folgende Hebesätze gelten für die Stadt Magdeburg für die Grundsteuer A bseit 1991:
Hebesatz für die Grunssteuer A
Jahr Magdeburg Ortsteil Randau/ Calenberge Ortsteil Beyendorf/ Sohlen
1991 bis 1998 200 200 200
1999 bis 2004 250 250 200
ab 2005 250 250 250
Hinweise (Besonderheiten)
Beim Verkauf eines Grundstücks setzt das Finanzamt den Grundsteuermessbetrag für den Erwerber regelmäßig neu fest. Dies geschieht zum 1. Januar des Jahres, das auf den Eigentumswechsel folgt. Erst dann wird die Grundsteuer gegenüber dem neuen Eigentümer festgesetzt und Sie werden entlastet. Das gilt auch für, wenn der Besitzer eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden wechselt (zum Beispiel eine Garage oder ein Ferienhaus).
Alle in Ihrem Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen zur Übernahme von Zahlungsverpflichtungen durch den Erwerber des Grundstückes sind privatrechtliche Regelungen und wirken sich nicht auf die Zahlung der Grundsteuer aus.
Bestimmte Grundstücke sind von der Grundsteuer befreit (z.B. Grundstücke, die sich im Besitz von Religionsgesellschaften befinden und auch Grundbesitz, der für die Zwecke eines Krankenhauses benutzt wird).
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt am 06.12.2019