Grundsteuer zahlen
Haben Sie Grundbesitz? Dann sind Sie grundsteuerpflichtig, dabei wird zwischen der Grundsteuer A – für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und der Grundsteuer B – für alle anderen Grundstücke unterschieden.
Beschreibung
Wer Grundbesitz hat, ist grundsteuerpflichtig. Im Unterschied zur Grunderwerbsteuer, die nur einmal beim Kauf eines Grundstückes anfällt, müssen Sie die Grundsteuer jährlich zahlen.
Es wird unterschieden zwischen
- Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Stückländereien und
- Grundsteuer B für alle anderen Grundstücke.
Hinweise für Halle (Saale): Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer und wird von den Städten und Gemeinden auf der Grundlage des Grundsteuergesetzes erhoben.
In Deutschland muss jeder Eigentümer einer Immobilie oder eines Grundstücks die jährliche Grundsteuer zahlen. Zahlen muss die Grundsteuer immer derjenige, der zum 1. Januar eines Jahres Eigentümer war.
Das Finanzamt setzt einen Grundsteuermessbetrag fest, der durch Bescheid dem Steuerpflichtigen bekannt gegeben wird. Dieser Grundsteuermessbescheid ist der Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Grundbesteuer durch die Städte und Gemeinden.
Die Grundsteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Grundsteuermessbetrages mit dem Hebesatz.
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer und wird von den Städten und Gemeinden auf der Grundlage des Grundsteuergesetzes erhoben.
In Deutschland muss jeder Eigentümer einer Immobilie oder eines Grundstücks die jährliche Grundsteuer zahlen. Zahlen muss die Grundsteuer immer derjenige, der zum 1. Januar eines Jahres Eigentümer war.
Das Finanzamt setzt einen Grundsteuermessbetrag fest, der durch Bescheid dem Steuerpflichtigen bekannt gegeben wird. Dieser Grundsteuermessbescheid ist der Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Grundbesteuer durch die Städte und Gemeinden.
Die Grundsteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Grundsteuermessbetrages mit dem Hebesatz.
Online-Dienst
ST: ELSTER - Ihr Online-Finanzamt
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Für die Erteilung des Einheitswertbescheides ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Das für Sie zuständige Finanzamt können Sie nachstehend ermitteln.
Für die Erteilung des Grundsteuerbescheides und die Erhebung der Grundsteuer ist die Gemeinde zuständig, in der das Grundstück belegen ist.
Ansprechpartner
Finanzamt Halle
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
06132 Halle (Saale)
Öffnungszeiten
Montag       08:00 - 12:00 Uhr Dienstag     08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch     geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag        08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 345 69240
Fax: +49 345 69244600
Internet
Team Realsteuern (Grundsteuer)
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat
Datenschutzhinweis im Zusammenhang mit der Erhebung und Festsetzung der Grundsteuer
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das zuständige Finanzamt muss zuerst den Einheitswert des Grundstücks nach dem Bewertungsgesetz bestimmen. Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Gemeinde beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bilden die zu entrichtende Steuer. Liegt vom Finanzamt kein Einheitswertbescheid vor, kommt die Ersatzbemessung zur Anwendung.
Fristen
Fälligkeit der Grundsteuer:
Die Grundsteuer wird jeweils für das Kalenderjahr festgesetzt und ist in 4 Raten zu folgenden Terminen zu zahlen:
- 15. Februar
- 15. Mai
- 15. August
- 15. November
Hinweis: Der ganze Jahresbetrag kann auch auf einmal am 1. Juli gezahlt werden. Dafür ist ein eigener Antrag notwendig.
Hinweise (Besonderheiten)
Beim Verkauf eines Grundstücks setzt das Finanzamt den Grundsteuermessbetrag für den Erwerber regelmäßig neu fest. Dies geschieht zum 1. Januar des Jahres, das auf den Eigentumswechsel folgt. Erst dann wird die Grundsteuer gegenüber dem neuen Eigentümer festgesetzt und Sie werden entlastet. Das gilt auch für, wenn der Besitzer eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden wechselt (zum Beispiel eine Garage oder ein Ferienhaus).
Alle in Ihrem Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen zur Übernahme von Zahlungsverpflichtungen durch den Erwerber des Grundstückes sind privatrechtliche Regelungen und wirken sich nicht auf die Zahlung der Grundsteuer aus.
Bestimmte Grundstücke sind von der Grundsteuer befreit (z.B. Grundstücke, die sich im Besitz von Religionsgesellschaften befinden und auch Grundbesitz, der für die Zwecke eines Krankenhauses benutzt wird).
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt am 06.12.2019